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ADB:Regenauer, Franz Anton

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Artikel „Regenauer, Franz Anton“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 545–547, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Regenauer,_Franz_Anton&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 02:27 Uhr UTC)
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Regenauer: Franz Anton R., großherzoglich badischer Finanzminister, geboren zu Bruchsal am 10. Februar 1797, † zu Karlsruhe am 18. August 1864, genoß als Sohn eines fürstbischöflich speyerischen Hofchirurgen seine erste gelehrte Bildung auf dem Gymnasium zu Bruchsal und auf dem Lyceum zu Rastatt, und bezog 1814 zum Studium der Cameralwissenschaften die Universität Heidelberg. Nachdem er schon 1816 die Staatsprüfung vorzüglich bestanden und 1817 eine Lehrstelle für Mathematik an dem v. Fellenberg’schen Erziehungsinstitut [546] in Hofwyl angenommen, auch eine Zeit lang an den Lyceen zu Mannheim und Rastatt das gleiche Fach gelehrt hatte, wurde er durch den seine hervorragende Befähigung erkennenden Finanzrath Nebenius in den Dienst der Staatsverwaltung gezogen und zuerst als Kreisassessor in Durlach angestellt. In ähnlicher Stellung zu Mannheim und Wertheim thätig, wurde R. 1824 zum Rath bei der damals neuerrichteten Hofdomänenkammer ernannt, wodurch sich ihm ein ebenso wichtiges als schwieriges Gebiet amtlicher Thätigkeit bei völliger Neugestaltung dieses umfassenden Verwaltungszweiges eröffnete. 1832 als Rath in das Finanzministerium berufen, lag ihm, unter Leitung des ausgezeichneten Finanzministers v. Böckh, die Ausarbeitung des Entwurfes zu einem Zehntablösungsgesetze ob, der, trotz schroffer Opposition aus den von Rotteck geleiteten Kreisen der Abgeordneten, schließlich auf dem Landtag von 1833 mit wenigen Abänderungen angenommen und die Grundlage für die glückliche Lösung einer ebensowohl vom finanziellen wie vom socialpolitischen Standpunkte aus hochwichtigen Frage wurde. Auch an der von bestem Erfolg begleiteten neuen Organisation des Forstwesens nahm R. als Referent im Finanzministerium während der Jahre 1832–34 in hervorragender Weise Theil. Schon im J. 1831 war R. zum Abgeordneten der II. Kammer des Landtags gewählt worden, der er von da an während einer langen Reihe von Jahren angehörte. In dieser Eigenschaft befürwortete er mit Eifer und Erfolg den anfangs von der liberalen Mehrheit des badischen Landtages leidenschaftlich bekämpften Beitritt Badens zum deutschen Zollverein, an dessen weiterer Entwicklung er auch fortan durch Theilnahme an den Zollvereinsconferenzen als badischer Commissar einen nennenswerthen und für die Interessen der Gesammtheit wie seines Heimathlandes höchst förderlichen Antheil nahm. 1842 zum Ministerialdirector ernannt, wurde R. 1844 als Präsident des Finanzministeriums der Nachfolger des hochverdienten Ministers v. Böckh. Die bewegten Zeiten, welche seinem Amtsantritte bald folgten, veranlaßten zu Ende des Jahres 1847 seinen Rücktritt, da in einer Verfassungsfrage die liberale Kammer so entschieden sich gegen seine Amtsführung aussprach, daß er mit Einreichung seines von dem Großherzog Leopold nur ungern angenommenen Entlassungsgesuchs einer politischen Nothwendigkeit gehorchen zu müssen glaubte. Doch dauerte seine dadurch herbeigeführte Entfernung von den Amtsgeschäften nicht lange. Als Großherzog Leopold nach Niederwerfung der 1849er Revolution sich anschickte, in sein Land zurückzukehren und zuvor in Mainz ein neues Ministerium bildete, berief er auch R. wieder in den obersten Rath der Krone. Am 18. August 1849 mit seinem Fürsten in die Residenz heimgekehrt, ging er sofort mit seiner nie ermüdenden Arbeitskraft daran, die heilende Hand an die schweren Wunden zu legen, die auch in finanzieller Beziehung die Revolution dem Lande geschlagen hatte. Das ganze Jahrzehnt, das seinem Wiedereintritt in das Finanzministerium folgte, weist eine Reihe vielfach tief eingreifender Finanzgesetze auf, die seiner Initiative entsprungen und nach und nach die Finanzen des Großherzogthums wieder in den blühenden Zustand versetzten, deren sie sich vor der Revolution erfreut hatten. Seine segensreiche Wirksamkeit wurde durch den Tod des Großherzogs Leopold und den Regierungsantritt seines Sohnes, des Großherzogs Friedrich, nicht beeinträchtigt, da er dessen Vertrauen in gleichem Grade wie das seines Vaters besaß. In den 1850er Jahren war R. mit Erfolg, soweit der Einfluß Badens dabei in Frage kam, für die Erhaltung des Zollvereins thätig und trat nicht minder erfolgreich für die Herabsetzung der Rheinzölle ein, die in Verbindung mit der Aufhebung der Durchgangszölle für Baden von hoher Wichtigkeit war. Als im J. 1860 nach dem Falle des Concordats mit dem päpstlichen Stuhle ein neues Ministerium gebildet wurde, blieb zwar R., der kurz vorher (3. März 1859) sein 40jähriges Jubiläum als Staatsbeamter unter großen Ehrenbezeugungen gefeiert hatte, zunächst noch Finanzminister, trat jedoch bald aus dieser Stellung in den Ruhestand, [547] da er mit den Ansichten seiner neuen Collegen nicht in allen Beziehungen sich im Einklang befand. Eine würdevolle Muße, die ihm noch erwünschte Gelegenheit bot, ein sehr verdienstliches Werk: „Staatshaushalt des Großherzogthums Baden in seinen Einrichtungen, seinen Ergebnissen und seinen seit der Wirksamkeit der landständischen Verfassung eingetretenen Umgestaltungen“ (Karlsruhe 1863) auszuarbeiten, schloß sein nach kurzer Krankheit am 18. August 1864 eintretender Tod ab. Conservativ, ohne die modernen Ideen feindlich abzulehnen, ein streng kirchlich gesinnter Katholik, aber stets bestrebt, dem Staate zu geben, was der Staatsgedanke fordert, human gegen seine Untergebenen, ein treuer Diener seines Fürsten, unermüdlich in der Arbeit für sein Amt, war er denen, die unter ihm standen, ein Vorbild, zu dem alle voll Ehrfurcht und Liebe aufblickten.

Vgl. Bad. Biographien 2, 163.