ADB:Martini, Werner Theodor

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Artikel „Martini, Werner Theodor“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 515, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Martini,_Werner_Theodor&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 14:45 Uhr UTC)
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Martini: Werner Theodor M., Rechtsgelehrter, wurde als Sohn des Bürgermeisters Martens zu Salzwedel am 14. Juni 1629 geb., studirte zu Rostock, Frankfurt, Leipzig und Jena, machte mit den Herren von Eltzen größere Reisen in Deutschland und Holland, führte einen Baron von Schulenburg nach Heidelberg, wo er bis 1658 Privatunterricht in den Rechten ertheilte und erwarb 1659 zu Jena die Doctorwürde. 1662 erhielt er eine Professur zu Wittenberg und eine Beisitzerstelle am Hofgericht, später eine Stelle als Appellationsrath in Dresden und das Assessorat im Niederlausitzischen Landgerichte. Er starb am 10. März 1685. Mit einer Tochter des kursächsischen Oberhofpredigers Weller verheirathet, hatte er 11 Kinder, unter ihnen einen durch Wissen und treffliche Eigenschaften ausgezeichneten Sohn, der sich ebenfalls als Jurist hervorthat, aber schon 1698 starb. Von den Schriften des Vaters sind erwähnenswerth: „Jurisprudentia criminalis“, Vitemb. 1669 und „Constitutiones Electorales Saxonicae“, 1684.

Jugler V. 71–79. – Nettelbladt, Hall. Beyträge, II. 21.