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ADB:Mente, Curd

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Artikel „Mente, Curd“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 318–319, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mente,_Curd&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 14:12 Uhr UTC)
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Mente: Curd M., Erzgießer, † um 1574, entstammte einer seit längerer Zeit in Braunschweig ansässigen Familie, die sich auch Menten und Menthen schrieb, und in der wahrscheinlich schon der Großvater Heinrich Mente der Aeltere, jedenfalls aber der Vater, Heinrich Mente der Jüngere, die Erzgießkunst ausübte. Letzterer erscheint zuerst 1507 als Stückgießer und Büchsenschütz; er goß für die Stadt Braunschweig Karthaunen, Schlangen, Büchsen u. s. w., für die Katharinenkirche daselbst 1512 eine Schlagglocke; er hat ferner Glocken für die Kirchen verschiedener Nachbarorte, für Tangermünde (1508) und Nordheim (1509) auch Taufbecken geliefert; er starb im J. 1531. Bedeutender als der Vater war der Sohn Curd, der in dessen Stelle rückte und zahlreiche Geschütze für seine Vaterstadt hergestellt hat. Der Ruf der Braunschweiger Gießkunst war so bedeutend, daß der Landgraf Philipp von Hessen, um sie kennen zu lernen, 1532 seinen Zeugmeister nach Braunschweig sandte. Curd M. stand als Büchsen- und Zeugmeister im Dienste der Stadt und führte als solcher bei dem Angriffe der Schmalkalden gegen Herzog Heinrich den Jüngeren des Rathes Wagenburg und Geschütz gegen die Festung Wolfenbüttel, die am 12. August 1542 sich ergab. Nach der Schlacht bei Mühlberg wurde er mit Anfertigung der 12 Geschütze beauftragt, welche die Stadt Braunschweig Kaiser Karl V. zu liefern hatte. Doch verlor er in seiner Heimath, da er sich in diesen kritischen Zeiten ohne Erlaubniß des Raths nach Wolfenbüttel und Goslar begeben hatte, das Vertrauen so sehr, daß man ihn mit den Seinen am 7. März 1550 aus der Stadt verwies. Er fand bereitwillige Aufnahme [319] bei Herzog Heinrich d. J., der sich vergeblich für ihn bei dem Rathe der Stadt Braunschweig verwandte und ihn wol sogleich in seine Dienste nahm. 1556 läßt er sich wenigstens in ihnen nachweisen, wenn auch eine förmliche Bestallung für ihn als obersten Zeugmeister auf 5 Jahre erst vom 25. October 1561 erhalten ist. Diese ist von dem Herzoge Julius am 26. December 1570 auf drei Jahre erneuert worden. Bald nach diesem Zeitraume wird er gestorben sein, da er in den fürstlichen Rechnungen 1573 noch erscheint, 1576 fehlt. Er wurde in der Mariencapelle zu Wolfenbüttel begraben und hinterließ eine Wittwe Margarethe, die dem Herzoge 1578 Haus und Gießgeräthschaften verkaufte, von ihm ein jährliches Gnadengeld erhielt und noch 1588 in Goslar lebte. Außer Geschützen, die er auch für Hannover, Einbeck und Göttingen fertigte, und einigen Glocken hat M. auch für andere Zwecke kunstvolle Gußwerke hergestellt. Unter diesen sind besonders die Grabplatten des Herzogs Erich I. in Münden (1541) und des Domprobsts Levin v. Veltheim in Hildesheim (1570), sowie die sogenannte „Julius-Taufe“ in der Marienkirche in Wolfenbüttel zu nennen.

Sack im Archiv d. hist. Ver. f. Niedersachsen, Jahrg. 1848, S. 314 ff. – H. Wilh. H. Mithoff, Mittelalterliche Künstler und Werkmeister Niedersachsens und Westfalens. 2. Aufl. (1885), S. 222–25. – Heinr. Meier, in der Zeitschr. d. Harzvereins, 30. Jahrg. (1897), S. 78–89.