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ADB:Menin, Josse de

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Artikel „Menin, Josse de“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 354, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Menin,_Josse_de&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 20:19 Uhr UTC)
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Menin: Josse de M. oder Joost van Menen, niederländischer Staatsmann, aus der vlämischen Stadt Menen, verbrachte seine jungen Jahre in Italien, wo er sich als Jurist ausbildete, und in Frankreich, wo er dem Calvinismus gewonnen wurde, und wandte sich 1572 nach Holland, zur Zeit als hier die Revolution ihren ersten Sieg erfocht. Er erhielt damals den schwierigen Auftrag, Oranien, der mit seinem Heere in Belgien stand, die Einladung der holländischen Staaten, die Führung in Holland selbst zu übernehmen, zu überbringen. Als er denselben glücklich gelöst, erhielt er die Stelle eines Fiscals und 1575 dabei eine Professur der Rechte an der eben errichteten Leidener Universität. Nachher ward er Mitglied des Hofes von Holland und dann Pensionär von Dordrecht. Als solcher spielte er in den Leicester’schen Wirren eine Rolle. Da er italienisch sprach, eignete er sich vorzüglich zum Verkehr mit dem nicht allein der Landessprache, sondern auch des Französischen und eigentlich auch des Lateinischen unkundigen Gouverneur, mit dem sich die des Englischen nicht mächtigen Holländer ohne Dollmetscher schwer verständigen konnten. Darum wohl vorzüglich ward er 1587 mit der Gesandtschaft abgeordnet, welche bei der englischen Königin die Staaten gegen Leicester’s Anklagen vertheidigen und ihren Beistand anrufen sollte. Sein Benehmen in jenen schwierigen Verhältnissen zeigt den gewiegten Staatsmann. Er wußte ein treuer Diener seiner Partei zu sein, ohne es ganz mit England zu verderben. Auch später ward er als Gesandter beschäftigt, und zwar in Dänemark. Doch eine Unvorsichtigkeit brachte ihn dabei um seine Stelle und verwickelte ihn in einen Hochverrathsproceß. Zwar ging er frei aus, erhielt aber seine Stelle nicht zurück. Zur Entschädigung ernannte man ihn zum Historiographen von Holland. Als solcher war er beschäftigt, als er, wahrscheinlich um 1600 starb, bevor etwas von seiner Hand im Druck erschienen war, obgleich er den ersten Theil einer Geschichte des Krieges fertig hatte.

Vgl. außer den Geschichtswerken von Bor, Wagenaar etc., auch van Balen, Gesch. van Dord.