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ADB:Rantzau, Johann

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Artikel „Rantzau, Johann“ von Gottfried Heinrich Handelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 280–281, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rantzau,_Johann&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 02:44 Uhr UTC)
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Rantzau: Johann R., Ritter, „welcher Dreier (dänischen) Könige Oberster Feldherr und Rath gewesen“, ist 1492 auf dem vormaligen Schlosse Steinburg bei Itzehoe, wo sein Vater Heinrich († 1497) Amtmann war, geboren. Nachdem er schon im 13. Jahr seines Alters eine kleine Kriegsfahrt in der Nachbarschaft gemacht hatte, unternahm er 1516 eine große Reise über England nach Spanien zum Grabe des heiligen Jakob in Compostela, weiter durch die Mittelmeerländer nach Jerusalem, wo er den Ritterschlag empfing, und zurück über Rom, wo er dem Papst Leo X. den Fußkuß leistete, durch Italien, Frankreich und Deutschland. Dann wurde er von dem Herzog Friedrich I. von Schleswig-Holstein-Gottorp zum Hofmeister seines Sohnes Christian III. ernannt und begleitete diesen zum Reichstage in Worms 1521, wo Luther vor Kaiser und Reich seine Sache führte. Seitdem war er der evangelischen Lehre zugethan und wurde nachmals eine feste Stütze der Reformation in Schleswig-Holstein und Dänemark. Er hat auch wie kein anderer dazu mitgewirkt, daß das schleswig-holsteinsche (oldenburgische) Fürstenhaus auf dem nordischen Throne festwurzelte. Als Friedrich I. anstatt des landflüchtigen Christian II. zum König von Dänemark gewählt wurde, führte Johann R. das Heer über den Belt, April 1523, erzwang nach längerer Belagerung die Capitulation Kopenhagens, 6. Januar 1524, und unterdrückte den Bauernaufstand in Schoonen, April 1525. Später scheint er in erster Reihe dabei betheiligt gewesen zu sein, daß Christian II. in Sonderburg als gemeinsamer Gefangener aller seiner Gegner eingekerkert wurde; ihm ward die betreffende Urkunde vom 3. August 1532 zur Verwahrung übergeben. Nach Friedrich’s I. Tode succedirte in den Herzogthümern Christian III.; jedoch in Dänemark hatte er nur eine Partei für sich, während eine andere mit auswärtiger Hülfe den gefangenen Christian II. wieder einzusetzen gedachte. Damals ward die Union zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark abgeschlossen; das in deutscher Sprache zu Rendsburg am 5. December 1533 ausgefertigte Exemplar derselben hat Johann R. als Landeshofmeister und Amtmann zu Steinburg an erster Stelle der Ritterschaft unterschrieben. Auch im Felde gab er den Ausschlag zu Gunsten Christian’s III.; er machte in Jütland dem Bauernkriege ein Ende durch Erstürmung Aalborgs, 18. December 1534, und auf Fühnen schlug er die Lübeckischen Söldner und Verbündeten am Ochsenberge bei Assens, 11. Juni 1535. Nach Beendigung dieser sogenannten „Grafenfehde“ war er wiederholt in Staatsgeschäften und Gesandtschaften, auch als Statthalter in Schleswig-Holstein thätig. Insbesondere schloß er auf dem Reichstage zu Speier den Friedenstractat ab, wodurch Kaiser Karl V. die neue Ordnung der Dinge im Norden anerkannte, 23. Mai 1544. Kurz darauf legte er alle seine Aemter nieder, da er mit der beabsichtigten Theilung der Herzogthümer zwischen Christian III. und seinen Brüdern Adolf und Johann (August 1544) nicht einverstanden war. Doch verhandelte er im Auftrag dieser drei Landesherrn einen Vertrag mit dem gefangenen König Christian II., 14. Juli [281] 1546, infolge dessen dieser seine letzten Lebensjahre in milderer Haft zu Kallundborg verleben durfte. Nach Jahren der Zurückgezogenheit diente Johann R. als Verbitter des Klosters Bordesholm, das dem Herzog Johann, und als Amtmann des Amtes Reinbeck, das dem Herzog Adolf gehörte. Es scheint auch, daß er von vornherein in des Herzogs Adolf Pläne gegen Dithmarschen eingeweiht war; doch ließ er sich durch seinen Sohn, den königlichen Statthalter Heinrich, bewegen, daß er am Ende jede Theilnahme an einem einseitigen Unternehmen ablehnte. Als aber die drei Landesherren Johann, Adolf und der junge König Friedrich II. von Dänemark sich geeinigt hatten, übernahm er den Oberbefehl, und unter seiner geschickten Führung wurde die Eroberung Dithmarschens in wenigen Wochen, Mai bis Juni 1559, vollendet. Am 28. Januar 1564 zu Flensburg untersiegelte er die Erbtheilung zwischen König Friedrich II. und seinem Bruder Johann dem Jüngern. Auch ist es schwerlich ohne seinen Einfluß geschehen, daß auf dem Flensburger Landtage (October 1564) die Stände sich weigerten, den letzteren gleichfalls als (vierten) Landesherrn anzunehmen, und daß damals nähere Bestimmungen über die zwischen den Landesherren jährlich abwechselnde Führung der gemeinschaftlichen Regierung in Schleswig-Holstein getroffen wurden. Bald darauf starb er zu Breitenburg am 12. December 1565. Er hatte einen großen Familienbesitz begründet, indem er 1526 die Ländereien des Klosters Bordesholm im Kirchspiel Breitenberg an der Stör, welche durch eine Ueberschwemmung verödet waren, ankaufte und hier sein festes Schloß Breitenburg 1531 erbaute. Diese Herrschaft u. s. w. vererbte auf seinen älteren Sohn, den Statthalter Heinrich, während das Gut Bothkamp u. s. w. dem jüngeren Sohn Paul zufiel.

H. Ratjen: „Johann Rantzau und Heinrich Rantzau“ (Kiel 1862).