ADB:Philipp Ludwig von Sinzendorf

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Artikel „Philipp Ludwig von Sinzendorf“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 412–416, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Philipp_Ludwig_von_Sinzendorf&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 01:10 Uhr UTC)
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Sinzendorff: Graf Philipp Ludwig S., Cardinal und Fürstbischof von Breslau 1732–1747, ward geboren 1699 zu Paris, wo sein Vater, der Reichsgraf Philipp Ludwig damals als österreichischer Gesandter weilte. Als zweiter Sohn für den geistlichen Stand bestimmt empfing er seinen ersten wissenschaftlichen Unterricht zu Wien, dann aber seit 1714 im Jesuitencolleg zu Rom. Seine vornehme Geburt, seine feinen Umgangsformen und sein geweckter Geist erwarben ihm die Gunst verschiedener hoher Würdenträger, unter denen auch Monsignore Lambertini war, der nachmalige Papst Benedict XIV. Und als sein Vater 1712 von Kaiser Karl VI. zu dessen Minister ernannt worden war, häuften sich Würden und Pfründen auf das Haupt des jungen Geistlichen, zum großen Theil noch ehe er die höheren Weihen empfangen und 1722 zu Wien die erste Messe gelesen hatte, er erhielt Kanonikate zu Köln, Salzburg, Olmütz, die Propstei zu Ardagger in Oesterreich und die Abtswürde zu Pétsvárad in Ungarn. 1725 erhielt er das Bisthum Raab in Ungarn, indem ein päpstlicher Dispens über den defectus aetatis hinweghalf. Als dann 1727 die von König Georg I. von England für seinen Landsmann, den Abt Strickland, Bischof von Namur bei dem Papste ausgewirkte Cardinalswürde von dem Bischofe nicht angenommen wurde, beschloß der König den Minister Kaiser Karl’s VI., mit dem er eben Frieden geschlossen hatte, dadurch zu verpflichten, daß er die einmal genehmigte Würde dem Sohne Sinzendorff’s zuwendete und ließ den Bischof von Raab durch König August II. von Polen dem Papste dazu empfehlen. Der Papst vollzog wirklich die Creirung, und am 4. April 1728 setzte Kaiser Karl VI. in seiner Hofcapelle zu Wien den Cardinalshut dem jungen Bischof auf, (Ranft) histor.-genealog. Nachr., Thl. 120, S. 1053. Als er dann 1730 das erste Conclave mitgemacht hatte, empfing er von dem neuen Papste Clemens XII., für dessen Wahl er eifrig und erfolgreich eingetreten war, zu dem Titel auch die Pfründe als Cardinal-Presbyter tit. S. Mariae supra Minervam. In der Verwaltung seines ungarischen Bisthums entsprach er, während die Protestanten über ungerechte Behandlung klagten, den Intentionen der Regierung in solchem Maaße, daß dieselbe ihn 1734, nachdem er Raab bereits wieder verlassen hatte, in die Commission wählte, welche über die Beschwerden der ungarischen Protestanten berathen sollte. Als dann die Kränklichkeit des Erzbischofs von Mainz Franz Ludwig, der unter seinen zahlreichen geistlichen Aemtern auch das Bisthum Breslau zählte, dessen Erledigung in Aussicht stellte, bemühte er sich eifrig um diesen durch Ansehen, Reichthum und Unabhängigkeit ausgezeichneten Bischofsitz. Die Gunst Papst Clemens’ XII. gewährte ihm das für ihn, der bereits im Besitze eines Bisthums war, erforderliche breve eligibilitatis und der Kaiser wies gleichfalls noch bei Lebzeiten Franz Ludwig’s seinen Gesandten bei diesem Kurfürsten an, „seiner Zeit so viel salva libertate electionis canonicae nur immer thunlich sein wird“ für die Wahl des Sohnes seines (des Kaisers) ersten Hofkanzlers zu thun. Obwohl es nun eigentlich seit Jahrhunderten mit sehr wenigen Ausnahmen Regel gewesen war, daß die Breslauer Domherren den ihnen von den kaiserlichen Commissarien genannten Candidaten zu wählen sich hatten drängen lassen, so erregte doch, als nach dem Hingange von Franz Ludwig am 28. April [413] 1732 die Breslauer Kanoniker eine Neuwahl ins Auge faßten, die Nennung des ihnen ganz fremden Bischofs von Raab hier große Bestürzung, um so mehr, da die meisten von ihnen sich bereits für ihren Weihbischof Elias v. Sommerfeld, der zugleich als der eigentliche Leiter des Capitels angesehen werden durfte, entschieden hatten. Allerdings erklärten ihnen die kaiserlichen Commissare unumwunden, sie möchten wählen, wen sie wollten, Bischof von Breslau würde niemand anders als der Cardinal Graf Sinzendorff. Aber die Capitularen blieben in der Mehrheit ihrem Candidaten, dem Weihbischofe treu und nur dadurch, daß man die auswärtigen Canoniker, die einer Pression leichter nachgaben, zur Wahl zu erscheinen und für den Cardinal zu stimmen bewog, gelang es am Wahltage, den 14. Juli 1732, eine geringe Majorität für den Cardinal zu erzielen, indem von 24 Stimmen 13 auf diesen fielen und nur 8 auf den Weihbischof. Wol wurde nach der Wahl der Cardinal feierlich als gewählter Bischof proclamirt, doch sein Nebenbuhler, der Weihbischof gab seine Sache noch nicht verloren und nachdem die für den Cardinal gewonnenen auswärtigen Canoniker wiederum Breslau verlassen hatten, bewog er die ihm ergebene Majorität des Capitels zu dem Beschlusse, den Papst unter Hinweis auf die mangelnde Freiheit der Wahl um eine bulla derogatoria, d. h. Kassirung der Wahl zu bitten. Dabei hielt das Capitel die Sequestration der bischöflichen Einkünfte aufrecht, und der Cardinal mußte, obwohl man ihn am Wahltage bereits feierlich in seine bischöfliche Residenz eingeführt hatte, dann doch wieder weiter die Gastfreundschaft des Sandstiftes in Anspruch nehmen. In dieser peinlichen Situation vermochten thatsächlich weder die inzwischen (im September) einlaufende päpstliche Confirmation noch auch Befehle des erzürnten Kaisers etwas zu ändern, und erst als im November eine neue päpstliche Bulle das Capitel zur Ruhe verwies, vermochte S. am 6. November seine feierliche Installation herbeizuführen. Er verließ bald darauf Breslau und begab sich, nachdem er von dem Neiße-Grottkauer Bischofslande Besitz ergriffen, nach Ungarn, wo er dann in seinem alten Bisthum Raab, auf welches er nun zu verzichten hatte, noch bis Ostern 1733 verweilte.

Unvermeidlich blieb von diesen Vorgängen eine gewisse Spannung zwischen dem Bischof und seinem Capitel zurück, die trotz der im Grunde milden und versöhnlichen Denkart des Cardinals um so weniger weichen konnte, da der Weihbischof, dessen Einfluß das Capitel sich nicht zu entziehen vermochte, in seiner feindlichen Haltung verharrte. Als dann 1740 die Preußen hier einrückten, von der katholischen Geistlichkeit mit kaum verhehlter Feindseligkeit empfangen, konnte es scheinen, daß in der gemeinsamen Abneigung gegen die Eroberer der Sohn des Ministers von Maria Theresia sich mit seinen Kanonikern, die sämmtlich katholischen Adelsfamilien angehörten, zusammenfinden würde, doch trat hier bald eine unerwartete Wendung ein.

Der König hatte den Cardinal bei dessen Vorstellung freundlich und ehrenvoll empfangen und ihn auch wiederholt an seine Tafel gezogen, nachmals aber erfuhr er, daß der Cardinal geboten habe, von den Erzeugnissen seiner großen Herrschaften dem preußischen Heere nichts zuzuführen, wohl aber den Oesterreichern in Neiße. Dies, sowie die Nachricht von einem Briefwechsel des Cardinals mit Oberst Roth, dem Commandanten von Neiße, bestimmten den König, der ohnehin durch die von Roth ins Werk gesetzte Aufhebung einiger preußisch gesinnten schlesischen Edelleute erzürnt war, gleichsam als Repressalie am 26. März 1741 den Cardinal zu Freiwaldau gefangen nehmen und nach Ottmachau bringen zu lassen, von wo er dann nach Breslau geführt und dort in der bischöflichen Residenz bewacht, doch sonst mit aller seinem Range zukommenden Rücksicht behandelt wurde. Die Maßregel erregte großes Aufsehen, der Papst wandte sich an die katholischen Mächte, der König von Frankreich schickte sich zu einer [414] Verwendung an, doch erledigte sich die Sache bald dadurch, daß der Bischof schon am 18. April wieder auf freien Fuß gesetzt wurde unter der Bedingung, Schlesien zu verlassen und sich, so lange der Krieg dauere, aller Correspondenzen zu enthalten, die den preußischen Interessen nachtheilig sein könnten. Sonder Zweifel befand sich der Cardinal nun in der günstigen Lage, den Ausgang des Krieges ruhig abwarten zu können, ohne jede Gefahr der Compromittirung nach der einen oder der andern Seite hin. Diese günstige Position gab nun S. von freien Stücken auf, indem er von Olmütz aus unter dem 22. October 1741, offenbar unter dem Eindrucke der Gerüchte über den Klein-Schnellendorfer Vertrag, wo ja nun auch der Wiener Hof in die Abtretung des größten Theils von Schlesien zu willigen schien, dem Könige zu seiner Eroberung Glück wünschte und seine Bereitwilligkeit, denselben als Landesherrn anzuerkennen, offen kund gab, welchen Entschluß er auch nach Rom unter dem 1. October mittheilt. Dieser Schritt ward schon eben um seiner Spontaneität und bei den engen Beziehungen Sinzendorff’s mit dem Wiener Hofe dort sehr übel empfunden und als vollständiger Bruch angesehen; derselbe befremdete auch seinen alten Freund, den damaligen Papst Benedict XIV. und erregte bei dem Breslauer Domcapitel, bei dem die Hinneigung zu Oesterreich besonders stark vertreten und dabei die alte Abneigung nie ganz geschwunden war, den größten Anstoß, wenn dasselbe gleich am 7. November 1741 sich dazu herbeiließ, neben den Vertretern des Bischofs dem Könige von Preußen Huldigung zu leisten. Die Gunst seines neuen Herrschers erlangte allerdings der Cardinal in immer steigendem Maaße, und wenn die Freundschaft des mächtigen und gefürchteten Königs den von Eitelkeit keinswegs freien Kirchenfürsten in hohem Maaße schmeichelte, so zog denselben nicht minder die geistsprühende Unterhaltung Friedrich’s an. In welchem Maaße er es gelernt hat, auf den Ton des Königs einzugehen, dafür möge ein Beispiel zeugen. Unter dem 23. December 1743 schreibt Friedrich an den Cardinal: „Der heilige Geist und ich sind übereingekommen, daß der Prälat Schaffgotsch zum Koadjutor von Breslau ernannt werden solle.“ – Am 25. December antwortet der Cardinal: „Das vollkommene Einverständniß zwischen dem heiligen Geist und Ew. Majestät ist etwas sehr Neues für mich; ich wußte nicht einmal, daß die Bekanntschaft gemacht wäre.“ Zuweilen führte dann allerdingis dies Eingehen auf den Ton des Königs den Cardinal auch zu Aeußerungen, die den König wohl glauben machen konnten, jener theile im Grunde seine (Friedrich’s) freigeistigen Ansichten in kirchlichen und religiösen Dingen. Dem entsprechend zeigte sich dann auch das Gefühl der Nothwendigkeit einer streng hierarchischen Gliederung in der Kirche, das allerdings überhaupt in jener Zeit minder lebhaft empfunden ward, keineswegs so stark in S., daß derselbe nicht größere Unabhängigkeit vom päpstlichen Stuhle durch seinen Landesherrn sich aufdrängen zu lassen willig und bereit war.

Daneben brachte ihm die königliche Gunst doch auch manche reelle Vortheile. So fiel es z. B. für den wenig haushälterischen Kirchenfürsten sehr ins Gewicht, daß, während der König sonst alle geistlichen Güter grundsätzlich hoch besteuerte, man sich bei ihm ausnahmsweise mit einem Pauschquantum von 9000 Thalern begnügte, einer verhältnißmäßig sehr niedrigen Schätzung, welche auch den Neid des übrigen Clerus und des Stiftes erregte. Aber auch für seine Kirche ward es vortheilhaft, daß dem Cardinal sein Verhältniß zu dem Könige gestattete, freimüthige Vorstellungen gegenüber manchen, namentlich unter des Ministers Cocceji Einflusse erlassenen Aenderungen zu machen. So erregte die neue Einrichtung des Justizwesens in Schlesien, der zufolge auch die Ehesachen in letzter Instanz vom Obertribunale in Berlin entschieden werden sollten, auf katholischer Seite Anstoß, und der Cardinal hielt daran fest, daß, insofern die Ehe für die Katholiken [415] als Sacrament gelte, die letzte Entscheidung in Ehesachen, um von Katholiken als gültig anerkannt zu werden, nur durch die Kirche, deren Haupt oder einen von ihm Bevollmächtigten gefällt werden könne. Da nun ebenso entschieden der König entschlossen schien, in Rechtsstreiten, die preußische Staatsangehörige angingen, die letzte Entscheidung Niemand zu überlassen, der ihm nicht durch einen Eid verpflichtet sei, so drohte hier ein ernster Conflict. Zu dessen Lösung schlug nun Cocceji zurückgreifend auf verwandte Bestrebungen früherer preußischer Herrscher die Ernennung eines inländischen Prälaten zum Generalvicar für den ganzen preußischen Staat vor, dem dann der Papst umfassende Vollmachten ertheilen könne. Natürlich mußte dabei in erster Linie Cardinal S. in Betracht kommen und diesem schmeichelte die neue Würde doch zu sehr, als daß er nicht, wenn er gleich bezüglich einer gehofften besonderen Dotation für dieselbe enttäuscht ward, nach ihr hätte greifen sollen. Ungleich schwieriger mußte es werden, den Papst für den Gedanken zu gewinnen. Derselbe konnte geltend machen. daß durch den Plan der eben erst im Berliner Frieden von 1742 gewährleistete status quo der katholischen Kirche in Schlesien verletzt, verschiedenen auswärtigen Bischöfen geistliche Rechte in diesem Lande geraubt würden, daß die Umgestaltung der Diöcesanverhältnisse auf den Wunsch eines weltlichen Herrschers hier ein bedenkliches Präjudiz sei, und vor allem, daß so weitgehende Vollmachten, wie sie für den neuen Generalvicar ihm abverlangt würden, den hierarchischen Ordnungen widersprächen und die Unterordnung desselben unter den Papst thatsächlich aufhöben. Eine Congregation von Cardinälen, welcher 1742 der Plan durch Benedict XIV. vorgelegt wurde, erklärte sich dagegen, zugleich in der Meinung, das Ganze ginge von dem ehrgeizigen Fürstbischofe aus, der, wie man sagte, selbst ein kleiner Papst in Preußen werden wolle. S. wurde nach Rom citirt, entsprach jedoch mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit dem Rufe nicht. Aber wenngleich die von Cocceji sehr entschieden gefaßte Instruction für den Generalvicar vom 9. Februar 1743 die Schwierigkeiten noch vermehrte, so gewinnt man doch den Eindruck, daß man wie über das Ernennungsrecht so auch über die andern streitigen Punkte wohl hätte zu einer Verständigung kommen mögen, wenn nicht der König selbst im entscheidenden Augenblicke gleichzeitig ein neues Project aufs Tapet gebracht hätte, das wiederum auf andrer Seite Concessionen von dem Papste verlangte und zugleich dem Cardinal großen Anstoß gab. Eben als der Cardinal am Ende des Jahres 1742 am Berliner Hofe verweilte, um wegen seines großen Planes weitere Besprechungen mit dem Könige zu pflegen, traf ihn wie ein Donnerschlag die Mittheilung, Friedrich beabsichtige ihm den jungen Breslauer Domherrn Grafen Schaffgotsch (s. A. D. B. XXX, 545) als Coadjutor zur Seite zu setzen. S. meinte, trotz seiner Kränklichkeit „eines Präceptors“, wie er sich ausdrückte, nicht zu bedürfen; der Gedanke, daß der dem Könige höchst sympathische junge Domherr ihn bald genug in dessen Gunst ausstechen werde, beunruhigte ihn aufs äußerste, und in der ersten Erregung beschwor er den Papst, den Grafen, dessen Fehler er bisher zu Unrecht entschuldigt habe, nicht zu jener Stellung, die ihm die Nachfolge im bischöflichen Amte sichern solle, gelangen zu lassen. Den Letzteren hatten nun inzwischen auch die Berichte des Breslauer Domcapitels, welches allerdings auch mit seinem Anschluß an die preußische Sache unzufrieden und auf des Königs Gunst neidisch war, auf das übelste beleumundet, ihn als sittenlos, frivol, freimaurerisch gesinnt geschildert. Und dabei bedurfte es bei einer Coadjutorwahl für den erst 27jährigen Domherrn, eines päpstlichen Dispenses propter defectum aetatis. Den Cardinal vermochten nun zwar mannigfache Gunstbezeugungen Friedrich’s, vor allem die Ertheilung des lang ersehnten Schwarzen Adlerordens mit dem Coadjutorprojecte auszusöhnen, aber er erklärte dem Könige, wer bei der römischen Curie zwei Sachen [416] zu gleicher Zeit betreibe, laufe große Gefahr, keine zu erreichen, worauf Friedrich, der die Erhöhung seines Günstlings Schaffgotsch mit einem geradezu verwunderlichen Ungestüm betrieb, sich einverstanden erklärte, den Plan des Generalvicariats für jetzt fallen zu lassen, ohne daß derselbe dann noch einmal wieder aufgenommen worden wäre. Uebrigens hat die Wahl von Schaffgotsch zum Coadjutor bei dem Widerstreben des Papstes 1744 nur dadurch bewirkt werden können, daß König Friedrich auf des Cardinals Rath nach dem Beispiele andrer Souveräne ein Nominationsrecht für geistliche Beneficien in Anspruch nahm und ausübte. Eine Bestätigung durch den Papst ist nicht erfolgt. Zu dem Cardinal hat der neue Coadjutor bei seiner großen Gewandtheit sich wohl zu stellen gewußt. S. ist am 28. September 1747 zu Breslau gestorben. Wenn S. mit unter die „aufgeklärten“ Kirchenfürsten des vorigen Jahrhunderts gezählt wird, denen strenger urtheilende Glaubensgenossen weltlichen Sinn und Lauheit in kirchlichen Dingen vorwerfen, während von anderer Seite ihnen milde und duldsame Gesinnung, weiter Blick, vielseitige geistige Interessen und weltmännische Formen nachgerühmt werden, so hat ihn dazu, wie es scheint, erst der intimere Verkehr mit Friedrich dem Großen gemacht, dessen geistiger Ueberlegenheit sein nicht eben fester Charakter um so mehr sich fügte, als der Geist jener Zeit nach derselben Richtung drängte. Als Zeugniß für seine geistigen Interessen mag noch hervorgehoben werden, daß er zuerst eine Reform der Breslauer Jesuitenuniversität ernstlich angeregt hat.

M. Lehmann, Preußen und die katholische Kirche II (Archivpublik. X). – A. Theiner, Zustände der katholischen Kirche in Schlesien, 1. – Möhrs, Friedrich der Große und der Cardinal Sinzendorff. Programm des städtischen Realgymnasiums zu Königsberg i. Pr. 1885. – Für den ersten Theil Grünhagen, Die Bischofswahl des Cardinals Sinzendorff 1732 in der Zeitschrift für schlesische Geschichte Bd. XXVI, 196.