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ADB:Otto II. (Bischof von Würzburg)

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Artikel „Otto II. (Bischof von Würzburg)“ von Theodor Henner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 736–741, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_II._(Bischof_von_W%C3%BCrzburg)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:45 Uhr UTC)
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Otto II. von Wolfskeel, Bischof von Würzburg 1333–1345, entstammte einem ursprünglich aus Rheinfranken eingewanderten, aber doch schon länger der Würzburgischen Stiftsritterschaft angehörenden Geschlechte. Die Zeit seiner Geburt ist nicht näher bekannt. Seit dem J. 1325, kurz nach dem Regierungsantritt des Bischofs Wolfram von Grumbach finden wir ihn urkundlich [737] als Canoniker des Domstifts und Archidiakon der Würzburger Kirche; seine nahe Verwandtschaft mit diesem Bischof – er war dessen Neffe – mag dabei nicht ohne Einfluß gewesen sein. Nach dem am 6. Juli 1333 erfolgten Tode Wolframs fand am 30. d. M. die Neuwahl statt; beeinflußt durch den gewaltigen Kampf zwischen Kaiser Ludwig dem Baiern und den Päpsten zu Avignon war dieselbe eine zwiespältige. K. Ludwig weilte damals selbst in Würzburg; er scheint auf eine seiner Politik günstige Besetzung dieses Bischofstuhles besonderes Gewicht gelegt zu haben. Die Stimmung war für ihn nicht ungünstig. Schon B. Wolfram hatte in den letzten Jahren seiner Regierung, entgegen seiner früheren Haltung, ihm treu zur Seite gestanden, und wenn auch die drei Stiftscapitel in Würzburg am 20. Juli eine Verwahrung einlegten, dahin lautend, daß sie K. Ludwig nicht freiwillig, sondern lediglich aus Furcht feierlich einholen und als Kaiser anerkennen wollten, so fiel doch die Mehrzahl der Wahlstimmen auf den von Ludwig begünstigten Bewerber, auf den Speierer Domscholaster und kaiserlichen Kanzler Hermann von Lichtenberg. Eine Minderheit von sechs Domherren dagegen wählte, angeblich unter der Begründung, man habe nicht nöthig, nach einem Fremden zu greifen, den O. v. Wolfskeel. Von beiden Seiten wandte man sich zunächst an den Erzbischof Balduin von Trier als damaligen Stiftspfleger von Mainz, und dessen Entscheidung fiel, wie nach seiner damaligen politischen Haltung kaum anders zu erwarten war, zu Gunsten des vom Kaiser begünstigten Candidaten Hermann v. L. aus. Letzterer hielt, am 23. Nov. von Balduin geweiht, seinen Einzug in Würzburg, nahm die Huldigung seiner Stiftslande entgegen und befestigte sich, fortwährend durch die kaiserliche Gunst unterstützt, derartig in seiner neuen Würde, daß die Sache Otto’s vorerst aussichtslos erscheinen mußte. Dieser selbst hatte sich der päpstlichen Partei, der er jedenfalls von länger her angehörte, nur um so entschiedener angeschlossen. Er war alsbald nach Avignon gereist, wo ihn Papst Johann XXII. am 2. Decbr. 1333 bestätigte und dem Gegner bei Strafe des Bannes gebot, seine Würde niederzulegen. Am 21. Juli 1334 empfing O. in Lüttich die Bischofsweihe; er hat sich dann eine Zeit lang in Metz aufgehalten. Der Gegenbischof Hermann schloß unterdessen mit dem Clerus der Stadt am 12. Febr. 1334 ein Bündniß ab, dahin lautend, daß man keinen, der durch päpstliche Provision bestellt sei, einlassen wolle. Trotzdem trat, als Hermann schon am 11. Juli 1335 das Zeitliche segnete, überraschend schnell ein völliger Umschwung ein. O. eilte auf die Kunde von jenem Ereigniß eilends herbei; sein Schwager, der Schenk von Roßberg, gewährte ihm zunächst in seiner nahe bei der Stadt gelegenen Burg sichere Unterkunft. Das Domcapitel seinerseits betrachtete den bischöflichen Stuhl für erledigt und stellte am 21. Juli vier Administratoren zur Verwaltung der Stiftsangelegenheiten auf. Jedoch bereits Ende August 1335 waren für O. alle Schwierigkeiten so weit überwunden, daß er seinen Einzug halten und die Huldigung entgegennehmen konnte. Ein Schiedsgericht regelte die noch streitigen Punkte zwischen ihm und dem Capitel, und letzteres erkannte ihn am 7. Decbr. förmlich an und überantwortete ihm die Regierung. Es darf wohl als Beweis der allgemeinen Achtung vor den trefflichen persönlichen Eigenschaften Otto’s angesehen werden, daß nicht nur das Stift so rasch sich fügte, sondern daß sogar der Kaiser jetzt allen weiteren Widerstand fallen ließ. Schon am 26. Aug. d. gen. J. hatte er ihm die feierliche Zusicherung seines Schutzes ertheilen lassen, und aus all’ seinen weiteren Regierungsacten, die O. und sein Stift betrafen, ist deutlich erkennbar, wie es Ludwigs Wunsch und Bemühen war, mit diesem Kirchenfürsten in gutem Einvernehmen zu bleiben. O. kam einem solchen Bestreben auch in so weit entgegen, [738] als er sich wenigstens von da an unmittelbarer gegnerischer Handlungen enthalten hat; im übrigen aber war doch seine Stellung in dem weiteren Verlauf der großen Kämpfe nach wie vor auf der päpstlichen Seite, und diese seine Haltung war auch wohl für den größten Theil seines Clerus maßgebend. Dafür wurden dann auch im folgenden J. 1336 die in Folge der Erhebung des Gegenbischofs über die Diöcese Würzburg verhängten Kirchenstrafen durch Papst Benedict XII. wieder aufgehoben. Als der Predigerorden in den ihm vom päpstlichen Stuhle zugestandenen besonderen Vergünstigungen bezüglich der Vornahme gewisser gottesdienstlicher Functionen sich vielfach bedrängt sah, nahm O. ihn am 19. Jan. 1336 auf das Nachdrücklichste in seinen Schutz. An der im März 1338 zu Speier veranstalteten Versammlung der deutschen Bischöfe, die zu Gunsten des Kaisers auf die päpstliche Curie einwirken wollten, hat O. allerdings durch Gesandte sich ebenfalls betheiligt, gleichwie das Domcapitel am 28. Juni 1338 an Benedict XII. eine förmliche Bitte um Aufhebung der Strafsentenzen richtete; jedoch im Princip blieb der Standpunkt Otto’s unverändert. Als in Folge der Beschlüsse des Kurvereins zu Rense, sowie einiger weiterer Versammlungen der durch das Interdict unterbrochene Gottesdienst in manchen Gegenden und so auch im Würzburgischen wieder ins Leben trat, so wurde eine ausdrückliche Verwahrung vom Bischof und seinem Clerus erlassen, daß sie sich nur der Gewalt weichend und aus Furcht vor dem Kaiser dazu herbeigelassen hätten. In gleichem Sinne suchte eine Erklärung vom 5. Jan. 1339 den Empfang der Regalien und Lehen aus der Hand des Kaisers zu entschuldigen; Gewissensvorbehalte, die dann in den folgenden Jahren häufig wiederholt wurden. Daß übrigens O. auch die bedenklichen Folgen, wie sie besonders mit der langewährenden Verhängung des Interdicts unvermeidlich verbunden waren, wohl erkannte, geht deutlich aus zwei von ihm gegebenen Erlassen vom 26. Aug. 1339 und 16. Octbr. 1342 hervor; sie enthalten genaue Instructionen, durch die wenigstens eine mißbräuchliche Ausdehnung der Sache verhütet werden sollte. – Anlangend die Beziehungen Otto’s zu anderen, besonders benachbarten Reichsständen, so mag an erster Stelle seiner Theilnahme an einem für das Wohl der fränkischen Lande sehr wichtigen Unternehmen gedacht werden, nämlich an dem großen Schirm- und Friedensbündniß, welches Kaiser Ludwig und seine Söhne am 1. Juli 1340 zu Nürnberg mit den bedeutendsten geistlichen und weltlichen Herren Frankens aufrichteten. Ferner trachtete er durch zahlreiche Bündnißverträge mit verschiedenen Nachbarn fortwährend seine territoriale Machtstellung zu verstärken; so z. B. mit den mächtigen Häusern Hohenlohe, Wertheim und Henneberg; dann mit den Burggrafen von Nürnberg und dem Erzbischof Heinrich von Mainz. Als letzterem ein Krieg mit dem Rheinpfalzgrafen drohte, führte ihm O. in eigener Person im November 1344 ein stattliches Hilfsheer zu; ein friedlicher Vergleich verhinderte aber den Ausbruch des Kampfes. Mehrfache Fehden in eigenen Angelegenheiten sind O. ebenfalls nicht erspart geblieben; so mit den Grafen von Solms im J. 1337; ferner eine solche in größerem Umfang mit dem Reichsministerialen Leopold Küchenmeister von Nortenberg, der mit verschiedenen schwäbischen und baierischen Rittern, die sämmtlich Parteigänger des Kaisers Ludwig waren, im Juli 1338 Ochsenfurt in seine Gewalt zu bekommen suchte; weiterhin mit dem Marschall des Stifts Fulda, Hermann v. Schlitz, der im April 1340 einen Handstreich gegen das dem Bischof gehörige Meiningen unternahm. Indeß all’ diese Kämpfe endeten mit dem Sieg der bischöflichen Waffen und hatten von Seite der Gegner regelmäßig Lehensauftragungen und dergl. Zugeständnisse zur Folge. Streitigkeiten mit den Aebten von Fulda 1336 und von Ebrach 1339 wurden durch schiederichterlichen Spruch erledigt. Wichtiger als alles das war aber ein heftiger Kampf, der Otto in [739] seiner nächsten Nähe drohte, indem nämlich der alte Gegensatz zwischen der Bürgerschaft von Würzburg und dem bischöflichen Stadtregiment gegen Ende seiner Regierung in der bedrohlichsten Weise sich verschärft hatte. Die städte- und bürgerfreundliche Politik Kaiser Ludwigs hatte nicht verfehlt, auch auf die Stadt Würzburg eine aufmunternde Wirkung in ihrem Bestreben nach möglichster Beseitigung der bischöflichen Herrschaft auszuüben. Am 12. Jan. 1344 schloß dieselbe auf eigene Faust unter Begünstigung des Kaisers ein Bündniß mit Nürnberg zum Zweck des Landfriedens; dazu gesellten sich bald darauf noch die Städte Weißenburg und Windsheim. Gereizt durch dieses eigenmächtige Vorgehen ließ der Bischof am 20. Febr. 1344 eine Abmahnung ergehen, allein ohne Erfolg. Die Spannung stieg, als der Clerus der Stadt gegenüber verschiedenen belästigenden Maßregeln von Seite der Bürgerschaft sich zu einem Bündnisse zusammenthat. Der Kampf schien unvermeidlich, nachdem am 15. April 1344 O. mit den Burggrafen von Nürnberg und dem Grafen Heinrich von Henneberg ein Bündniß abgeschlossen, die Bürgerschaft dagegen an Konrad von Schlüsselfeld und den Städten Windsheim und Rotenburg Bundesgenossen gefunden hatte; da gelang noch in der letzten Stunde ein gütlicher Vergleich. Derselbe ist vom 19. Oct. 1344 datirt, mit vielen Detailbestimmungen. Das Ergebniß war, daß die Stadt doch in den Hauptpunkten nachgab. – In seiner vollen Bedeutung lernt man O. aber erst bei Betrachtung seiner Regententhätigkeit für die inneren Angelegenheiten seines Hochstifts kennen und würdigen. Der reiche Urkundenschatz, der uns hierfür zu Gebot steht, gewährt einen tiefen Einblick in sein ebenso rastloses und vielseitiges als einsichtsvolles Wirken auf diesem Gebiete. Seiner Fürsorge für das Kirchenwesen gab er in zahlreichen Verfügungen über Neuerrichtung von Kirchen und Pfründen, Aenderungen in den Pfarrsprengeln und dergl. Ausdruck, weiterhin durch Vornahme umfassender Reformen in den Klöstern Komburg, Wechterswinkel und St. Stephan in Würzburg. Seiner durch das langandauernde Interdict bedingten Maßregeln wurde oben bereits gedacht. In seine Regierungszeit, nämlich in das Jahr 1342 fällt ferner das Aufsehen erregende Auftreten zweier Sectirer in der Diöcese, des Begharden Hermann Küchener aus Nürnberg, der pantheistische Anschauungen vertrat, und des Magister Konrad Hager, dessen auf Bekämpfung der Seelenmessen u. dergl. gerichtete Bestrebungen wol mit waldensischen Einflüssen zusammenhingen. In beiden Fällen ist O. mit aller Entschiedenheit gegen diese Abweichungen von der kirchlichen Lehre aufgetreten; die Sache endete damit, daß beide ihre Lehrsätze widerrufen mußten. – Die weltliche Seite seiner Regierung anlangend, ist zu bemerken, daß allerdings nicht wenige Verpfändungen und Verkäufe von stiftischen Gütern und Gefällen unter ihm stattfanden, wenngleich stets mit sorgsamer Wahrung des Wiedereinlösungsrechtes. Dafür glückten auf der anderen Seite um so werthvollere Erwerbungen. So fand eine Reihe von Belehnungen und Verpfändungen durch Kaiser Ludwig und seine Söhne statt, u. a. in Kitzingen und Heidingsfeld, Rothenfels und Gemünden, Frickenhausen und Iphoven, mit dem Mainzoll bei Halburg; von Kraft v. Hohenlohe wurden Röttingen und die Festen Ingolstadt und Reichenberg erkauft. Ebenso gingen eine große Anzahl Angehöriger des hohen und niederen Adels Dienst- und Lehensverhältnisse zum Hochstift ein, so u. a. die Herren v. Hohenlohe und die Grafen von Oettingen. Ein besonders ruhmwürdiges Andenken hat sich O. endlich durch Verbesserung der Rechtspflege und durch verschiedene umfassende gesetzgeberische Acte in der Geschichte des Hochstifts gesichert. Ein Erlaß vom 13. Juni 1342 suchte den Gebrechen und Mängeln im geistlichen Gerichtswesen zu steuern und im J. 1343 erfolgte eine Neuordnung des Landgerichts; mit besonderem Eifer suchten diese Verordnungen die Gefahr der Bestechlichkeit der Richter hintanzuhalten. [740] Von höchster Wichtigkeit sind aber die unter Mitwirkung des bischöflichen Rathes erlassenen „Setze und Gebote“, eine umfangreiche Polizeiordnung aus mehreren Theilen bestehend, deren stückweise Publication in die Jahre 1341–1343 fällt, eines der ältesten derartigen Denkmäler in dem deutschen Staats- und Rechtsleben. Es handelt sich dabei um Statuten der verschiedensten Art, die im einzelnen jedenfalls schon aus früherer Zeit stammen, und deren Zusammenfassung und zeitgemäße Redaction das gesammte wirthschaftliche Leben der Stadt Würzburg – denn auf diese beziehen sie sich zunächst – schützen und heben sollte. Münze, Maß und Gewicht, Arbeitslohn, öffentliche Sicherheit, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Weinbau und Weinhandel, alle diese und verwandte Gegenstände finden hier in einer oft sehr praktisch treffenden Weise ihre Regelung. Angefügt findet sich dann noch die „Eynunge“, eine Verordnung für die Weinlese. Zur Zeit ihres Erlasses erregten diese tief eingreifenden Verordnungen den lebhaften Unmuth der Bürgerschaft, wie bei Gelegenheit des Conflictes mit derselben im J. 1344 deutlich zu ersehen ist. Daß sie aber ihrem Zweck in Wirklichkeit entsprochen haben, darf wol schon aus dem Umstande gefolgert werden, daß eine Erneuerung dieser Statuten durch Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen Ende des Jahrhunderts im ganzen nur wenig daran zu ändern für gut fand. – Rühmend erwähnt wird endlich noch von einem Zeitgenossen die Fürsorge Otto’s für das Bauwesen, besonders für Anlage von Befestigungen. Er starb am 23. August 1345 an einem Lungenleiden auf dem Marienberge, der damaligen ständigen Residenz der Bischöfe; dort hatte er auch das Licht der Welt erblickt und die Jahre seiner Kindheit verbracht. Ein Leben endete damit, das in seltener Weise von der Wiege bis zum Grabe auf das innigste mit den Schicksalen seines engeren heimathlichen Bodens, des Hochstifts Würzburg verwebt ist und zwar in einer Weise, daß wir O. ohne Frage zu den ausgezeichnetsten Persönlichkeiten zählen dürfen, die den Stuhl des hl. Burkardus einnahmen. Durch die Art und Weise seiner inneren Regierungsthätigkeit darf er zugleich als das Muster eines tüchtigen, einsichtsvollen Landesfürsten in diesen späteren Jahrhunderten des Mittelalters gelten. Vor seinem Ende soll er noch an die sein Sterbelager umstehenden Canoniker die eindringliche Mahnung gerichtet haben – wol im Hinblick auf die Vorgänge beim Beginn seiner eigenen Regierung – eine einmüthige, für das Wohl des Stifts förderliche Wahl zu treffen. Die Grabstätte Ottos, durch ein Denkmal bezeichnet, befindet sich in der Domkirche. Wir sind in der günstigen Lage, über die Thaten dieses Bischofs eine zeitgenössische Aufzeichnung zu besitzen, herrührend von dem gelehrten Canoniker von Neumünster, Michael de Leone, einem Manne von vielseitiger litterarischer Regsamkeit. Die Darstellung ist stark panegyrisch, schwülstig im Stil und den Gegenstand nicht nach allen Seiten erschöpfend, aber doch zugleich so originell, daß O. Lorenz (Deutschlands Geschichtsquellen I, 157) sie als ein „Muster localpatriotischer Geschichtsschreibung“ bezeichnet hat. Der Autor begleitete unter den Bischöfen Otto von Wolfskeel und Albrecht von Hohenlohe das Amt eines Protonotars; ihm verdanken wir auch die handschriftliche Ueberlieferung der oben besprochenen Polizeiordnung (s. A. D. B. XVIII, 299).

Michael de leone, de laudabilibus gestis recolendae memoriae domini Ottonis Wolfskel Herbipolensis ed. Böhmer, Fontes rer. Germ. Bd. I. – Die „Setze und Gebote“ herausgeg. von A. Ruland, Archiv des histor. Vereines für Unterfranken Bd. XI, Heft 2, S. 78 ff. – Die Hauptmasse des urkundlichen Materials findet sich in den Monum. Boic. T. XXXIX–XLI. – Regesta Boica tom. VII u. VIII. – Böhmers Regesten K. Ludwigs des Baiern. – Fries, Chronik des Bisthums Würzburg. – Ussermann, episcopatus [741] Wirceb. – Stein, Geschichte Frankens. Schweinfurt 1886. – Vergl. V. Gramich, Verfassung und Verwaltung der Stadt Würzburg im 13.–15. Jahrh. Würzburg 1882.