ADB:Moltke, Gebhard von
Wallenstein’s in Mecklenburg zu besonderem Ansehn. Als einer der wenigen herzogl. Diener, welche der Ermahnung des Herzogs Adolf Friedrich (Bd. I S. 119) Folge leistend auch unter dem neuen Regiment in ihrer Stellung beharrten, leistete M. seinem Vaterlande gerade dadurch den größten Dienst, daß er die aufgeregten Stände und das Volk von vergeblicher Auflehnung gegen den übermüthigen Usurpator abhielt. Von Wallenstein 1628 als Geh. Raths-Präsident an die Spitze der neuen Verwaltung gestellt, leitete M., möglichst die bestehenden Verhältnisse conservirend, mit Geschick in die neuen Bahnen hinüber. Der plötzliche Sturz des Friedländers aber gereichte auch M. und anderen aus dem Adel des Landes, die gleich ihm in lediglich patriotischem Interesse sich in das Unvermeidliche gefügt hatten, zum Verderben. Die Güter dieser Männer wurden confiscirt und sie selber mußten in die Verbannung wandern. Hierbei war wohl besonders des Königs Gustav Adolf Einfluß im Spiele, wie der Umstand zeigt, daß der [158] Herzog Johann Albrecht II. schwedische Officiere, Tott und hernach Ramsey, mit Moltke’s Gütern Toitenwinkel und Wesselsdorf belehnte. M. floh mit den Seinigen nach Lübeck, woselbst er 12 Jahre in der Verbannung lebte. Der Herzog Adolf Friedrich hatte ihm freilich 1637 seine Güter wieder verliehen, wegen der Kriegsunruhen aber war eine gesicherte Besitzergreifung unmöglich, und so kehrte M. erst 1643 nach Mecklenburg zurück und starb ein Jahr später im hohen Alter von 77 Jahren zu Rostock. Seine beiden Gemahlinnen Anna von Walsleben und Anna Rotermund waren vor ihm heimgegangen, und von seinen 8 Kindern überlebte ihn nur ein Sohn Joachim Friedrich.
Moltke: Gebhard v. M., geb. 1567, † 1644, einer der ältesten mecklenburgischen Adelsfamilien angehörend, gelangte in der Zeit der Zwischenregierung- Mecklenburgische Jahrbücher von Lisch, Bd. 20.