ADB:Matthias, Johann Andreas
G. B. Funk begründeten Schullehrer-Seminars. Nach Funk’s Tode (1814) wurde er vom Consistorium wegen seiner pädagogischen Begabung, seines Wissens und seines Charakters als die geeignetste Persönlichkeit für das erledigte Rectorat der Domschule empfohlen, welche durch die Persönlichkeit Funk’s sich eines bedeutenden Rufes unter den höheren Bildungsanstalten Norddeutschlands erfreute. Am 16. Juli 1814 erhielt er die Berufung zu dieser Stelle, zwei Jahre später wurde er Consistorial- und Schulrath und dadurch Mitglied des Consistoriums und des Schulcollegiums der Provinz Sachsen. In diesen Stellungen nahm er Theil an den Prüfungen der Candidaten der Theologie für das Predigtamt und hatte als technischer Rath für das höhere Unterrichtswesen der neugebildeten Provinz Sachsen die Abiturientenprüfungen der Gymnasien zu leiten und an den ihm unterstellten Schulanstalten Revisionen vorzunehmen. Auch bei der in dieser Zeit (1819) durch den Oberbürgermeister Francke veranlaßten Reorganisation des [673] städtischen Schulwesens in Magdeburg wurde er vielfach zu Rathe gezogen. In dieser Uebergangszeit von provisorischen zu definitiven Verhältnissen der Administration hat sich M. um die Domschule, die davon gleichfalls berührt wurde, bleibende Verdienste erworben. Indem man höheren Orts die Bedeutung der Anstalt für das geistige und wissenschaftliche Leben der Provinz vollkommen anerkannte, gewährte man ihr auch die zu ihrer gedeihlichen Entwicklung nothwendigen Geldmittel und andere Vortheile und Zuwendungen; so wurde ihr unter anderem ein Theil der Bibliothek des ehemaligen Magdeburger Domkapitels überwiesen. Die Frequenz des Domgymnasiums hob sich unter seinem Rectorat sehr bedeutend, sie schwankt zwischen 368 und 478. Die Zahl der Abiturienten betrug unter ihm 302. Das Gymnasium erfreute sich unter seiner Leitung eines nicht minderen Rufes als unter der seines Vorgängers Funk. Diese Leistungen wurden auch von der vorgesetzten Behörde in vollem Maße anerkannt. Er starb am 25. Mai 1837. Mit Vorliebe unterrichtete M. in der Mathematik, und seine schriftstellerische Thätigkeit wandte sich auch dieser Wissenschaft zu. Ein von ihm verfaßtes Lehrbuch: „Leitfaden für einen heuristischen Schulunterricht in der allgemeinen Größenlehre und niederen Algebra, der Elementargeometrie, ebenen Trigonometrie und den Apollonischen Kegelschnitten“, Magdeburg 1814, hat auch nach seinem Tode mehrere Auflagen erlebt. Dazu schrieb er: „Erläuterungen“ in 3 Abtheilungen, Magdeburg 1814–1815 und veröffentlichte Aufsätze in Bode’s astronomischem Jahrbuche.
Matthias: Johann Andreas M., Gymnasialdirector und Consistorialrath in Magdeburg, war geb. daselbst am 9. April 1761. Anfangs widmete er sich dem Kaufmannsstande, besuchte dann das Pädagogium U. L. Frauen seiner Vaterstadt und bezog 1780 die Universität Halle. Nach Beendigung seiner Studien wurde er zuerst (1783) als Lehrer am Kloster U. L. Frauen, später (1792) an der Domschule in Magdeburg angestellt und übernahm zugleich die Leitung des mit diesem Gymnasium verbundenen, von dessen Director- Vgl. H. Holstein, Geschichte des Domgymnasiums zu Magdeburg. Magdeburg 1875, S. 97 ff.