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ADB:Rönick, Tobias

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Artikel „Rönick, Tobias“ von Bernhard Anemüller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 130–131, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:R%C3%B6nick,_Tobias&oldid=- (Version vom 12. Oktober 2024, 01:01 Uhr UTC)
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Roenick: J. Tobias R. (Rönicke, Rönigk), gebürtig aus Klingen bei Greußen, – † am 10. Juni 1763 als Pfarrer zu Tilsen bei Salzwedel in der Altmark, Magister der Philosophie, – war vor seiner Uebernahme des Pfarramts 1740 zum Conrector in Gardelegen ernannt worden. Von seiner Jugend und seinem Bildungsgang ist wenig bekannt, nur daß er 1725–1727 auf der Schule in Saalfeld gewesen, infolge des dasigen großen Brandes aber von dort nach Magdeburg gekommen sei. Er machte sich durch manche gründliche Schriften um die gelehrte Welt verdient, mehr noch um die schwarzburgische Geschichte. Zu nennen sind: „Recentiorum poetarum Germanorum carmina latina ex recens. Roen.“ Helmst. 1749, 8°, welche er dem Fürsten Christian [131] Günther und dem Prinzen August von Schwarzburg-Sondershausen (mit zwei Kupfern derselben und zwei Vignetten, Sondershausen und Arnstadt vorstellend) gewidmet hat; ferner: „Versuch einer zuverlässigen genealog.-histor. Nachricht von dem 1. Gemahl der Gräfin Kunigunde von Osnabrück, einem Könige der Russen“ 1753, 4°, nebst einer beigefügten Geschlechtstafel der russischen Fürsten in Fol.; „Diplomatische Nachlese zur Genealogie der Grafen von Schwarzburg und Kefernburg, darinnen insonderheit beider Hochgräflichen Häuser gemeinschaftliche Abstammung untersucht und ausgemacht wird, daß Gr. Heinrich zu Schwarzburg, der im J. 1184 zu Erfurt umgekommen, kein Stammvater der nachfolgenden Fürsten und Grafen von Schwarzburg gewesen sei“, 1755, 4°; „De Gunthero eremita, reformationis sacrorum summe necessariae jam seculo a. C. N. XI. teste ac suasore tacito. Epistola gratulatoria ad A. Humannum.“ 1759, 4°, in welcher Schrift er zu beweisen sucht, daß Guntherus sanctus nicht nur ein Thüringer, sondern auch ein Schwarzburger oder Kefernburger Graf gewesen sei. Ob R. der Verfasser der in Kreysig’s Beiträgen zur Historie der Chur- und Fürstl. Sächsischen Lande enthaltenen (von der Stifterin des Klosters Oldisleben, Adelheid) und derjenigen Aufsätze gewesen sei, welche daselbst mit J. T. R. bezeichnet sind, wie manche behaupten, wird wol mit Recht bezweifelt.

Vgl. Meusel’s Lex. XI, 383. – Müldener’s Antiquitates Gottingenses etc. Frankenhausen und Leipzig 1766, 4°. – Hesse’s Verz. geborener Schwarzburger, 13. St. Rudolstadt 1822, 4°.