ADB:Richter, Hermann Eberhard Friedrich

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Artikel „Richter, Hermann Eberhard Friedrich“ von Hermann Frölich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 465, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Richter,_Hermann_Eberhard_Friedrich&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 21:14 Uhr UTC)
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Richter: Hermann Eberhard Friedrich R., geboren zu Leipzig am 14. Mai 1808, † zu Dresden am 24. Mai 1876, Sohn eines Kaufmanns. Er studirte seit 1826 Medicin an der Universität Leipzig und siedelte 1833 für immer nach Dresden über. Daselbst wurde er am 6. September 1837 Professor der Therapie an der chir.-med. Akademie. Wegen Theilnahme am Aufruhr in Dresden 1849 in einen Hochverrathsproceß verwickelt, verlor er seine Professur und wurde auf Wartegeld gesetzt. Neben einer ungewöhnlich umfangreichen Praxis redigirte er seit 1850 mit Winter Schmidt’s Jahrbücher der gesammten Medicin und widmete sich namentlich Arbeiten aus dem Gebiete der Reform des Gymnasialunterrichts und des ärztlichen Standes, wozu ihm seine Stellung seit 1864 als außerordentliches Mitglied des sächsischen Landesmedicinalcollegiums zu statten kam. 1872 veranlaßte er bei der Naturforscherversammlung zu Leipzig die Gründung des deutschen Aerztevereinsbundes und gehörte demselben als Schriftführer, das Aerztevereinsblatt auf eigene Kosten herausgebend, bis zu seinem Tode an. Richter’s Arbeit zeichnete sich aus durch freie und scharfsinnige Beobachtung, durch vielseitige Kenntnisse und durch lebendige Anregung und Darstellung. Mit unermüdlicher Thatkraft bekämpfte er den medicinischen Aberglauben und Geheimmittelschwindel. Ein Verzeichniß seiner namentlich therapeutischen und reformatorischen Schriften enthält der Nachruf, welchen ihm sein Mitredacteur Winter in Schmidt’s Jahrbüchern CLXX S. 374 gewidmet hat.

Winter, Schmidt’s Jahrb. CLXX.