ADB:Mauser, Konrad
Theodor Muther unterrichtet. Leider hinderte frühzeitiger Tod denselben, sie noch weiter fortzusetzen, wie er dies beabsichtigt hatte. Geboren zu Nürnberg, wurde Konrad M. am 21. December 1524 zu Wittenberg von Apel immatriculirt, hörte bei Schürpf, Chr. Bayer, Apel u. A., wurde 1530 lic. jur., las etwa seit 1534 Institutionen und erhielt 1536 die mit der Armenprocuratur beim Hofgericht verbundene lectio institutionum, in welcher er wegen Kränklichkeit 1544 durch Johann Richter (Lucanus) vertreten wurde. An das Consistorium „verordnet“, starb er schon am 23. October 1548. Durch seinen Sohn Konrad wurde ein Collegienheft über Proceß unter dem Titel: „Processus juris etc.“ Wittenberg 1569, herausgegeben, welches über die Praxis jener Zeit werthvollen Aufschluß gewährt. Er stand in hohem Ansehen bei Luther, namentlich auch bei den späteren Wittenberger Professoren, die zum Theil seine Schüler waren. Seine Ansichten wurden bei Ausarbeitung der sächsischen Constitutionen von 1572 vielfach berücksichtigt. – Ein Tract. de nuptiis erschien zuerst 1569, dann Jenae 1682.
Mauser: Konrad M. Ueber die Lebensverhältnisse dieses seiner Zeit hochgeschätzten Praktikers sind wir hauptsächlich durch die archivalischen Forschungen von- Muther, Gewissensvertretung. 1860. S. 56, 112 ff. Muther, Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben. 1866. S. 260, 444. Muther, Zur Gesch. d. Rechtswissenschaft. 1876. S. 389–393. v. Stintzing, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft, I (1880). S. 562. v. Schulte, Gesch. d. Quellen u. Litter. des canon. Rechts, IIIb (1880). S. 22.