ADB:Rösler, Johann Eberhard

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Artikel „Rösler, Johann Eberhard“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 241–242, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:R%C3%B6sler,_Johann_Eberhard&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 02:45 Uhr UTC)
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Rösler: Johann Eberhard R., Moralphilosoph und Naturrechtsgelehrter, geboren im Kloster Lorch 1668[1], erhielt seine gelehrte Vorbildung zu Blaubeuren und Babenhausen[2][3], kam in das theologische Stift nach Tübingen 1686, ging auf „herrschaftliche Kosten“ nach Wittenberg, Holland und Hamburg, ward Informator der Württemberger Prinzen Karl Alexander und Heinrich Friedrich, begleitete den ersteren (später regierenden Herzog) als Prediger auf seinen Reisen in die Niederlande, an den Rhein und in Ungarn; erhielt darauf 1699 die ordentliche Professur der Beredsamkeit und Dichtkunst zu Tübingen, ward 1705 Professor der praktischen Philosophie, Rector des akademischen Contuberniums und Bibliothekar der Universität, 1716 Ephorus des theologischen Stiftes und Pädagogarch der Schulen des oberen Herzogthums, und ist 1733 gestorben[4]. – Seine Hauptthätigkeit widmete er dem Naturrechte, welches er vom Gesichtspunkte der praktischen Philosophie aus im engsten Anschlusse an Pufendorf betrieb. Dem Gebiete [242] desselben gehören die bei weitem größte Anzahl seiner zahlreichen Schriften und Dissertationen an, die übrigen dem Grenzgebiete der reinen Moral; auch da, wo man nach den Titeln annehmen könnte, daß es sich um Fragen der Geschichte oder der Bibel handelte, beschäftigt er sich lediglich mit der ethischen Beurtheilung einzelner diesen Quellen entnommener paradigmatischer Fälle. Seine Gesinnung erweist sich überall als die lauterste und festeste; bei der Besprechung der Handlungsweise der Jael z. B. greift er lieber als sie zu billigen zu der Aushülfe eines direct eingreifenden, an jene ergangenen göttlichen Gebotes. Auch seine Rechtskenntnisse sind keineswegs verächtlich und seine Darstellung bleibt stets klar und folgerichtig. Aber der Mangel einer tieferen philosophischen Auffassung der großen Rechtsfragen, wie sie wol bei den Häuptern seiner Schule für manches banale oder abstruse Detail entschädigt, läßt bei ihm die Schwäche der Methode doppelt störend hervortreten.

Böck, Geschichte der Universität zu Tübingen, 171–172. – Zedler’s Universal-Lexikon.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 241. Z. 12 v. u. l.: geboren im Kloster Lorch am 11. October 1668. [Bd. 45, S. 670]
  2. S. 241. Z. 11 v. u. l.: Bebenhausen. [Bd. 45, S. 670]
  3. Z. 11 v. u. l.: Bebenhausen. Geboren ist R. am 11. October, † am 13. October. [Bd. 33, S. 798]
  4. S. 241. Z. 3 v. u. l.: ist am 13. October 1733 gestorben. [Bd. 45, S. 670]