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ADB:Meykow, Ottomar

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Artikel „Meykow, Ottomar“ von Johannes Engelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 841–842, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meykow,_Ottomar&oldid=- (Version vom 17. Dezember 2024, 06:32 Uhr UTC)
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Meykow *): Ottomar M., Professor des Römischen Rechts an der Universität Dorpat, geboren am 7. Januar 1823, † am 5. Februar 1894, war der Sohn eines Dorpater Bürgers. Er besuchte das Dorpater Gymnasium und studirte die Rechte an der Dorpater Universität mit großem Erfolge, für eine Preisschrift empfing er die goldene Medaille. Seine Schrift, „Die Lehre des römischen Rechts von dem Eigenthumserwerbe durch Specification“, wurde in[WS 1] Professor Osenbrüggen’s Dorpater Juristischen Studien gedruckt und erwarb sich auch in Deutschland Anerkennung. Im J. 1847 errang er den Magistergrad durch die Schrift „De duplae stipulationis computatione“ und trat als Beamter in das Justizministerium ein, wo er bald durch seine Kenntniß des römischen und deutschen Rechts sowie des baltischen Provincialrechts sich allgemeine Anerkennung verdiente. Im J. 1850 erlangte er in Dorpat den Doctorgrad durch seine Schrift: „Die Diction der römischen Brautgabe“ und trat dann als Secretär in den Dienst des Senats in Petersburg. [842] 1855 wurde er Professor des römischen Rechts in Kasan und 1857 in Dorpat. Er beherrschte das römische Recht völlig, und mit großer Sicherheit verstand er die schwierigsten Controversen zu lösen. Diese Fähigkeit bewies er auch bei seiner Mitarbeit an der Codification des Baltischen Provincialrechts, doch lehnte er den Uebertritt in die Gesetzgebungscommission in Petersburg ab. In den Jahren 1863–1864 bearbeitete er mit O. Schmidt (s. d.) die baltischen Processe in der Dorpater Reformcommission. Allein diese Entwürfe, obwohl den Bedürfnissen der Provinzen entsprechend und der russischen Proceßordnung überlegen, wurden zu Gunsten der letzteren beseitigt.

Seine Vorlesungen waren so sorgfältig ausgearbeitet und wurden von ihm mit solchem Fleiß immer wieder ergänzt und gefeilt, daß er stets eine große Anzahl Zuhörer an sich fesselte und so eine ganze Reihe tüchtiger Romanisten ausgebildet hat. Durch das Vertrauen seiner Collegen wurde er im J. 1876 zum Rector erwählt und bekleidete dieses Amt bis zum Jahre 1881. Einige Jahre später begann die Russificirung der Universität. M. glaubte durch Entgegenkommen wenigstens den Uebergang verzögern und die Erhaltung des wissenschaftlichen Niveaus der Universität erreichen zu können und leitete durch seine Rathschläge, im Gegensatz zu der Mehrzahl seiner Collegen, die Russificirung in die Wege. Sein Einfluß steigerte sich, als er, nachdem der Universität das Wahlrecht entzogen war, 1890 von der Regierung zum Rector ernannt wurde. Als er sich endlich überzeugen mußte, daß es dem Ministerium gar nicht auf die Erhaltung des wissenschaftlichen Niveaus der Universität ankam, erbat er im J. 1892 seine Entlassung aus dem Dienst und ist dann im Anfang des Jahres 1894 vereinsamt gestorben.

Ausführliche biographische Nachrichten vom späteren Professor des römischen Rechts in Dorpat Passek im Biographischen Lexikon der Professoren der Universität Dorpat (russisch) I, 604–613.

[841] *) Zu Bd. LII, S. 370.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: n