ADB:Neubauer, Ernst Friedrich
Johann Heinrich und Christian Benedict Michaelis, und Jena, wo er unter Buddeus studirte. Nach Halle zurückgekehrt, hielt er, 1729 Magister, 1730 Adjunct der philosophischen Facultät, historische und philologische Vorlesungen. Durch J. J. Rambach’s Vermittelung wurde er 1732 als ordentlicher Professor der griechischen und orientalischen Sprachen und außerordentlicher Professor der Antiquitäten nach Gießen berufen. Nach Rambach’s Tod ward er 1736 außerordentlicher und 1743 ordentlicher Professor der Theologie, auch der kurfürstlichen Stipendiaten Ephorus und Definitor (qui definire debet, an Candidatus aliquis dignus sit, qui ad ministerium admittatur). Er hat nach Rambach’s Tod mit J. Ph. Fresenius (s. A. D. B. VII, 353) das „Hessische Hebopfer theologischer und philologischer Anmerkungen“, sowie mit seiner „Nachricht von den jetztlebenden evangelisch-lutherischen und reformirten Theologen in und um Teutschland“ (2 Thle., Züllichau 1743 u. 46), Moser’s Lexikon jetztlebender Gottesgelehrten fortgesetzt, verschiedene Schriften Rambach’s mit Vorreden herausgegeben, den Christianus Melodius, d. i. Adam Bernd (s. A. D. B. II, 411) bekämpft und dem Wertheimischen Bibelübersetzer seine Irrthümer per singulos fidei christianae articulos nachgewiesen.
Neubauer: Ernst Friedrich N., geb. am 31. Juli 1705 in Magdeburg, † am 15. März 1748, bezog, vorgebildet auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt und dem Joachimsthal’schen Gymnasium in Berlin, die Universität Halle, wo er unter- Verstreute Nachrichten über ihn in den Weimarischen Actis historico-ecclesiasticis. – Strieder, Hessische Gelehrtengeschichte X, 28–45. Hier sowie in Rotermund’s Fortsetzung zu Jöcher’s Gelehrten-Lexikon, Bd. V, S. 525 und bei H. Doering, Die gelehrten Theologen Deutschlands, III, 39 auch das Verzeichniß seiner Schriften.