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ADB:Philipp (Graf von Nassau-Saarbrücken-Weilburg)

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Artikel „Philipp III., Graf zu Nassau und Saarbrücken, Herr zu Weilburg“ von Friedrich Otto in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 12–13, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Philipp_(Graf_von_Nassau-Saarbr%C3%BCcken-Weilburg)&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 18:19 Uhr UTC)
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Philipp III., Graf zu Nassau und Saarbrücken, Herr zu Weilburg, Sohn des Grafen Ludwig und der Gräfin Marie, Tochter des Grafen Adolf von Nassau-Wiesbaden, geb. am 24. Septbr. 1504, † am 4. Octbr. 1559, reg. 1523–59. Dieser treffliche Fürst, welcher in der Grabschrift als heros pius, magnanimus et fortis evangelii instaurator, in egenos munificus bezeichnet wird, war fast ausschließlich von den kirchlichen Interessen in Anspruch genommen. Nachdem er die Regierung aus den Händen des Curators, welcher sie für seinen mehr dem beschaulichen Leben geneigten Vater führte, erhalten hatte und in den Wetterauer Grafenverein eingetreten war, gerieth er sogleich in Conflikt mit dem Erzbischof von Trier wegen der Ausübung der Jurisdiction in geistlichen Dingen, in welcher sich derselbe durch den Grafen behindert glaubte. In der That waren die kirchlichen Zustände in dem Weilburgischen der Art, daß eine Aenderung dringend geboten war. Der Graf, schon berührt von den Ideen der Reformation, entschloß sich hier einzugreifen, doch verfuhr er dabei zögernd und vorsichtig und beließ die alten Einrichtungen und Personen, so lange es nur gehen wollte. Zunächst berief er im Herbst 1526 den Schwaben Dr. Erhard Schnepf zum Prediger, welcher als Lehrer und Prediger die Reformation in der Herrschaft Weilburg einführte, aber schon nach zwei Jahren den reicheren Wirkungskreis an der neugegründeten Universität Marburg dieser praktischen Thätigteit vorzog. Entscheidender und grundlegend war die Wirksamkeit [13] des Hofpredigers Heinrich Stroß gen. Romanus, welcher im J. 1533 eine neue Kirchenordnung ausarbeitete und seit 1536 als Inspector und Visitator dieselbe befestigte. Es war auch wol sein Einfluß, welcher den Grafen veranlaßte, sich dem schmalkaldischen Bunde anzuschließen (1537), sowie zur Beseitigung katholischer Stiftungen zu schreiten und mit Luther selbst in Verbindung zu treten. Nur in den Nassau-Wiesbaden gemeinschaftlichen Gebietstheilen wurde noch eine Zeit lang die Einführung der Reformation aufgehalten. Mit dem schmalkaldischen Bunde machte P. unangenehme Erfahrungen, indem er sich nicht ebenbürtig behandelt glaubte und deßhalb mehrfach Beschwerde führte, auch die Leistungen an Geld zurückhielt. Eine weitere Stütze der Reformation sollte die im J. 1540 gestiftete Freischule zu Weilburg sein, aus welcher das heutige Gymnasium hervorging. Ein großer Gewinn war auch die nach des Stroß Romanus Tod (1544) erfolgte Berufung des Kaspar Goltwurm zum Inspector der Kirchen und Schulen, 1546. Trotz seiner Spannung mit dem schmalkaldischen Bunde nahm P. Theil an dem schmalkaldischen Kriege, indem er dem Landgrafen von Hessen und Kurfürsten von der Pfalz einige Reiter stellte; freilich zog er sich dadurch die Ungnade des Kaisers zu und mußte auf dem Reichstage zu Augsburg die Verzeihung desselben nachsuchen, welche er auch durch Fürsprache des Grafen Wilhelm von Dillenburg und Feldmarschalls R. v. Solms erlangte; doch mußte er das Interim einführen, dessen Controle der Erzbischof von Trier zur Herstellung der gesammten katholischen Ordnung benutzen wollte. Erst nach dem Passauer Vertrag kehrte Goltwurm, welcher inzwischen meist zu Wittenberg sich aufgehalten hatte, in sein früheres Amt zurück; von da an erlitt das Reformationswerk keine Anfechtung mehr. – P. war dreimal vermählt, zuerst mit Elisabeth v. Sayn, dann mit Anna v. Mansfeld, der Mutter des Grafen Albrecht von Nassau, zuletzt mit Amalie v. Isenburg, der Mutter des Grafen Philipp. Er wurde in der von ihm restaurirten Weilburger Stadtkirche begraben.

K. Menzel, Geschichte von Nassau etc. II, S. 202–339.