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ADB:Rebmann, Georg Friedrich von

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Artikel „Rebmann, Andreas Georg Friedrich v.“ von Franz Brümmer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 483–485, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rebmann,_Georg_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 22:51 Uhr UTC)
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Rebmann: Andreas Georg Friedrich v. R. wurde am 24. November 1768 zu Kitzingen in Franken von bürgerlichen Eltern geboren; sein Vater wohnte dort als Directorialcassirer des Ritterorts am Steigerwald. Mit glänzenden Gaben ausgestattet und durch tüchtige Lehrkräfte gebildet, war der Sohn schon im Alter von 13 Jahren so weit mit Kenntnissen ausgerüstet, daß er zur Universität hätte übertreten können; doch wartete er mit diesem Schritt noch vier Jahre, worauf er die Akademie zu Erlangen bezog. Bald wandte er sich nach Jena, wo er seine Studien beendete, die sich hauptsächlich auf Rechtsgelehrsamkeit erstrecken sollten, ihn aber bald auf das ihn mehr anziehende Gebiet der Staatswissenschaften führten. Der Abschluß seiner akademischen Lehrzeit traf mit dem Ausbruch der französischen Revolution zusammen. Rebmann’s Individualität machte ihn zu einem feurigen Anhänger der Grundsätze, die sich in ihr entwickelten. Ehe er für dieselben mit der Feder eintrat, lebte er in seiner Heimath als Reichsritterorts-Steigerwaldischer Procurator zu Erlangen, dann in Leipzig, Berlin, Jena und seit dem 15. November 1792 zu Dresden in stiller Zurückgezogenheit und beschäftigte sich mit litterarischen Arbeiten, theils staatspolitischer, theils belletristischer Art. Zu letzteren gehören seine Romane „Heinrich von Neideck“ (1791) und „Albrecht der Friedländer. Hochverräther durch Kabale“ (1793), seine satyrischen Schriften „Empfindsame Reise nach Schilda“ (1793), „Hans Kiekindiewelts Reise in alle vier Welttheile und in den Mond“ (1794), „Leben und Thaten des jüngeren Herrn von Münchhausen, Bürgermeisters zu Schilda“ (1795), sowie Schilderungen seiner Reisen durch Deutschland („Nelkenblätter“; II, 1792–93 – „Kosmopolitische Wanderungen durch einen Theil Deutschlands; II, 1793–95 – „Wanderungen und Kreuzzüge durch einen Theil Deutschlands“, 1795). Dann aber erfaßte sein Blick die mancherlei Schäden, die in der Regierung Kursachsens und vieler anderer deutschen Provinzen grell zu Tage traten und mit den Grundsätzen einer echten Staatsweisheit nicht im Einklange standen, und er hielt es für seine Pflicht, den Regenten ein ernstes Mahnwort zuzurufen. Er that dies in der anonym erschienenen Flugschrift „Wahrheiten ohne Schminke, bei Gelegenheit des Werkes von Arthur Young: Die französische Revolution, ein warnendes Beispiel etc.“ (1794). Diese im bitteren Unwillen geschriebene und mit grellen Farben überladene Schrift verfehlte aber ihre Wirkung vollständig; sie brachte ihren Urheber vielmehr in den Verdacht, als deutscher Jacobiner im Solde der französischen [484] Republik zu stehen und für die letztere in Deutschland Stimmung zu machen. Gleichwol würde ihn die kursächsische Regierung ohne Gefährdung in ihrem Gebiete geduldet haben, wenn er sich nicht auch ferner mit politischen Angelegenheiten befaßt hätte. Man schien bereits sein bisheriges Auftreten in einem milderen Lichte anzusehen, als er unvermuthet eine Uebersetzung der berüchtigten Rede Robespierre’s, „Ueber die politische Lage Europa’s“ bei Vollmer in Dessau (1794) herausgab. Dieser Buchhändler hatte R. im Sommer 1794 zu sich eingeladen, um mit ihm die Gründung einer Buchhandlung und einer politischen Zeitschrift unter der Redaction Rebmann’s ins Werk zu setzen. Von dieser Zeitschrift „Das neue graue Ungeheuer“ (erschienen sind 10 Stücke, vom 7. Stück an war R. nicht mehr daran betheiligt) waren die ersten Hefte ausgegeben, als die oben angeführte Robespierre’sche Rede alle Unternehmungen ins Stocken brachte. Der Fürst von Anhalt verbot nicht nur die Gründung der projectirten Buchhandlung in Dessau, sondern verwies R. auch des Landes. Dieser ging mit Vollmer Ende des Jahres 1794 nach Erfurt, der damals kurmainzischen Stadt, und setzte hier die Herausgabe seiner Zeitschrift ungestört fort. Da geschah es, daß die sogenannten Mainzer Clubbisten in der Citadelle von Erfurt internirt wurden. Die Behandlung, welche hier diesen Männern widerfuhr, die R. als die Märtyrer derselben Grundsätze ansah, zu denen er sich bekannte, erweckte seine lebhafteste Theilnahme und bewog ihn, in Wort und Schrift für die Clubbisten einzutreten, sodaß die Gefangenen ihrer Haft entlassen wurden. Dafür hatte er aber den ganzen Zorn der Erfurter Regierung auf sich geladen, und als bald darauf der aus Mainz vertriebene Kurfürst in Erfurt einzog, waren die Feinde Rebmann’s so geschäftig, daß dieser einer schweren Strafe durch die Flucht sich glaubte entziehen zu müssen. Unter manchen Hindernissen und Gefahren gelangte er über Heiligenstadt und Göttingen nach Altona, wo er sich nach Ueberwindung einer ernstlichen Krankheit sofort wieder in den politischen Kampf stürzte und zunächst dem Publicum in zwei Broschüren Aufklärung über seine Angelegenheiten gab: „Vorläufiger Abschluß über mein sogenanntes Staatsverbrechen, meine Verfolgung und Flucht etc.“ (1796) und „Die Wächter der Burg Zion. Nachricht von einem geheimen Bunde gegen Regenten- und Völkerglück und Enthüllung der einzigen wahren Propaganda in Teutschland“ (1796). Dem Ansinnen der Erfurter Regierung, R. an sie auszuliefern, wurde von Seiten Dänemark’s nicht entsprochen; gleichwol hielt sich R. für die Dauer in Altona nicht sicher, und daher begab er sich nach sechsmonatlichem Aufenthalte in dieser Stadt 1796 über Holland, wo er die „Vollständige Geschichte meiner Verfolgungen und meiner Leiden etc.“ (1796) in Druck gab, nach Paris. Ueber den Geschäftskreis, in dem er sich während seines Aufenthaltes in der französischen Hauptstadt bewegte, fehlen nähere Nachrichten; doch wissen wir, daß er sich nicht der besonderen Gunst der Machthaber Frankreichs erfreute und sogar aus Paris verwiesen wurde. Dagegen war er ungemein thätig als Schriftsteller, und es erschienen in rascher Folge neben anderen weniger bedeutenden Schriften „Frankreich’s politische Verhältnisse zum übrigen Europa, vorzüglich zu Preußen und Oesterreich“ (1796) – „Die fünf Männer. Lebensgeschichte der fünf jetzt in Frankreich regierenden Directoren“ (1797) – „Zeichnungen zu einem Gemälde des jetzigen Zustandes von Paris“ (1797) – „Holland und Frankreich; in Briefen geschrieben auf einer Reise etc.“ (II, 1797–98) – „Der politische Thierkreis oder die Zeugen der Zeit“ (1796). Wir finden R. zu Anfang dieses Jahrhunderts wieder als zweiten Criminalrichter bei dem Obertribunal des Departements Donnersberg zu Mainz, wo er 1803 Präsident des Peinlichen und Specialgerichts wurde und 1804 von Napoleon den Orden der Ehrenlegion erhielt. Der von ihm geführte Proceß gegen [485] die berüchtigten Räuber Damian Hessel und Schinderhannes und viele ihrer Spießgesellen setzte seiner richterlichen Umsicht und Energie ein ehrenvolles Denkmal. Als Schriftsteller war er nur selten und dann ausschließlich auf dem Gebiet der Rechtspflege thätig. Im Jahre 1811 wurde R., als die peinlichen Gerichte der Departements eingegangen waren, Präsident des kaiserlichen Gerichtshofes in Trier und nach der Restauration (1816) vom Könige von Bayern zum Präsidenten des für den Rheinkreis errichteten Appellationsgerichts ernannt, und fungirte er als solcher erst in Kaiserslautern, dann in Zweibrücken. Er starb am 16. September 1824 zu Wiesbaden, wo er Linderung seiner Leiden gesucht hatte.

Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1824, S. 885. – Meusel, Das gelehrte Teutschland, Bd. 6, 10, 11, 19, 22.