ADB:Richter, Heinrich Ferdinand
[465] 1822 mittelst einer Abhandlung „De facultate sentiendi“ (d. h. über das Gefühlsvermögen nach seiner somatischen und physischen Seite) die Doctorwürde erlangt. Bei seiner Habilitation als Privatdocent ließ er seine „Anrede bei Eröffnung seiner Vorlesungen über Metaphysik“ (1824) drucken, worauf eine kleine Schrift „Ueber den Gegenstand der Logik“ (1825) folgte. Im J. 1827 trat er die ihm übertragene außerordentliche Professur mit einer Abhandlung „De ideis Platonis“ an; seine Lehrtätigkeit aber theilte er zwischen der Universität und der Thomasschule. In der Schrift „Ueber das Verhältniß der Philosophie zum Christenthum“ (1827) bekämpfte er den Rationalismus unter deutlichen Seitenblicken auf Kant, schloß sich aber doch nicht dem orthodoxen Supranaturalismus an, sondern faßte diesen in einer mildern, an Jacobi erinnernden Weise. Mißliebigen Recensionen erwiderte er durch das Schriftchen „Vorläufige Replik an Vigilantius Rationalis“ (1827). Hierauf folgte „Das philosophische Strafrecht begründet auf die Idee der Gerechtigkeit“ (1829), worin er unter Ablehnung sowol des älteren naturrechtlichen Standpunktes als auch der reactionären Strömung eine Entwicklung des Strafrechtes auf Grundlage der Vergeltungstheorie gab. Dauernde Kränklichkeit nöthigte ihn, sich vom Lehramte zurückzuziehen, doch erschien noch im Jahre seines Todes sein „Lehrbuch der Rhetorik“ (1832), welches mehrfach an Gymnasien gebraucht wurde.
Richter: Heinrich Ferdinand R., geboren 1799 in Weissagk in der Lausitz, † am 24. Januar 1832 in Leipzig, hatte ebendort studirt und im März- Dürftige Notiz im Neuen Nekrolog, 1832, II, S. 920.