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ADB:Minutoli, Julius Freiherr von

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Artikel „Minutoli, Julius Freiherr von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 772–776, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Minutoli,_Julius_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 29. November 2024, 17:16 Uhr UTC)
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Minutoli: Julius Freiherr v. M., preußischer Staatsmann, geb. in Berlin den 30. August 1805, † den 5. November 1860 in der Karawanserai von Khanèh Zenjâhn in der Nähe von Schiras in Persien. Er war der zweite der drei Söhne des preußischen Generallieutenants Freiherrn Heinrich Menu v. M. und der als Schriftstellerin über Aegypten bekannten Wolfradine geb. Gräfin v. d. Schulenburg. Nachdem er in Berlin und Heidelberg die Rechte und die Cameralwissenschaften studirt, trat er 1830 als Kammergerichtsassessor beim Regierungscolleg zu Koblenz in den preußischen Staatsdienst und schrieb hier „Ueber das römische Recht auf dem linken Rheinufer“ (Berlin 1831). 1832 wurde er zum Regierungsrath in Posen, 1839 zum dortigen Polizeipräsidenten und Landrath ernannt. 1842 wurde er im Ministerium des Innern zu Berlin beschäftigt, aber schon 1843 jener Stellung in Posen zurückgegeben. Hier schrieb er „Ueber das Straf- und Besserungssystem Europa’s“ (Berlin 1843). In der Stellung in Posen zeichnete er sich 1838 durch tactvolles Verhalten gegenüber der polnischen Bevölkerung aus, welche durch den zwischen der preußischen Staatsregierung und dem Erzbischof Dunin von Gnesen und Posen bezüglich der gemischten Ehen entstandenen Streit sehr aufgeregt war. Auch dem Auftrage, diesen im April 1839 zu Festungshaft verurtheilten Erzbischof nach Colberg abzuführen, unterzog er sich mit Tact und Gewandtheit. Gegenüber dem im März 1846 unternommenen Versuche eines polnischen Aufstandes, wobei es auf eine Ueberrumpelung der Stadt Posen abgesehen war, entwickelte M. Scharfblick und Geistesgegenwart, verbunden mit großer Humanität. Hierdurch wurde er besonders bei den deutschen Bewohnern der Provinz geachtet und beliebt. Mit Rücksicht auf diese Eigenschaften und Leistungen wurde er 1847 zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannt, wo er in der Bewegung von 1848 eine eigenthümliche Rolle spielte. Ohne den Pflichten seines Amtes etwas vergeben zu wollen, suchte er wiederholt in einer die Grenzen desselben überschreitenden Weise in die Bewegung einzugreifen, sie durch Entgegenkommen in friedliche Bahnen zu lenken und ihre Führer zu versöhnlichen Schritten zu bestimmen. Hiermit erzielte er zwar in einem der bewegtesten Momente einen bald vorübergehenden Erfolg, gerieth aber angesichts der steigenden Feindseligkeit zwischen der Bevölkerung und der Regierung in eine schiefe, unhaltbare Lage. In den ersten Märztagen wurde die Thätigkeit der Berliner Polizei durch die Bewegung nicht verändert; als sich diese aber ernster gestaltete, unternahm M. eine gleichsam private Einmischung zur Vermeidung von Unruhen. Am 7. März hatte eine Volksversammlung „unter den Zelten“ im Thiergarten beschlossen, daß folgenden Tags eine Adresse mit dem Ersuchen um Gewährung von Preß-, Rede-, Vereinsfreiheit, Amnestie und Geschworenengerichten durch eine Deputation dem Könige überbracht worden solle. Da hierbei öffentliche Kundgebungen und Ruhestörungen in Aussicht zu stehen schienen, so suchte M. die Führer der Deputation auf und bewog sie in Güte, wenn auch unter Hinweis auf eventuelles Einschreiten des Militärs, zur einfachen Uebersendung der Adresse, deren richtigen Empfang durch den König er verbürgte. In einer zweiten Volksversammlung, welche diesen Vorschlag genehmigen sollte, trat er selbst als Redner und bald darauf wieder in amtlicher Eigenschaft auf, indem er am 14. März gemeinsam mit dem königlichen Gouvernement von Berlin die Verordnungen bezüglich eines Auflaufs [773] durch Bekanntmachung in Erinnerung brachte. Als sodann am Abend des 14. März Cavallerie in der Brüderstraße auf einen Volkshaufen eingehauen hatte, erließ er am 15. März gemeinsam mit dem Gouverneur eine beruhigende Bekanntmachung, in welcher Bedauern über die Verwundung friedlicher Bürger ausgesprochen und die sofortige Einleitung einer Untersuchung, „um der Strenge des Gesetzes überall ihren Lauf zu lassen“, zugesagt war. Am Haupttage der Bewegung, den 18. März, erklärte er auf die Nachricht vom Angriffe des Militärs den ihn zum Vermitteln anrufenden Studenten, es sei keine Aussicht auf Zurückziehung des Militärs; dennoch begab er sich auf fortgesetzte dringende Bitten behufs Vermittlung ins königliche Schloß, bis dahin begleitet von großen Volksmassen, welche ihn über die Barrikaden hinwegtrugen. Auf diesem ganzen, mit großen Beschwerden verbundenen Wege rieth er überall zur Hinwegräumung der Barrikaden und zum Auseinandergehen. Zum Schlosse gelangte er erst, als bereits die ersten Kanonensalven erfolgt waren. Nach Angabe von Braß („Barrikaden“ S. 62 ff.) soll M. auf jenem Wege in seinen Ansprachen an die Menge gesagt haben, er habe im Interesse des Volks den König fast fußfällig gebeten, die Truppen zurückzuziehen, es sei ihm aber abgeschlagen, und jetzt, nachdem er sich überzeugt, daß die Bürger gesonnen wären, sich unter allen Umständen zu schlagen, fordere er alle Anwesenden auf sich zu bewaffnen; er wolle sie nach dem Schlosse führen, um dem Könige, der von falschen Rathgebern umringt sei, den Beweis zu liefern, daß die gesammte Bevölkerung sich erhebe, daß dies kein Straßenauflauf, sondern eine Revolution sei; er wolle seine Brust zuerst den Kugeln der Soldaten darbieten. Nach derselben Quelle soll es auch nur einer Ansprache Minutoli’s gelungen sein, das Palais des Prinzen von Preußen vor Zerstörung zu bewahren. Am 19. März ließ sich M. auf der Schloßterrasse von einer Volksmenge bewegen, mit einigen Bürgern den König um Gewährung einer Volksbewaffnung zu bitten. Nachdem diese zugesagt war, erließ er mit 6 Bürgern alsbald eine Bekanntmachung wegen Bildung der Bürgerwehr und erklärte dann in der „Berliner Zeitungshalle“, er glaube zwar, daß die Bildung dieser Einrichtung den städtischen Behörden gebühre; da es aber auf sofortiges Handeln angekommen sei, habe er dem wiederholten Verlangen der Bevölkerung, die Sache in die Hand zu nehmen, Folge geleistet. Nach der Scene des Königs auf dem Schloßbalkon bat M. denselben, Berlin zu verlassen. Auf die Wünsche wegen Beerdigung der gefallenen Märzkämpfer äußerte er sich klug und zuvorkommend. Am 25. März wurde er in der Versammlung der Hauptleute der Bürgerwehr durch einstimmigen Zuruf zum Befehlshaber derselben gewählt. Er nahm aus gleichen Gründen wie oben an. Nach Bruno Bauer („Der Untergang des Frankfurter Parlaments“, Berlin 1849, S. 17) soll M. sich von der militärischen Umgebung des Königs zur Uebernahme jener Stellung haben bewegen lassen. Die von ihm hinsichtlich der Bürgerwehr erlassenen provisorischen Anordnungen erregten in der Bürgerschaft Widerspruch. Er wies daher am 31. März in einer öffentlichen Erklärung darauf hin, daß er nur auf dringendes Bitten angenommen habe und glaube, ein Fachmann eigne sich besser dazu, auch passe seine amtliche Stellung dazu nicht. Wegen seines Verhaltens in den Märztagen ist M. ebenso gelobt als getadelt. Braß („Barrikaden“) sagt, M. habe sich in jenen Tagen als unbeugsamer Vertreter des Gesetzes, zugleich edel und hochgesinnt, als das Muster eines pflichttreuen Beamten der Krone gezeigt. In Wolff’s Chronik (S. 156) heißt es: „M. allein unter allen den Männern, welche die Person des Königs umgaben, hatte wol die politische Bedeutung des Augenblicks erkannt und von jeher der starr am Bestehenden festhaltenden Form abhold, hatte er es nie über sich gewinnen können, der freien Bewegung und dem Fortschritte mit so eiserner Gewalt entgegenzutreten, als dies Andere gethan [774] haben würden. Er trat den Gang an, der seiner Entschlossenheit und Vaterlandsliebe so sehr Ehre machte, der sein Leben ernstlich gefährdete. Das Leben ist ihm nicht genommen auf diesem leider vergeblichen Gange, doch ihm die Ehre zu nehmen, das ist später versucht worden. Nicht ohne Erfolg wurde in ausgestreuten zahllosen Verdächtigungen jenem Schritte der Stempel des Hochverraths aufgedrückt.“ Rellstab („Zwei Gespräche“) behauptet, M. habe später dem Minister v. Bodelschwingh zugestanden, daß ihm die Anwesenheit fremder Emissäre in Berlin vor dem 7. März bekannt gewesen sei, daß er aber ihre Beziehung zu den Revolutionären nicht habe erweisen können. Bei der Rückkehr des Königs vom „deutschen Umritt“ am 21. März hatte sich M. an die Spitze des Zuges gestellt; aber schon an demselben Tage hat er um Entlassung gebeten, und zwar, wie er selbst in einer als Manuscript gedruckten Denkschrift (Wolff, Chronik, Bd. III, S. 407) sagte, aus Gründen, welche ihm Pflicht und Ehre geboten; allein sein Verbleiben sei als Pflicht des Patriotismus betrachtet; nach Lage der Dinge hätte er durch seine Beliebtheit das Ministerium unterstützen sollen. Weiter berichtet er dort: in den ersten Wochen nach dem 18. März habe sich ein Zustand entwickelt, den er mit schwerem Herzen habe wachsen gesehen, ohne die Mittel zu haben, ihm entgegenzutreten. Der äußere Polizeidienst habe ganz geruht, die Bürgerwehr sich in fliegende Corps getheilt, ihrem Zweck sich entfremdet und Polizeidienste geweigert. Deshalb habe er am 26. März einen Plan zur Umbildung der Polizei nach englischem Muster mit der Bitte um baldige Ausführung vorgelegt. Den Oberbefehl über die Bürgerwehr legte er bei steigender Unverträglichkeit mit seiner amtlichen Stellung am 4. April nieder und erregte den Unwillen der Berliner Demagogen durch das Verbot eines Zugs zum Schloß sowie der Abhaltung politischer Versammlungen im Freien und durch Ausweisung fremder Arbeiter. Wegen des Verbots des Handelns mit Flugblättern wurde er in der Presse, namentlich durch ein Plakat „Minutoli als Censor“ heftig angegriffen. Er vertheidigte sich durch eine öffentliche Erklärung vom 20. Mai, auf welche hin wieder eine Entgegnung (von Lewald) erschien. Nachdem der „politische Club“ gegen ein Verbot seiner öffentlichen Versammlung mit dem Bemerken Verwahrung erhoben hatte, daß er diese wegen unrichtiger Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen doch abhalten werde, nahm M. seine Auslegung und das Verbot zurück. Seiner Denkschrift zufolge hatte er am 21. April das Entlassungsgesuch vergeblich wiederholt. Bei dieser Gelegenheit sprachen ihm Urwähler des 7. Bezirks aus, es sei oft das Geschick edler Vermittler, daß sie von beiden Parteien verkannt würden. Nach dem Rücktritt des Ministeriums Camphausen bat er zum dritten Male um Entlassung, weil er sich, wie es in seiner Denkschrift heißt, nicht dazu habe verstehen können, mit dem Ministerium Auerswald-Hansemann die Volkssouveränetät anzuerkennen. Auerswald habe ihm dann im Auftrage des Königs eine seinen Verdiensten entsprechende Stellung zugesichert und der König ihm am 23. Juni 1848 in einer Audienz angeboten, in seiner Umgebung zu bleiben. Nachdem er dies abgelehnt, habe ihn der König in den gnädigsten Ausdrücken seines Vertrauens versichert. Am Tage nach der Entlassung (27. Juni) erhielt er den Auftrag, mit Rücksicht auf die geplante Umbildung der Polizei eine Reise nach England zu machen. Unter Verleihung des Charakters eines Raths 1. Klasse ging ihm am 30. Juni ein Schreiben des Königs zu mit ehrenvollster Anerkennung der „ausgezeichneten Hingebung und Umsicht, mit welcher er sich große und wesentliche Dienste um den Staat erworben“. Die „National-Zeitung“ sprach ihr Bedauern aus, „einen so bewährten Mann“ von diesem Posten scheiden zu sehen. Die „Vossische Zeitung“ bemerkte, M. habe sein Amt unter den schwierigsten Verhältnissen verwaltet, die bisher jemals der Staat dargeboten; „Gefahr und Anstrengungen Tag und Nacht bezeichnen diese [775] kurze Amtsdauer; es sei in solchen Zeiten unmöglich, jeder Partei zu genügen“. Nach dem „Publicist“ ist M. bestrebt gewesen eine Art von neutralem Standpunkt für sich zu gewinnen; er habe es mit keiner Partei verderben wollen, es dadurch aber mit allen verdorben. „Die Folge davon waren Anfeindungen und Hindernisse, die man ihm in den Weg legte und womit man ihm das Leben schwer und sauer machte.“ Nach seinem Rücktritt zum Befehlshaber der Bürgerwehr wieder vorgeschlagen, trat er am 2. Juli mit einer Rede öffentlich auf und lehnte mit dem Bemerken ab, daß seine frühere Wahl ein entschiedener Mißgriff gewesen sei. Zugleich bezeugte er, daß die Klagen über die Schlechtigkeit des Volks ungerecht seien; vielmehr wäre es zu bewundern, daß dasselbe noch so sittlich, brav und voll ursprünglicher Kraft sei. In einer anderen Ansprache bezeichnete er als seine glücklichste Erinnerung, für die Entstehung der Berliner Bürgerwehr gewirkt zu haben. Solche Reden und die der Berliner Bevölkerung wohlwollende Richtung während der Revolutionstage gefielen begreiflich nicht der sogenannten Reactionspartei, welche noch in demselben Jahre zu Einfluß gelangte. Im October 1848 wurde er von dem Auftrage zu polizeilichen Studienreisen entbunden, welche sich auch nach Irland und Frankreich erstreckt hatten. Mit dem Wunsch nach anderweiter Anstellung wandte er sich an die Minister, an hohe Offiziere, an die Prinzen und den König. Da hörte er von einem hohen Beamten, er habe vorläufig an Anstellung nicht zu denken, weil das Staatsministerium und die Hofpartei sich gegen ihn ausgesprochen und seine Gegner behauptet hätten, er habe im März die ganze Bewegung vorausgesehen, aber die Absicht gehegt, erst im Augenblick der höchsten Gefahr einzuschreiten, damit der König aus seinen Händen den Thron wieder erhalte. Er bat hierauf den König und die Minister, ihn wegen dieses Gerüchtes zu beruhigen oder in Anklagestand zu versetzen. Manteuffel erklärte darauf, es liege nichts gegen ihn vor, aber seine Wiederanstellung sei vorläufig „eine politische Unmöglichkeit“. Auf Wartegeld gestellt, ergab er sich geschichtlichen Studien über die Hohenzollern. Auch vollendete er seine Denkwürdigkeiten zur Märzrevolution, lehnte aber (nach Wolff, Chronik, Bd. III, S. 414) die wiederholten Aufforderungen, sie zu veröffentlichen, im Gefühle der Ehrfurcht für Personen, in der Rücksicht auf Verhältnisse und aus Pflichten des Patriotismus ab, welche ihn zwängen „für jetzt zu schweigen“. Doch wurde er durch Provocationen der „Kreuzzeitung“ zur Berichtigung von Thatsachen aus jener Zeit veranlaßt. Insbesondere erklärte er, der Minister v. Bodelschwingh habe sich am 9. März selbst in der Versammlung unter den Zelten befunden und dort die Befehle zur Verhaftung der Fremden zurückgenommen, auch habe derselbe ihm am 12. März verboten, dem Könige Mittheilung von den sich häufenden bedenklichen Anzeichen zu machen. Erst im J. 1853 wurde M. wieder angestellt: er ging als Generalconsul nach Spanien und Portugal, entfaltete in Barcelona und Madrid eine rege Thätigkeit zum Besten des deutschen Handels und legte seine Studien über jene Länder in besonderen Schriften nieder. Sechs Jahre später wurde M. zu einer anderen ähnlichen Stellung berufen. Nachdem Preußen am 25. Juni 1857 mit der Regierung des Schahynschah von Persien für sich und alle deutschen Zollvereinsstaaten einen Freundschafts- und Handelsvertrag geschlossen hatte, wurde M. mit der Leitung einer Mission nach Teheran betraut. Dieselbe verließ gegen Ende des Jahres 1859 Berlin, reiste über Triest, Konstantinopel, Trapezunt, Poti, Tiflis, Dschulfa, Täbriz und hatte am 7. Mai 1860 eine Audienz beim Schah. Dann wurde eine große Rundreise durch Persien unternommen, welche zunächst nach Hamadan und Ispahan ging, hierauf nach Pasargadä, Persepolis und Schiraz. Auf dem Rückwege vom Besuche des Hafenplatzes Buschèhr am persischen Meerbusen erkrankte M. und starb im obenerwähnten Karawanserai. Er [776] wurde begraben auf der Felsenhöhe des armenischen Kirchhofs im Angesicht der Stadt Schiraz. Zum Theil auf Grund von Minutoli’s Tagebüchern hat der ihn begleitende Dr. Brugsch eine genaue Schilderung dieser Reise veröffentlicht. – M. schrieb: 1) „Die weiße Frau. Geschichtliche Prüfung der Sage und Beobachtung dieser Erscheinung seit dem Jahre 1486 bis auf die neueste Zeit“ (Berlin 1850). Darin sind die Quellen der Sage untersucht und ist nachgewiesen, daß diese mit Unrecht auf die Gräfin Kunigunde von Orlamünde zurückgeführt wird. Auch sind 16 einzelne Fälle besprochen, in welchen die Sage zu Täuschungen benutzt ist. 2) „Friedrich I., Kurfürst von Brandenburg und Memorabilia aus dem Leben der Markgrafen von Brandenburg“ (Berlin 1850). 3) „Die Mark Brandenburg, Berlin und Cöln im Jahre 1451. Ein Vortrag“. (Berlin 1851.) Das Material zu diesen Arbeiten hatte er großentheils dem Plassenburger Archive in Bamberg entnommen. 4) „Die Zustände Berlins im 15. Jahrhundert; das kaiserliche Buch des Markgrafen Albrecht Achilles“ (Berlin 1850). 5) „Spanien und seine fortschreitende Entwicklung“ (Berlin 1852). 6) „Portugal und seine Colonien im Jahre 1854“ (2 Bde., Stuttgart 1855). 7) „Altes und Neues aus Spanien“ (2 Bde., Berlin 1854). 8) „Die Canarischen Inseln, ihre Vergangenheit und Zukunft“ (Berlin 1854). M. war vermählt mit einer geb. v. Rotenhan, welche als Wittwe mit ihren zwei Kindern in Görlitz wohnte.

Braß, Berlins Barrikaden (Berl. 1848); Graf Arnim-Boytzenburg, Die Verheißungen des 22. März und die Verfassung vom 5. Decbr. (Berl. 1849); Edler, Die Bürgerwehr in Berlin u. in Preußen überhaupt (Leipz. u. Wien 1849); W. Piersig, Die Mysterien der Berl. Demokratie (Berl. 1849); C. Nobiling, Die Berl. Bürgerwehr in den Tagen v. 19. März bis 7. April 1848 (Berl. 1852); Ad. Wolff, Berl. Revolut.-Chronik (Bd. III, Berl. 1854); Unsere Zeit, 1. Folge, Bd. V (Leipz. 1861); Dr. H. Brugsch, Reise der kgl. preuß. Gesandtschaft nach Persien 1861 u. 1862 (2 Bde., Leipz. 1862 u. 1863).