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ADB:Erich I. (Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg)

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Artikel „Erich I., Herzog von Braunschweig und Lüneburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 203–204, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erich_I._(Herzog_von_Braunschweig-L%C3%BCneburg-Calenberg)&oldid=- (Version vom 18. November 2024, 08:50 Uhr UTC)
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Erich I., Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Stifter der Calenbergischen Linie, war am 16. Februar 1470 geboren, † 1540. Sein Vater Wilhelm II. († 1503) hatte noch vor seinem Tode seine Länder an seine Söhne Heinrich und E. abgetreten (1495). Der ältere, Heinrich, erhielt das braunschweig-wolfenbüttel’sche Gebiet; der jüngere, E., die Fürstenthümer Calenberg (Land zwischen Deister und Leine) und Göttingen (Oberwald). In seiner Jugend unternahm E. eine Reise nach Jerusalem, auf der Rückreise besuchte er Italien und trat dann in die Dienste Kaiser Maximilians. Er nahm Theil an dem Feldzuge gegen die Türken im J. 1497 und an den späteren Kriegen gegen Venedig, die Schweiz und Frankreich. Die erste Hälfte seiner Regierungszeit ist zum größten Theile durch zahlreiche Kriegsfahrten ausgefüllt. 1503 stand er in dem bairisch-landshut’schen Kriege wieder auf der Seite des Kaisers, dem er in der Schlacht bei Augsburg (1504) das Leben rettete, wofür ihn dieser zum Ritter schlug und ihm auch materielle Vortheile zuwandte. Wichtiger als seine Betheiligung an den Fehden mit den Grafen von Hoya und Schaumburg (1512), an den Zügen des Kaisers nach Italien (1513) und gegen den Grafen Edzard von Ostfriesland (1514) ist seine Stellung zu den durch die hildesheimische Stiftsfehde hervorgerufenen Ereignissen. Als der Bischof Johann von Hildesheim durch Einlösung der verpfändeten Güter das arg zerrüttete Stift wieder zu heben suchte, stieß er dabei auf großen Widerstand des angesessenen Adels. Die von Saldern wandten sich mit andern hildesheimischen Rittern an die wolfenbüttel’schen Herzöge Heinrich und Wilhelm, die ihnen auch Unterstützung zusagten (1516), auf deren Seite bald auch Herzog E. und der Bischof Franz von Minden, während der Bischof von Hildesheim in Herzog Heinrich dem Mittleren von Lüneburg, den Grafen von Schaumburg, Hoya, Lippe und Diepholz Verbündete fand. Im J. 1519 kam es zum offenen Kriege zwischen den Parteien; in der Schlacht bei Soltau (29. Juni 1519) wurde Herzog E. besiegt und gefangen genommen. Gegen ein hohes, an den Bischof von Hildesheim gezahltes Lösegeld und gegen Abtretung verschiedener Schlösser an den Herzog Heinrich von Lüneburg erhielt er seine Freiheit wieder. Bald gestalteten sich jedoch die Verhältnisse für Herzog E. günstiger, als gegen die Sieger die Reichsacht ausgesprochen und deren Vollziehung dem wolfenbüttel’schen Vetter nebst dem Könige von Dänemark übertragen wurde. Herzog Heinrich von Lüneburg trat vom Bündnisse mit Hildesheim zurück, das nach fruchtlosem Kampfe mit seinen Gegnern 1523 zu Quedlinburg einen Vergleich abschloß, der allerdings von dem späteren Bischof Valentin angefochten wurde, wonach der größere Theil des Stiftes an die Herzöge Heinrich und E. abgetreten wurde. Letzterer erhielt die Häuser und Aemter Hundsrück mit Markoldendorf, Aerzen, Lauenstein, Grohnde, Hallerburg, Poppenburg, Ruthe und Coldingen, die Städte Dassel, Bodenwerder, Gronau, Elze, Sarstedt, sowie halb Hameln und die Klöster Marienau, Escherde, Wittenburg, Wülfinghausen und Derneburg. – Um dieselbe Zeit begann die Lehre Luther’s sich in Niedersachsen und folglich auch dem Lande Erichs immer mehr und mehr auszubreiten. Der Herzog selbst blieb zwar dem alten Glauben treu, ließ aber, namentlich unter dem Einflusse seiner zweiten, eifrig protestantischen Gemahlin Elisabeth von Brandenburg, Tochter Joachims I. (seine erste Gemahlin war [204] Katharina von Sachsen, † 1500, Wittwe Sigismunds von Oesterreich), die Ausbreitung des Lutherthums ungehindert vor sich gehen. Als Hauptstütze des Protestantismus zeigten sich namentlich die Städte Göttingen, Hannover und Northeim. – Die häufigen Geldverlegenheiten Herzog Erichs, die Folge vieler Fehden und der ganzen damaligen ökonomischen Verhältnisse der deutschen Fürsten, ließen ihn zu wiederholten Malen die Beihülfe seiner Stände in Anspruch nehmen. Bewilligten auf der einen Seite die Stände die erbetenen, zum Theil sehr bedeutenden Summen, so suchten sie andererseits diese Bewilligung an gewisse Bedingungen zu knüpfen. Für die Ausbildung der ständischen Verhältnisse ist Herzog Erichs Privileg vom 20. Nov. 1526 von der größten Bedeutung. Ohne Einwilligung der Stände sollte künftig kein Fürst, selbst von seinen eigenen Gütern, keine neue Schatzung erheben oder bei Fremden Geld borgen, noch ohne ihre Zustimmung sich in eine Fehde einlassen. Die Stände dürfen sich versammeln, wenn Rechte des Landes oder Privilegien der einzelnen Städte verletzt werden. Neue Zölle oder die Erhöhung der alten wurden abgethan. Der Herzog verspricht ferner, die Meier der Geistlichen und der Bürger des Dienstes halber auf Maße setzen zu lassen, damit sie sich auf den Gütern halten können; auch die Meier der Junker sollen des Dienstes halber nicht weiter als nöthig beschwert werden. Das Landgut, worauf der Junker wohnte, sollte frei sein von allen Lasten. – Seine letzten Lebensjahre verlebte Herzog E., mehr der Vergangenheit als der Gegenwart zugekehrt, ruhig in seinem Lande. Nur im J. 1540 entschloß er sich, einen Reichstag, den zu Hagenau, zu besuchen. Hier ereilte ihn der Tod am 26. (30.?) Juli.

Rehtmeier, Braunschweig-Lüneburg. Chronika S. 771 ff. – Spittler, Geschichte von Hannover, I. 143 ff. – Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg. I. II.