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ADB:Mangold, Wilhelm

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Artikel „Mangold, Wilhelm“ von Adolf Kamphausen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 170–176, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mangold,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 09:32 Uhr UTC)
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Mangold: Wilhelm M., protestantischer Theolog, geboren am 20. November 1825 in der kurhessischen Hauptstadt Kassel, † am 1. März 1890 zu Bonn. (Vgl. die Protestantische Kirchenzeitung 1890, Nr. 17.)

In dem kinderreichen Elternhause verlebte Wilhelm Julius M. eine glückliche Jugendzeit. Obermedicinalrath Dr. Karl Mangold, sein Vater, war ein vielbeschäftigter Arzt, der noch sein 60jähriges Doctorjubiläum in geistiger Frische feiern konnte. Auf den Einfluß der frommen Mutter führte der Sohn seinen früh gereiften Entschluß zurück, sich dem Dienst der evangelischen Kirche zu widmen, um dereinst das Evangelium verkündigen zu können. Keineswegs widersetzte sich der Vater diesem Plan; aber er ließ sich versprechen, daß Wilhelm seine akademischen Studien gründlich treiben und mit der Erlangung eines akademischen Grades abschließen wolle. So verließ denn M. Ostern 1845 als primus omnium das Kasseler Gymnasium, um zunächst in Halle evangelische Theologie zu studiren. Außer seinem Onkel Hermann Hupfeld hörte er hier zwei Jahre lang besonders Tholuck, Julius Müller, Bernhardy und Erdmann. Ostern 1847 siedelte er für drei Semester nach Marburg über, wo er sich vorzugsweise an Henke, Rettberg und Thiersch anschloß. Im Herbst 1848 bestand er vor der Marburger Facultät das erste theologische Examen mit solchem Erfolge, daß Henke und Rettberg ihn zum Ergreifen der akademischen Laufbahn aufforderten. Gerne ließ ihn der Vater noch ein Jahr lang zu Göttingen studiren; hier hörte er Ehrenfeuchter und Ritter, beschäftigte sich aber, weil er sich später für Kirchengeschichte zu habilitiren gedachte, hauptsächlich mit kirchenhistorischen Studien.

Als M. im September 1849 aus Göttingen zurückkehrte, um sich zu Hause weiter auf den akademischen Beruf vorzubereiten, besaß er zwar das Wohlwollen der Marburger Facultät, die ihm bei nächster Vacanz eine Repetentenstelle am seminarium Philippinum, dem Vorbilde des Tübinger Stifts, in Aussicht stellte, ahnte aber schwerlich, daß er erst nach vollen vierzehn Jahren mit Erreichung einer ordentlichen Professur eine gesicherte Lebensstellung gewinnen sollte. Aushülfsweise versah M. vom April bis November 1850 die Erzieherstelle bei zwei Söhnen seines Landesherrn, indem er sich den Rücktritt vorbehielt, sobald ein geeigneter Erzieher, den Vilmar empfehlen sollte, gefunden wäre. Da die eigenartige Beziehung Mangold’s zu dem letzten Kurfürsten [171] von Hessen und dem bekannten Litterarhistoriker und Parteihaupte Vilmar ein allgemeines Interesse erregt, so lasse ich hier aus Mangold’s Feder einige Sätze folgen, die dem Album professorum der evangelisch-theologischen Faeultät zu Bonn entnommen sind. Er schreibt:

»Meine Thätigkeit als Prinzenerzieher fiel in die trübsten Zeiten des hessischen Verfassungskampfes; und da mein Vater aus Gewissensbedenken seine Stelle im Staatsdienst niederlegen wollte, so war ich froh, daß Vilmar im November 1850 seinen Protegé schickte und ich um meine Entlassung bitten konnte. Ich bin im Frieden vom Kurfürsten geschieden; ich habe nie eine besondere Gunst von ihm begehrt und vielleicht gerade deshalb immer sein Vertrauen besessen; ich habe ihm später die Erzieher für seine Kinder und Enkel in Vorschlag bringen müssen, und jedesmal ist er mit meiner Wahl zufrieden gewesen. So erklärt es sich auch, daß ich, obwol Sohn eines renitenten Beamten, den 26. Juni 1851 unter dem Ministerium Hassenpflug als zweiter Repetent oder Májor an der Stipendiatenanstalt in Marburg angestellt wurde. Nachdem ich die venia docendi erworben und am 7. November 1852 meine Probevorlesung über Hyperius gehalten hatte, begann ich meine akademische Lehrthätigkeit, indem ich mich zunächst der Auslegung des Neuen Testaments zuwandte; Thiersch war gerade vom theologischen Katheder zurückgetreten, und ich trat in die von ihm gelassene Lücke ein. Ich las neutestamentliche Exegese neben den Ordinarien Scheffer und Ranke; das Ministerium schien aber an drei Exegeten noch nicht genug zu haben und ernannte Ostern 1854 auch noch Ernst Luthardt zum außerordentlichen Professor zunächst für das Fach der neutestamentlichen Exegese. So waren, wenn ich auch im Sommer 1855 zum ersten Repetenten ernannt wurde, meine Aussichten auf Beförderung zum Extraordinarius in Marburg einstweilen hinfällig. Daneben wurde ich ernsthaft in die Vilmar’schen Händel verwickelt.

Als in den Herbstferien 1855 Vilmar die Generalsuperintendentur ambirte und Hassenpflug im Interesse seines Freundes und seines Systems die Cabinetsfrage gestellt hatte, wurde ich plötzlich zum Ausschlag gebenden Faktor in den Streitigkeiten zwischen Landesherrn und Minister. Ich war in den Ferien in Kassel und begegnete dem Kurfürsten auf einem Spaziergange. Er rief mich zu sich und fragte mich, ob ich auch Kirchenrecht lehre. Auf meine verneinende Antwort fragte er weiter, ob mir die rechtliche Lage hinsichtlich des landesherrlichen oberbischöflichen Bestätigungsrechtes bei der Superintendentenwahl bekannt sei. Die war mir nun sehr bekannt; ich hatte zufällig den Tag vorher noch die hessischen Landesordnungen inbetreff des fraglichen Punktes auf der Kasseler Bibliothek nachgesehen und konnte dem Kurfürsten auseinandersetzen, daß er zwar verbunden sei einen der drei aus der Wahl der Geistlichkeit hervorgegangenen Candidaten zu bestätigen, daß die Wahl zwischen diesen Candidaten ihm aber ganz frei stehe, und namentlich sei er nicht gehalten, wie das Ministerium ihm einreden wolle, den zu bestätigen, auf den sich die Majorität der Stimmen vereinigt habe. Da ich gefragt sei, könne ich ihm nur dringend abrathen, Vilmar zu bestätigen; denn Vilmar wolle den Bekenntnißstand der niederhessischen Kirche auf den Kopf stellen. Ich könnte binnen drei Tagen ihm ein im Druck befindliches Gutachten der Marburger theologischen Facultät einreichen, welches den Bekenntnißstand der niederhessischen Kirche als den reformirten erweise; es scheine selbstverständlich zu sein, daß eine Kirche, die reformirt bekenne, keinen Generalsuperintendenten haben könne, der lutherisch lehre und aggressiv gegen das reformirte Bekenntniß vorgehe.

Da brach der Kurfürst in die mir unvergeßlichen Worte aus: „Fürsten [172] unglückliche Menschen sind! werden immer belogen; Sie haben mir hoffentlich die Wahrheit gesagt; bringen Sie mir das Gutachten!“ Dann folgte ein sehr stürmischer Ministerrath, zu dem der Kurfürst sich gerade begeben wollte – er kam von Wilhelmshöhe, als ich ihm begegnete –, in welchem der Versuch vom Ministerium gemacht wurde, Vilmar’s Bestätigung zu erzwingen. Man wollte die Sache erledigen, ehe das Richter’sche Gutachten von Berlin einlief, das der Kurfürst sich erbeten und von dem Hassenpflug Witterung bekommen hatte. Der Versuch mißlang; der Kurfürst berief sich auf die von mir erhaltene Information und wollte erst das Marburger Gutachten abwarten, das ich ihm Ende der Woche in den vom damaligen Decan, dem Collegen Gildemeister, bezogenen Aushängebogen einlieferte. Drei Tage nach der oben mitgetheilten Unterredung wurde Hassenpflug entlassen, Vilmar nicht bestätigt, und ich galt von da an als bête noire in den Regierungskreisen, da inconsequenterweise nicht eigentlich ein Systemwechsel, sondern nur ein Personenwechsel erfolgt war. Das zeigte sich auch darin, daß Vilmar nicht in die philosophische Facultät nach Marburg als Professor der deutschen Philologie kam – für diese Stelle hatte ich ihn dem Generaladjutanten des Kurfürsten, mit dem ich in Erziehungsangelegenheiten der kurfürstlichen Kinder regelmäßig zu verhandeln hatte, auf seine Frage, wie Vilmar wol am passendsten in Marburg zu placiren sei, als besonders qualificirt bezeichnet –, sondern auf seinen Wunsch den 1. November 1855 auf Drängen des neuen Ministeriums zum ordentlichen Professor in der theologischen Facultät ernannt wurde. Der Schaden, den Vilmar auf diese Weise anrichtete, war übrigens ärger – denn er appellirte immer an den Willen und die hierarchischen Gelüste seiner Zuhörer und schuf sich dadurch eine große Partei unter dem theologischen Nachwuchs –, als wenn er Superintendent geworden wäre.

Auch später wurde ich noch einmal in die Vilmar’schen Händel persönlich verwickelt. Am Ende des Winters 1857/58 wurde mir von einem Geistlichen ein Flugblatt zugestellt, das anonym in Oberhessen verbreitet wurde, mit der Ermächtigung, öffentlichen Gebrauch von demselben zu machen, in dem Henke und Ranke auf das heftigste angegriffen wurden; ich hielt für Ehrenpflicht, dieses Blatt der theologischen Facultät zu übergeben, da es sich auf deren Gutachten bezog und den lutherischen Mitgliedern derselben (Henke und Ranke) Verrath der lutherischen Kirche und Schmähung ihrer Abendmahlslehre vorwarf. Die gerichtliche Untersuchung stellte heraus, daß Vilmar der Autor des Blattes war, das dazu dienen sollte, unter den oberhessischen Geistlichen die Wahl Ranke’s zum lutherischen Superintendenten, die nicht ohne Aussicht war, zu hintertreiben. Diesen Zweck hat das Blatt vollständig erreicht, zugleich aber Vilmar in der öffentlichen Meinung gebrandmarkt, und meine Stellung zu den Vilmarianern aufs neue gekennzeichnet, sie auch dem Ministerium gegenüber, dessen spiritus rector in allen theologischen Dingen Vilmar auch in seiner Marburger Verbannung blieb, nicht gerade angenehm gemacht.

Diese Mittheilungen aus Mangold’s autobiographischen Aufzeichnungen halte ich darum nicht für überflüssig, weil die Anhänger des in seinem Fanatismus vor Lüge nicht zurückschreckenden Vilmar ihr Parteihaupt zu verherrlichen nicht müde geworden sind; ich erinnere nur an das „Gedenkblatt“, das bei der hundertsten Wiederkehr seines Geburtstags ein Bewunderer von Vilmar’s angeblich hervorragender Befähigung für das Bischofsamt seinen zahlreichen Verehrern gewidmet hat (vgl. Luthardt’s Kirchenzeitung 1900, Sp. 1134, 1206 ff. und Zarncke, Lit. Centralblatt 1901, Sp. 71 f.). Trotz aller Anfeindung haben die Vilmarianer das Aufrücken Mangold’s in Marburg nur erschwert, aber nicht unmöglich gemacht. Nachdem Luthardt Ostern 1856 der [173] Berufung nach Leipzig gefolgt war, wurde M. auf wiederholten Vorschlag der Marburger Facultät hin im März 1857 zum außerordentlichen Professor befördert. Erst fünf Jahre später gelangte M. zum Ordinariat, und das geschah durch Vermittlung der Wiener evangelisch-theologischen Facultät. Diese hatte ihn nämlich 1861 der österreichischen Regierung für die Professur der neutestamentlichen Theologie vergeblich in Vorschlag gebracht und den durch sein Buch über die Irrlehrer der Pastoralbriefe (Marburg 1856) und kleinere Schriften, sowie durch seinen Erfolg als akademischer Lehrer rühmlich bekannten hessischen Gelehrten zur Entschädigung dafür, daß der Ruf überhaupt nicht an ihn gelangt war, nicht nur 1862 zu ihrem Ehrendoctor ernannt, sondern auch im Sommer 1863 abermals für Wien vorgeschlagen. Von seiten der hessischen Regierung wurde kein Versuch gemacht, M. seiner Heimath zu erhalten; vielmehr empfing der Marburger Prorector ohne Verzug die Antwort vom Ministerium aus Kassel, man verzichte auf weitere Lehrthätigkeit Mangold’s in Marburg. Da kam aus Böhmen der Befehl des Kurfürsten, das Ministerium solle M. unter jeder Bedingung in Marburg halten. So ward M. ordentlicher Professor der Theologie an der kurhessischen Landesuniversität. Als solcher konnte er im Mai 1864 mit Rosa Küchler aus Gießen einen eigenen Herd gründen, indem er diese seit langen Jahren ihm bekannte Nichte einer Kasseler mütterlichen Freundin nach kurzer Brautzeit heirathete.

In den neun Jahren, die M. bis zu seiner Versetzung nach Bonn im October 1872 noch Marburg angehörte, war er auf verschiedenen Gebieten erfolgreich thätig. Der Wiener theologischen Facultät widmete er seine zweite größere Arbeit, die unter dem Titel „Der Römerbrief und die Anfänge der römischen Gemeinde“ 1866 zu Marburg erschien und scharf unterschieden werden muß von dem unter ähnlichem Titel im J. 1884 herausgegebenen Buche. Diese ganz neue Untersuchung, die M. als seine letzte und zugleich größte wissenschaftliche Arbeit selbständig veröffentlicht hat, ist betitelt: „Der Römerbrief und seine geschichtlichen Voraussetzungen“. Wer ein Verzeichniß der zahlreichen Schriften wünscht, die M. in den Druck gegeben hat, sei auf den Schluß meines Nekrologs in der Protestantischen Kirchenzeitung (1890, Nr. 17) verwiesen. Hier wiederhole ich zunächst die Bemerkung, daß mein Bonner Freund und College weder mit dem Wilhelm Mangold verwechselt werden darf, der eine populäre Auslegung sämmtlicher Gleichnisse Jesu Christi verfaßte, noch mit dem Erfurter Pfarrer K. Manegold, der einen exegetischen Versuch über Röm. 5, 11–21 veröffentlichte. Obgleich für M. seine umfassende Lehrthätigkeit stets die Hauptsache blieb, führte die ungewöhnliche Beliebtheit und geschäftliche Gewandtheit den tüchtigen Mann leicht zu vielverzweigter Wirksamkeit. Nachdem er 1867 Decan gewesen war, stand er 1869/70 als Prorector an der Spitze der Universität. Als Vertreter der reformirten Gemeinde Marburgs wurde er im December 1869 und Januar 1870 Mitglied der außerordentlichen hessischen Synode; ja, er ließ sich, um die mit durch ihn in Fluß gerathene Synodalvorlage zu fördern, vom heimischen Kreise in das Abgeordnetenhaus wählen und brachte die Sitzungsperiode vom November 1871 bis Juni 1872 als Mitglied der nationalliberalen Fraction in Berlin zu. Als nach der Einverleibung Kurhessens die preußische Regierung den nach Basel Berufenen durch eine bedeutende Gehaltsaufbesserung in Marburg festgehalten hatte, glaubte M., hier lebenslänglich zu bleiben, in der Stadt, die ihn später durch ihr Ehrenbürgerrecht erfreute, so daß ihm der Abschied bei seiner Uebersiedlung an den Rhein nicht leicht wurde.

Es war für mich eine große Freude, daß ich zur Gewinnung Mangold’s für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität mitwirken konnte. Ich durfte [174] nämlich, als ich in den Osterferien 1872 auf dem Wege zu den Hallenser Bibelrevisionsconferenzen zum ersten Mal Berlin besuchte, nicht nur die persönliche Bekanntschaft des Marburger Theologen machen, dessen Verpflanzung nach Bonn, wie die Erfahrung bewiesen hat, der rheinisch-westfälischen Kirche reichen Segen bringen sollte, sondern ich hatte auch Gelegenheit, den Minister Dr. Falk selber von der Nothwendigkeit einer geeigneten Besetzung der neutestamentlichen Professur zu überzeugen. Als dann M. dem infolge meines Separatvotums an ihn ergangenen Rufe folgte und seine über 17 Jahre umfassende Thätigkeit in Bonn begann, herrschten bei der Majorität der evangelisch-theologischen Facultät starke Bedenken gegen den neuen Collegen. Gehörte doch M. gleich mir zu den Professoren, die mit ihrer Namensunterschrift in der sogenannten Jenaer Erklärung öffentlich für die durch Maßregelung des D. Sydow gefährdete Lehrfreiheit eingetreten waren! Brieflich warnte der College Christlieb schon den eben Berufenen vor der Uebersiedlung nach Bonn; aber M. hatte sich durch die Bedrohung mit den beiden Provinzialsynoden nicht abschrecken lassen. Er hoffte mit Recht, in Bonn bald heimisch zu werden, und das ist ihm denn auch über Erwarten gelungen. Mit ein paar Studenten mußte er seine Vorlesungen beginnen; aber die Zahl seiner Zuhörer nahm rasch und so stark zu, daß man ihn zu den einflußreichsten Lehrern zählen muß, welche die Bonner Facultät bis dahin gehabt hatte. Der Ernst, mit dem M. die Frage der Wahrheit stellte, die Klarheit der gelehrten Darstellung und die anziehende Frische des von dem Wohlklang einer ungewöhnlich starken Stimme unterstützten und oft durch liebenswürdigen Humor gewürzten Vortrags, vor allem aber die religiöse Wärme und Milde, mit der er zwischen Theologie und Religion zu unterscheiden wußte, sicherten ihm stets eine dankbare Schar von Zuhörern.

Im theologischen Seminar behandelte M. stets die neutestamentlichen Fächer, leitete aber in einer Vacanz auch die Uebungen des homiletisch-katechetischen Seminars. Bestieg er in Bonn die Kanzel nur aushülfsweise, so hatte er doch früher häufig gepredigt; und die auf Kosten der Wittwe herausgegebenen 32 Predigten, die M. in den Jahren 1846 bis 1882 gehalten hat (Marburg 1891), sind für seinen theologischen Standpunkt und Entwicklungsgang nicht ohne Belang. Den schriftstellerischen Arbeiten gegenüber galten ihm die Vorlesungen, namentlich die über das N. T., stets als die Hauptsache; daneben las er auch noch über Encyklopädie, biblische Theologie des Neuen Testaments, welcher er einen kurzen Abriß der alttestamentlichen biblischen Theologie als Einleitung voranstellte, über Dogmengeschichte und Geschichte der neueren Theologie seit Semler, wozu in Bonn noch die Vorlesungen über Symbolik und die Einleitung ins Neue Testament hinzukamen. Im Herbst 1874 war er zum ersten Mal als Decan Mitglied des Bonner akademischen Senats, und schon für das Studienjahr 1876/77 übertrug ihm das Vertrauen der Collegen das Rectorat. An den Jahresversammlungen des rheinischen wissenschaftlichen Predigervereins nahm er gerne Theil und wurde in den Vorstand desselben gewählt. Werthvoller als die Erlangung eines Ordens und Titels war seine im Mai 1881 erfolgte Berufung in die Prüfungscommission der theologischen Candidaten zu Münster, die ihn alljährlich im Frühling und Herbst in die Hauptstadt Westfalens führte, sowie sein Eintritt in die dem höheren Schulamte geltende wissenschaftliche Prüfungscommission zu Bonn, der er nach Bender’s tactloser Lutherrede seit dem Frühjahr 1884 beständig angehörte. Bis zu den Weihnachtsferien 1889 konnte der vielbeschäftigte Mann seine Thätigkeit fortsetzen, ohne daß er sich durch ein beschwerliches Leiden, das ihn in den letzten Jahren zu wiederholtem Besuch [175] des Bades Salzschlirf nöthigte, hätte zurückhalten lassen; da ergriff ihn die Influenza, die sich auf das Herz warf und am 1. März 1890 seinen Tod herbeiführte.

Als wenige Wochen nach Mangold’s Ankunft in Bonn seinen geliebten Marburger Lehrer Henke der Schlag getroffen hatte, eilte M. an das Grab, um Namens der Schüler des frommen und geistvollen Kirchenhistorikers am 5. December 1872 die Gedächtnißrede zu halten, die später in seinem schönen Schriftchen „Ernst Ludwig Theodor Henke. Ein Gedenkblatt“, Marburg 1879 eine für die persönliche Art und namentlich die theologische Stellung des dankbaren Schülers kennzeichnende Ausführung gefunden hat. Bereits 1864 hatte M. drei seiner Predigten über johanneische Texte zum Marburger Jubiläum Henke’s dem verehrten Lehrer gewidmet. Neben der Behandlung des Römerbriefs hat M. die meiste Zeit und Kraft auf seine beiden Ausgaben von Friedrich Bleek’s „Einleitung in das Neue Testament“ verwandt. Von diesem Werke seines Amtsvorgängers erschien die dritte Auflage 1875, die den Text Bleek’s mit rühmlicher Pietät bestehen ließ. Noch mehr Arbeit verursachte dem Herausgeber die auf 1035 Seiten angewachsene vierte Auflage (Berlin 1886), in der die Untersuchung über die synoptischen Evangelien von der über das vierte Evangelium vollständig getrennt worden ist. Mit Recht hielt M. es „für den Betrieb der Isagogik nicht für einen Schaden, wenn ihren lernenden Jüngern nicht blos die einheitlich concipirten Resultate dieser Wissenschaft vorgeführt werden, wie sie in der Gegenwart einen relativen Abschluß gefunden haben, sondern wenn ihnen zunächst die Kenntniß einer mit Meisterschaft begründeten Position, die etwa ein Menschenalter hinter der Gegenwart zurückliegt, in voller Ausdehnung mitgetheilt und erst im Anschluß daran ihnen zugleich die Einsicht in die weitere Entwicklung der Isagogik von dieser Position aus bis in die Gegenwart erschlossen wird“.

Zum Schluß kann ich es mir nicht versagen, eine Stelle aus dem 1878 zu Berlin erschienenen Vortrage mitzutheilen, den M. über „die Bibel und ihre Autorität für den Glauben der christlichen Gemeinde“ am 3. December 1877 zu Frankfurt a. M. vor einem Kreise kirchlich interessirter Männer und Frauen gehalten hat, die sich über brennende theologische Fragen von Fachmännern orientiren lassen wollten. Die noch immer beherzigenswerthen Worte lauten: „Offen gestanden, ich kann die ebenso kurzsichtige als unchristliche Herzenshärtigkeit nicht begreifen, die von rechts und links zum Bruche drängt und von einer Auflösung der deutschen evangelischen Volkskirche nicht um religiöser, sondern um theologischer Dissense willen mit einem Gleichmuth spricht, als handle es sich um ein unschuldiges Experiment und nicht um einen Mord an der Seele unsers Volkes. Die Kirche hat wahrlich nicht einen solchen Reichthum an geistigen Kräften, daß sie den Gebildeten der Nation, weil diese auf eine Revision der theologischen Ueberlieferung dringen, einfach die Thür weisen dürfte; und die Bildung mit ihrer Gleichgültigkeit gegen die Kirche und ihre Heiligthümer würde es noch zu ihrem Schaden erfahren, was bei dem Bruch mit der überlieferten Gestalt des kirchlichen und bei dem Verzicht auf die geordnete, gemeinsame, öffentliche Pflege des religiösen Lebens, aus der die Sittlichkeit des Volkes ihre besten Kräfte schöpfen muß, herauskäme; und beide sollten sich ernstlich hüten, dem hochmüthigen Leviten und dem stolzen Priester in der Parabel zu gleichen, die den Wanderer, der unter die Mörder gefallen ist – unser armes Volk mit den Schäden, die an dem Marke seines Lebens zehren – gleichgültig am Wege liegen lassen. Gott sei Dank gibt es aber doch noch eine starke Mittelpartei, die, weil sie zwischen Religion und Theologie zu scheiden gelernt hat, sich daran erfreut, wenn immer neue [176] Weisen gefunden werden, um die alte religiöse Wahrheit auch der Bildung unserer Zeit annehmbar erscheinen zu lassen“.