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ADB:Moy de Sons, Ernst Freiherr von

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Artikel „Moy de Sons, Kraft Karl Ernst Freiherr von“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 420–421, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moy_de_Sons,_Ernst_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 07:31 Uhr UTC)
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Moy: Kraft Karl Ernst Freiherr v. M. de Sons, Jurist, geb. zu München am 10. August 1799, † zu Innsbruck am 1. August 1867. Sein Vater Charles Antoine Chevalier de M., einer altadeligen picardischen Familie entstammend, war 1789 aus Frankreich emigrirt und hatte sich in München niedergelassen. M. legte alle Studien in München zurück, war eine Zeit lang Auditor im Kriegsministerium, 1827 Privatdocent, zugleich seit 1830 Advocat bis 1833, wo er eine außerordentliche Professur des Natur- und Staatsrechts in Würzburg erhielt. Das Jahr 1837 führte ihn als ordentlichen Professor in seine Vaterstadt zurück; die Adresse des Senats an König Ludwig wegen der berüchtigten Lola Montez, an welcher er sich betheiligte, brachte ihm die Enthebung von der Professur und die Ernennung zum überzähligen Appellationsgerichtsrath in Neuburg an der Donau. Er nahm Anfangs 1848 Urlaub und ging nach Innsbruck, wo er fortan bis zu seinem Tode lebte. Durch seine am 24. Juni 1845 heimgeführte zweite Frau (Maria Freiin von Giovanelli) in Berührung getreten mit der strengkatholischen und conservativen alttirolischen Partei trat er in der vor ihm redigirten „Tiroler Zeitung“ 1849 ff. für die Interessen der letzteren ein. Nach den politischen Veränderungen in Oesterreich (Aufhebung der Tiroler Landesverfassung etc.) nahm er 1851 seinen Abschied aus dem bairischen Staatsdienste und erhielt die Professur der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte und des Kirchenrechts an der Universität zu Innsbruck. Die erstere Professur trat er später an den bekannten Historiker Julius Ficker ab und docirte das Kirchenrecht in deutscher und italienischer Sprache. Nachdem er die alttirolische Opposition verlassen, ward er Anhänger der Bach’schen Politik und seit 1855 ein eifriger Vertheidiger des am 18. August 1855 geschlossenen Concordates. Zur Vertretung der strengkatholischen Ansichten in wissenschaftlichem Geiste gründete er das „Archiv“, welches wol der ersteren Absicht treu blieb, von dem Geiste der echten Wissenschaft allmählich ganz abwich. So sehr M. unausgesetzt der ultramontanen Richtung anhing und durch verschiedene Arbeiten und seine Betheiligung an Versammlungen (er war erster Vicepräsident der „katholischen Generalversammlung“ zu Freiburg 1860 und München 1862, Präsident der katholischen Generalversammlung zu Würzburg 1864) für sie thätig blieb, kann man ihn doch weder als einen rührigen, kampfbereiten ultramontanen Streiter, noch als eine eigentliche Stütze derselben ansehen. Denn seine ganze Persönlichkeit war durch ihr mildes, sanftes und jeder Schroffheit abgeneigtes Wesen nicht zum rechten Kämpfer geschaffen; er besaß weder die hinlängliche Schärfe der [421] juristischen Behandlung, noch die Kraft zündender Rede, um maßgebenden Einfluß zu üben. Tonangebend ist er in keinerlei Weise gewesen, sondern nur an zweiter Stelle gestanden. Seine Persönlichkeit war liebenswürdig, von feinen Formen, zur Frömmelei neigend, in jeder Beziehung achtungswerth. Als Schriftsteller ist er mehr Compilator und Sammler, als bahnbrechender oder scharfer Verarbeiter. Die staatsrechtliche Arbeit hat das Verdienst einer guten Zusammenstellung des Materials, seine philosophischen und polemischen Schriften bewegen sich sämmtlich in dem Gedanken, die „katholischen“ Ideen als die einzig richtigen zu beweisen. Schriften: „Einige Gedanken über die Gesetzgebung im Fache der Polizei.“ Landshut 1825. „Lehrbuch des bayerischen Staatsrechts“ etc. Regensburg 1840–46. 2 Theile in je 2 Abtheilungen. „De impedimentis matrimonii.“ München 1827. „Die Ehe und die Stellung der katholischen Kirche in Deutschland rücksichtlich dieses Punktes ihrer Disciplin. Mit einem Anhang über das Verhältniß der Kirche zum Staate und einer tabellarischen Uebersicht der in den bedeutenderen deutschen Bundesstaaten aufgestellten Ehegesetze“, Landshut 1830 (neu verarbeitet im Archiv I. 514 ff., 621 ff., 732 ff., II. 3 ff.). „Das Eherecht der Christen in der morgenländischen und abendländischen Kirche bis zur Zeit Karls d. Gr. aus den Quellen dargestellt“. Regensburg 1833 (seine beste Arbeit). „Grundlinien einer Philosophie des Rechts vom katholischen Standpunkte“, Wien 1854, 1857, 2 Bde. „Das Recht außerhalb der Volksabstimmung“, Regensburg 1867. „Sendschreiben an Herrn v. Giech“, 1843. „Die weltliche Herrschaft des Papstes und die rechtliche Ordnung in Europa“, Regensburg 1860. „An F. v. Andlaw, Präsidenten der 13. Generalversammlung der katholischen Vereine Deutschlands“. Mainz 1862, übersetzt von Denis de Frayssinous. „Das Christenthum vertheidigt gegen die Irrthümer und Vorurtheile der Zeit“, Mainz 1829. „Archiv für katholisches Kirchenrecht mit besonderer Rücksicht auf Oesterreich“. Innsbruck 1857 ff., bis zum fünften Bande von ihm allein redigirt. Dazu Aufsätze im „Archiv“, Artikel im Freiburger Kirchenlexicon, deutschen und französischen Zeitungen etc.

v. Wurzbach, Biogr. Lexicon XIX, 167. Gothaisches geneal. Taschenbuch der freiherrl. Häuser. 1859. S. 526 (von M. selbst). Am 24. März 1853 wurde sein Freiherrnstand für Oesterreich anerkannt. Meine Gesch. d. Quellen u. Lit. des can. Rechts. III. 1 S. 369 ff.