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ADB:Pauli, Simon (evangelischer Theologe)

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Artikel „Pauli, Simon der Aeltere“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 273–274, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pauli,_Simon_(evangelischer_Theologe)&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 17:29 Uhr UTC)
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Pauli: Simon P., der Aeltere genannt, † am 17. Juli 1591, war am 28. October 1534 zu Schwerin in Mecklenburg geboren, wurde 1552 an der Universität Rostock immatriculirt, in Wittenberg 1555 Magister und am 5. November 1558 von Melanchthon dem Herzog Johann Albrecht I. für eine theologische Professur in Rostock empfohlen. Dieser aber, der ihn schon nach einer 1554 geschriebenen lateinischen Lobrede auf Schwerin und nach warmen Fürsprachen des David Chyträus kannte, berief ihn zu sich als Domprediger, nahm ihn auch mit zum Reichstage nach Augsburg und ernannte ihn darauf 1560 zum Pastor an St. Jacobi und fürstlichen Professor der Theologie in Rostock. In demselben Jahre recipirte ihn die Artistenfacultät unter ihre Docenten, und am 29. April 1561 promovirte ihn der pommersche Superintendent D. Jacob Runge als Vicekanzler zugleich mit David Chyträus und dem Stadtsuperintendeuten Johannes Kittel zum Dr. theol. Ein treuer Schildknappe des David Chyträus, dem er in Gelehrsamkeit nachstand, an Predigtgabe und praktischem Sinn aber überlegen war, hat er seitdem bis zu seinem Tode mit jenem gemeinsam alle Gutachten der theologischen Facultät verfaßt und vertreten, als eifriger, wortgetreuester Halter an Luther’s Ausdruck, selbst gegen Melanchthon, und vor allem, was man Kryptocalvinismus und Flacianismus nannte. Aber auch ein Vertreter geistlicher Machtvollkommenheit war er wider den Rath der Stadt Rostock, gegen den er in der Heßhusius’schen Angelegenheit und in dem Anspruch einen Stadtsuperintendenten zu ernennen die Führung des geistlichen Ministeriums übernahm. Die theologisch-politischen Streitfragen und Zänkereien, in denen er mit der Facultät thätig war, sind von O. Krabbe weitläufig dargelegt; ebenso, wenn auch mit Verkennung der städtisch-hansischen Stellung der Universität und des in Folge der Reformation nothwendig entstandenen schiefen Verhältnisses zwischen Landesherrn, Stadt und Universität, die Betheiligung Pauli’s an den [274] Verhandlungen, welche zur Formula concordiae vom 11. Mai 1563 zwischen letzteren führten. Trotz der laudatorischen Behandlungen seines Auftretens in fast allen Darstellungen kann dasselbe nicht schön genannt werden. Der Zeitströmung gemäß neigte er der aufstrebenden fürstlichen Macht zu und verschmähte nicht, bei allem äußerlichen Schein der Versöhnlichkeit und Liebe zur Ausgleichung doch den Hader zwischen Bürgerschaft und Rath zu benutzen. Daß die Stadt am 28. October 1565 in den traurigen Wirren sich dem Herzoge Johann Albrecht auf dessen Versprechen hin ergab, was sie nachher schwer büßte, lag wesentlich an dem Zureden Pauli’s. Im Streite über die Rostock’sche Superintendentur, ob Fürst oder Stadt sie zu bestellen habe, nahm er die fürstliche Bestallung für den Rostocker Kreis an, die Chyträus zu übernehmen bedenklich war. Nach der späteren Ausgleichung zwischen den streitenden Theilen im Erbvertrag vom 21. Septsmbgr 1573 mußte er diese Stelle niederlegen und wurde als erster von Geistlichkeit und Stadt gewählter Stadtsuperintendent am 28. März 1574 fürstlicherseits bestätigt. Ebenso ging es mit seiner Bestallung von 1570 als dritter geistlicher Beisitzer des fürstlichen Consistoriums, gegen welches der Rostocker Rath noch 1571 protestirte. Als solcher wird er 1574 herzoglicher Kirchenrath genannt. Rector der Universität war er viermal, 1566, 1570, 1582 und 1588. Sein Bild befindet sich in Westphalen, Mon. ined. III zu S. 1201. Ob der 1616 zum herzoglichen Archivar und Lehnssecretär ernannte Simon Pauli sein Sohn gewesen, steht dahin; der Name Pauli kommt übrigens mehrfach vor.

Alle älteren Quellen in: Krey, Andenken an die Rostock’schen Gelehrten VI, S. 23–32; die theologische Thätigkeit bei O. Krabbe, Univ. Rostock, und genauer noch bei O. Krabbe, Daniel Chyträus. – Schirrmacher, Johann Albrecht I. (Ueber 1565: T. I, S. 520 nach einer ungedruckten niederd. Chronik; auch Ungnaden, Amoenitates etc.) – Seine Schriften bei Krabbe und Westphalen, seine Vorlesungen bei Krabbe. – Lisch, Jahrb. XII, S. 64; XIX, S. 131–136; XXII, S. 183. – v. Wedel, Hausbuch, S. 323 f.