ADB:Mederer von Wuthwehr, Matthäus
[167] der bestehenden strengen Scheidung der Studirenden der Medicin und Chirurgie anfänglich lebhaft bekämpft, endlich aber doch siegreich. In demselben Jahre erschien anonym von M., aus dem Holländischen übersetzt, David van Gesscher’s „Abhandlung von der Nothwendigkeit der Amputation in verschiedenen chirurgischen Gebrechen“, Wien 1773. Zu Mederer’s Verdiensten als Arzt und Lehrer gehören auch seine Untersuchungen über die Wuthkrankheit unter dem Titel „Syntagma de rabie canina“ etc., Friburg. 1782, deutsch unter dem Titel „Abhandlung von der Hundswuth. Aus dem Lateinischen mit Anmerkungen und einem Anhange von Grillenpfeifer“, Nürnberg 1809. Als er 1789 in den erblichen Adelstand Oesterreichs erhoben wurde, erhielt er das Prädicat und Ehrenwort „Edler von Wuthwehr“. Weitere Schriften von ihm waren noch, zusammen mit J. J. Kausch: „Beantwortung der Frage: Wie kann man auf eine leichte Art den Wundärzten, denen das Landvolk anvertraut ist, einen besseren und zweckmäßigeren Unterricht beibringen?“ Erfurt 1791, 4°, von der Erfurter Akademie der Wissenschaften mit einem Preise gekrönt und in deren Acta (1790, 1791) abgedruckt; ferner „Hebarznei-Geschichte und Kunst im Grundrisse. Herausgegeben von Jos. Rehmann.“ Freiburg 1791. – Im J. 1795 wurde er nach Wien zurückberufen und als Nachfolger Brambilla’s zum Oberstfeldarzt der Armee ernannt. Als solcher erwarb er sich um die Regelung und Verbesserung des Feldspitalwesens wesentliche Verdienste. Er schrieb noch „Ueber die vernünftige Wirthschaft mit Arzneimitteln in Feldspitälern etc.“, Freiburg 1796, 4°, Frankfurt a. M. 1798, 8°. 1802 wurde er zum Hofrath und Director der Thierarzneischule in Wien ernannt, starb aber bereits am 26. Mai 1805.
Mederer: Matthaeus M., Edler von Wuthwehr, österreichischer Hofrath und Oberstfeldarzt, war am 6. September 1739 zu Wien geboren, trat nach Beendigung seiner chirurgischen Studien zu Graz als Unterarzt in das dortige Garnisonspital und nahm dann zur Fortsetzung des medicinischen Studiums in Wien einen längeren Urlaub. Von 1757–1773 war er bei verschiedenen Regimentern, erlangte 1763 die medicinische Doctorwürde und wurde im J. 1773 als Professor der Chirurgie und Geburtshilfe an die Universität Freiburg im Breisgau berufen. In seiner daselbst gehaltenen öffentlichen Antrittsrede (später herausgegeben unter dem Titel „Zwei Reden von der Nothwendigkeit, beyde Medicinen, die chirurgische und klinische, wieder zu vereinigen.“ Freyburg 1782) sprach er sich dahin aus, daß die Chirurgie aus der Isolirung, in der sie seit Jahrhunderten sich befunden, heraustreten, daß sie wieder in die innigste Verbindung mit der Medicin gebracht werden müsse, um ihre Aufgabe nach allen Richtungen zu erfüllen – heute eine selbstverständliche Sache, damals aber, bei- Meusel, Bd. V S. 107; Bd. X S. 204. – v. Wurzbach, Biogr. Lexikon des Kaiserth. Oesterreich, Bd. XVII S. 241. – H. Maas in der Berliner klin. Wochenschrift 1878, Nr. 2.