Zum Inhalt springen

ADB:Otto I. (Graf von Geldern und Zuetphen)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Otto I. (Graf von Geldern und Zuetphen)“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 690, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_I._(Graf_von_Geldern_und_Zuetphen)&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 04:34 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Otto von Freising
Band 24 (1887), S. 690 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Otto I. (Geldern) in der Wikipedia
Otto I. in Wikidata
GND-Nummer 138459282
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|24|690|690|Otto I. (Graf von Geldern und Zuetphen)|Pieter Lodewijk Muller|ADB:Otto I. (Graf von Geldern und Zuetphen)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138459282}}    

Otto I., Graf von Geldern und Zütphen, Sohn und Nachfolger (nach dem Tode seines älteren Bruders Gerhard) des Grafen Heinrich (s. A. d. B. XI, 516) wird 1169 zuerst in einer Urkunde genannt und zwar als Graf, wenn damals auch noch sein Vater lebte, trat aber gewiß erst 1182 die Regierung an, deren erste Jahre von Fehden mit Utrecht erfüllt waren, in welchen auch die holländischen und clevischen und nachher auch die brabanter, bergischen, cölner und münsterischen Nachbarn eingriffen, bis der Kreuzzug des J. 1188 den Gemüthern eine Wendung gab und einen Tractat herbeiführte, der aber Raum ließ für spätere Kriege. Der Besitz der Veluwe und Salland war die Veranlassung gewesen. An dem Kreuzzug hat O. mit Auszeichnung theilgenommen; glücklich kam er heim, 1190. So viel wir wissen, war das berühmte Privilegium an Zütphen seine erste merkwürdige Regierungsthat. Zütphen wurde dadurch die erste unter den geldrischen, vielleicht auch unter den niederländischen Städten, Utrecht mit dessen damaligem Hafen Muiden, Tiel und Stavoren ausgenommen, welche städtische Rechte erhielt und zwar in solchen Massen, daß nachher die Ertheilung des Zütphener Rechts die größtmögliche Wohlthat war, welche die Landesherren im Osten des Landes ihren Städten erweisen konnten. Bald aber fingen wieder die ewigen Fehden mit Utrecht und Brabant an, die zwar durch mehrere Friedensschlüsse abgebrochen, jedoch erst im J. 1202 durch die Vermittlung des Königs Otto IV. beendet wurden, unter Bedingungen, die O. sich mußte gefallen lassen, weil er durch den brabanter Herzog gefangen war. Jedoch verblieb er, wenn auch als brabanter Lehnsmann im Besitz der größten Theile des streitigen Gebiets, namentlich der Veluwe, welche der Herzog vom Bischof von Utrecht zu Lehn hielt, während die geldrischen Grafen ersterem dafür zu huldigen gezwungen waren. Die Wirren im Oberstift, Salland und Drenthe, und der Erbfolgestreit in Holland wirkten mit den Parteikämpfen im Reiche zusammen, um diese Fehden noch verwickelter zu machen. Dennoch gehört O. unstreitig zu den Begründern der geldrischen Macht. Er starb 1207. Sein Enkel, Sohn seines Sohnes Gerhard III., […]

[WS: Der Text geht weiter mit ADB:Otto II. (Graf von Geldern und Zuetphen)]