ADB:Nicolaus II. (Herzog von Schlesien-Oppeln)

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Artikel „Nicolaus II. Herzog von Oppeln“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 615–616, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nicolaus_II._(Herzog_von_Schlesien-Oppeln)&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 01:06 Uhr UTC)
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Nicolaus II., Herzog von Oppeln, † 1497, denkwürdig vornehmlich durch seinen unter sehr eigenthümlichen Umständen erfolgten gewaltsamen Tod. Nach dem Tode seines Vaters Nicolaus I. 1476 herrschte er neben seinem älteren Bruder Johann, mit dem dann 1532 die schlesischen Piasten von Oppeln ausstarben, über das unter seinem Vater nach dem Ausgang der Nebenlinien wieder vereinigte Herzogthum Oppeln, also einen sehr ansehnlichen Besitz, zu dem noch als Pfandbesitz (bis 1488) die Gebiete von Brieg, Kreuzburg und Pitschen kamen. Mit dem damaligen Oberlandesherrn König Matthias Corvinus von Ungarn, der allerdings sichtlich darauf ausging, von den schlesischen, namentlich den oberschlesischen Fürsten einen nach dem anderen zu vertreiben, um ihre Lande der Krone unmittelbar zu unterwerfen, geriethen auch die beiden in Streit, und von des Königs Hauptmann Jan Bielik gefangen genommen, vermochten sie Freiheit und Thron nur mit großen Geldopfern sich zurückzukaufen. Infolge davon betheiligten sich dieselben auch 1487 und 1488 an der gegen den König gerichteten Fürstenverschwörung, deren Haupt der unternehmungslustige Herzog Johann II. von Sagan war, und für welche auch Georg Podiebrad’s Sohn, Heinrich, Herzog von Münsterberg, sammt seinen Söhnen gewonnen war. Doch die gewaltige Energie, mit welcher Matthias gegen Johann von Sagan vorging, schüchterte die Oppelner Herzöge ein; sie waren bald sehr froh, die Versöhnung mit dem mächtigen Könige durch eine Geldsumme erkaufen zu können und verleugneten, als Hans v. Sagan, flüchtig geworden, bei ihnen Aufnahme suchte, jede Verbindung mit demselben. N. wird uns von Zeitgenossen als ein ausschweifender, gewaltthätiger, jähzorniger Mann geschildert, doch ist es wol möglich, daß hierbei eine immer zunehmende Geistesstörung die Hauptschuld getragen hat. Wenigstens sehen wir uns gedrängt, eine Geistesstörung, einen Anfall von Verfolgungswahnsinn bei dem Auftritte vorauszusetzen, der dann des Herzogs jähen Tod herbeiführte. Als nämlich am 26. Juni 1497 die schlesischen Fürsten in der Residenz des Breslauer Bischofs Johann IV. zu Neiße über die wichtige Frage berathschlagten, ob sie dem König Wladyslaw als Herrscher von Böhmen oder Ungarn huldigen sollten, wähnte Herzog N., angeblich durch die Warnungen eines seiner Ritter noch besonders aufgeregt, ohne jeden thatsächlichen Anlaß, man beabsichtige ihn gefangen zu setzen und erblickte in einem zufälligen Zwiegespräche des Herzogs von Münsterberg mit einem seiner Vertrauten schon die Vorbereitungen dazu. Als ihn dann der Vorsitzende der Versammlung, der Oberlandeshauptmann Herzog Kasimir von Teschen, aufforderte, er möge sich geben, d. h. er möge seinen Widerspruch in einem gerade vorliegenden Punkte der Verhandlung aufgeben, hielt er in seinem Wahne auch dies wieder für eine Aufforderung, sich gefangen zu geben, zog seinen Dolch und zückte denselben wider den Landeshauptmann, den er leicht an der Stirn verwundete, dann aber warf er sich auf den Bischof, dem er gleichfalls eine etwas schwerere Wunde beibrachte. [616] Noch Schlimmerem konnte nur dadurch vorgebeugt werden, daß Ritter aus dem Gefolge der Fürsten ihm in den Arm fielen und ihn entwaffneten. Dann zogen ihn die Seinen fort und veranlaßten ihn sich nach der Jakobskirche zu flüchten und an deren Hochaltar das Asylrecht des heiligen Ortes in Anspruch zu nehmen. Doch die Kunde des Geschehenen hatte sich schnell verbreitet, es entstand ein Volksauflauf, man läutete Sturm und die Menge, entrüstet über das an dem beliebten Kirchenfürsten verübte Attentat, erbrach die verschlossene Kirche und würde den Herzog, dem bereits die Kleider vom Leibe gerissen waren, umgebracht haben, wenn nicht die Aufopferung seines Getreuen Johann Stosch ihn geschützt hätte, bis bewaffnete Mannschaften zur Stelle waren, welche dann N. ins Gefängniß führten. Als er, vor die Fürsten gefordert, dabei bleibt, auch Herzog Heinrich von Münsterberg habe eigentlich den Tod von seiner Hand verdient, da auch dieser ihm nachgestellt habe, und seine Absicht, den Fürsten ans Leben gewollt zu haben, eingesteht, finden diese, ohne seiner Geistesstörung Rechnung zu tragen, ihn des Todes schuldig. Am 27. Juni wird er vor die Stadtschöffen zu Neiße gestellt, die ihm sein Todesurtheil verkünden, wovon er, der deutschen Sprache nur unvollkommen mächtig wenig versteht, aber doch sich dagegen verwahrt, daß die Neißer Schöffen über ihn als einen Fürsten richten sollten. Trotz dessen wird er noch selbigen Tages auf dem Markte zu Neiße enthauptet. Der damalige Oberlandesherr, Wladyslaw König von Ungarn und Böhmen rügt zwar die tumultuarische Justiz, die hier geübt worden, läßt sich jedoch bei seiner schwachen Art leicht wieder beruhigen, auch von Nicolaus’ Bruder Johann erfahren wir nicht, daß er besondere Genugthuung für das Vorgefallene gefordert habe.

Zwei Berichte über N.’s Tod in Bd. XII der Scr. rer. Siles. ed. Wachter S. 135 u. 138 u. dazu Klose „von Breslau“ III², 449 ff. – Ein Gedicht über denselben Gegenstand ed. Dziatzko in der Zeitschrift des Vereins f. Gesch. u. Alterthum Schlesiens, Bd. XX S. 255. Eine deutsche Uebersetzung seines Testamentes in Pol’s Bresl. Zeitbüchern II, 167.