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ADB:Riesemann, Oscar von

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Artikel „Riesemann, Oscar von“ von Wilhelm Greiffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 577–581, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Riesemann,_Oscar_von&oldid=- (Version vom 7. Dezember 2024, 02:14 Uhr UTC)
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Riesemann: Oscar v. R. Als Sohn eines angesehenen Beamten, des Staatsprocurators für die Provinz (Gouvernement) Esthland Christoph v. R. – das Adelsprädicat gebührte ihm nur in seiner Dienststellung – aus dessen zweiter Ehe mit einer Finnländerin am 15. August 1833 in Reval – der Hauptstadt genannter Provinz – geboren, genoß er, nachdem er seinen Vater früh verloren hatte, Erziehung und ersten Unterricht im Elternhause unter Leitung seiner ausgezeichneten Mutter. Auf der esthländischen Ritter- und Domschule absolvirte er den vollständigen Gymnasialcursus. Mit dem Zeugnisse der Reife schon im 17. Lebensjahre von ihr entlassen, bezog er die Landesuniversität Dorpat, um sich dem Studium der Jurisprudenz zu widmen. Hatte er auf der Schule schon nach Fleiß und Begabung stets den ersten Platz unter seine Mitschülern eingenommen, so gelang es ihm auf der Universität sehr bald, in der Studentenwelt und namentlich im Kreise seiner engern Landsleute, im Corps der „Estonia“ die Führerrolle zu übernehmen. Ein flotter Bursch war er gleichzeitig nicht minder ein fleißiger Besucher der Hörsäle und ein so eifriger Pfleger der Wissenschaft, daß er die Aufmerksamkeit der Facultät auf sich zog. Die Frucht davon war eine glänzende Universitäts-(Staats-)Prüfung, welche dem jungen Manne den Eintritt ins bürgerliche Leben eröffnete. Doch zuvor sollte ein lang gehegter Plan in Ausführung gebracht werden. Pflichtgefühl und brennendes Verlangen ins Ausland vereinigten sich in ihm, um ihn in Begleitung seiner kranken Schwester statt den Weg in die Vaterstadt den zu längerem Aufenthalte nach Deutschland, der Schweiz und Italien einschlagen zu lassen. Diesen Aufenthalt kaufte der mit allem dazu Erforderlichen wohl Ausgerüstete nach allen Seiten hin aus. Vor allem war es die Kunst und in erster Reihe die Tonkunst, für die er ein angeborenes offenes Auge und Ohr mitbrachte und die ihn jetzt in all den reichen Gestaltungen Italiens mit ihrem ganzen Zauber gefangen nahm. Ein späterer Aufenthalt in Berlin blieb für ernstere Kunststudien nicht unbenutzt. Unter Mantius’ Anleitung bildete sich seine herrliche Baritonstimme zu so künstlerisch vollendeter Leistungsfähigkeit aus, daß es fraglich erschien, ob er nicht seinen wahren Beruf verfehlte, wenn er sich nicht ganz der Musik zuwendete. Professor Spitta in Berlin, sein ihm nahestehender Freund und verständnißvoller Verehrer seines Gesanges, hat in einem – im XXVIII. Bd. der „Baltischen Monatsschrift“[1] veröffentlichten – Nachrufe in das lebensvolle Bild seines heimgegangenen Freundes besonders auch dessen von Natur so verschwenderische Ausstattung mit musikalischen Gaben aufs beste verflochten. Es mag [578] an dieser Stelle allen denjenigen, welche sich an dieser biographischen Skizze, wie sie in ihrer Kürze durch den Rahmen dieses Buches geboten ist, nicht genügen lassen mögen, der Spitta’sche Aufsatz ganz besonders empfohlen sein. Die Anregungen, welche R. während seines erwähnten Aufenthalts in Deutschland und Italien für die ihn immer tiefer erfassende und von ihm erfaßte Kunst empfing und das Lockende einer glänzenden musikalischen Laufbahn, die sich ihm in Berlin eröffnete, vermochten jedoch nicht, in ihm den mächtigen Zug in die Heimath und das heiße Verlangen, ihr dienstbar zu werden, welche vereint wie die Stimme des Gewissens redeten, zu beschwichtigen oder gar ganz zum Schweigen zu bringen. Eines nur kurzen Kampfes bedurfte es, um jener Stimme den Sieg zu verschaffen.

Im J. 1858 kehrte R. in seine Vaterstadt zurück. Hier trat er zunächst als Beamter der esthländischen Gouvernements-(Provinzial-)Regierung in den Staatsdienst. Doch betrachtete er solchen von Hause aus nur als eine Uebergangsstufe. Es wurde ihm bald klar, daß der Staatsdienst nicht das Gebiet sein könnte, auf dem er seine noch schlummernden Kräfte zu voller Entfaltung zu bringen berufen sei. Dazu war es ihm gleichzeitig zu weit und zu eng. Zu weit, gewissermaßen als ein Meer ohne Ufer, jedenfalls ohne rechte Zielpunkte für das, was ihm als Lebensaufgabe vorschwebte, zu eng aber, wo Vergangenheit und Zukunft der engeren Heimath über die historischen und nationalen Grenzen des weiten Reichs hinauswiesen. Dabei mochte ihm schon damals vorschweben, was ihm später nur zu voll und ganz Sache der Erfahrung wurde, daß nämlich aus der mangelnden Congruenz von Reichs- und Heimathsinteressen Conflicte und Kämpfe hervorgehen müßten, an denen vorüberzugehen ihm dereinst unmöglich sein werde. Und diese Heimathsinteressen wiesen ihn unwiderruflich an die baltische Heimath der russischen Ostseeprovinzen. In ihr war es wiederum die Vaterstadt, welche seinem öffentlichen Dienste die natürliche und nächstliegende Gelegenheit darbot. Noch stand in ihr altgermanisches Gemeinwesen, wenn auch trotz besiegelter und beschworener Rechte und Freiheiten vielfach verkürzt und durchlöchert, in Wurzel und Krone lebenskräftig da. Es bedurfte damals nur, nachdem unter dem segensreichen Scepter Alexander’s II. eine neue Aera freierer Entwicklung angebrochen war, des Erwachens der Geister und der Entfesselung der Kräfte, um der Periode langjährigen Stillstandes ein Ende zu bereiten. Das Princip der Selbstbestimmung und der Selbstverwaltung, welches jener erleuchtete Fürst zur Grundlage seiner Reformen gemacht hatte, konnte nur dazu dienen und dahin führen, die von Anbeginn an aus demselben Boden freier Selbstbestimmung hervorgewachsenen Institutionen der Ostseeprovinzen sich erneuern und kräftigen zu lassen. Diesen Stand und Gang der Dinge vor sich schauend, zögerte R. nicht, sobald sich ihm eine zusagende Gelegenheit dazu bot, den Staats- mit dem Stadtdienste zu vertauschen. Er begnügte sich zuerst mit einer mehr untergeordneten Stellung im Revalschen Rathe. In dieser bewährte er sich bald so sehr als tüchtiger und gewandter Justiz- und Verwaltungsbeamter, daß, als im J. 1864 das einflußreiche und ehrenvolle Amt eines Syndicus durch den Tod seines damaligen Inhabers erledigt war, es ihm angetragen und von ihm freudig angenommen wurde. Mit und nach der Uebernahme dieses Postens trat R. von Jahr zu Jahr mehr in den Vordergrund der heimischen politischen Vorgänge und damit in die Reihen der politisch bedeutendern Persönlichkeiten des Landes. Fast gleichzeitig mit seinem Amtsantritte waren nämlich die von der Staatsregierung den Provinzen zugedachten, beziehungsweise von ihnen erbetenen großen Reformen in Fluß gekommen. Hier seien nur die Justizreform und eine neue Communalverfassung als diejenigen genannt, welche besonders die Städte angingen. Als die betr. im Schooße [579] heimischer Berathungskörper ausgearbeiteten Entwürfe in besondern, unter dem Vorsitze des damaligen baltischen Generalgouverneurs Grafen Peter Schuwalow, tagenden Commissionen einer endgültigen Redaction unterzogen wurden, war es R., den dieser einsichtsvolle Staatsmann zu diesen Arbeiten theils in die Residenz, theils nach Riga berief. Daß ihre legislativen Schöpfungen wie andere so auch R. nicht zu einem Denkmale aere perennius wurden, sondern schließlich in die Archive wanderten, um dereinst mal zur Aufhellung einer Periode zu Grabe getragener Hoffnungen zu dienen, mußte auch R. nach nur wenig Jahren zu seinem tiefen Schmerze als Frucht und Folge einer veränderten politischen Strömung erfahren. Nahm der politische Neubau, wie er den Provinzen zugedacht war, Riesemann’s Kraft und Einsicht nur zeitweilig in Anspruch, so waren dagegen die localen Bedürfnisse und die sie erheischenden Reformen in der eigenen Vaterstadt Gegenstand seiner unausgesetzten Mühen und Sorgen. Auch hier gebührt R. fast durchweg das Verdienst nicht nur der Initiative, sondern auch der Durchführung. Er begann mit dem städtischen Haushalte, der an mangelnder Uebersicht und an historisch gewordener Buntscheckigkeit laborirte. Beide beseitigte er mit der Einführung vollster Steuer- und Casseneinheit. – Als Präses des städtischen Schulcollegiums war er im Laufe seiner ganzen Amtsführung unermüdlich darauf bedacht, die bestehenden Schulen zu erweitern und zu heben, sowie neue Schulen zu gründen. – Als der Handel Revals nach der im J. 1870 stattgehabten Eröffnung der nach Petersburg führenden baltischen Eisenbahn zu immer größerer Blüthe gelangte, da wurden unserm Syndicus der Ausbau des Hafens und seine den Zeitbedürfnissen entsprechende Verbindung mit der Bahn Jahre hindurch Lieblings-, aber auch mit vielen Mühen und manchen schmerzlichen Enttäuschungen verbundene Sorgenkinder.

Ueber alle diese, mehr oder weniger mit seinem allumfassenden Amte in Verbindung stehenden, zeitraubenden Aufgaben verlor jedoch R. das Wohlergehen seiner Mitbürger, soweit dieses nicht direct von der Communalverwaltung abhing, nicht aus dem Auge. Er war es, der Revals Hausbesitzern die Wohlthaten und Segnungen einer Immobilienbank verschaffte und nicht minder war er es, der durch Gründung einer städtischen Spar- und Leihkasse auch den Unbesitzlichen creditfähig machte und den kleinen Mann zu Ersparnissen ermunterte. Als dem verfassungsmäßig dazu berufenen Vertreter der mit Rittergütern angesessenen Stadt gebührte dem Syndicus die Theilnahme an den Landtagen der esthländischen Ritter- und Landschaft. Hier im weiteren Kreise aller Ritterbürtigen und Landsassen und in der Arena ihrer parlamentarischen Verhandlungen konnte R. seine hohe oratorische Begabung zu voller Geltung bringen. Bald zählte er zu den ersten Rednern des Landes. Glänzte er aber in den Plenarversammlungen der Landboten durch sein Wort, so entbehrte man in den Comité- und Ausschußsitzungen nur ungern seine Feder. Denn diese nicht minder wie jenes wurden stets nicht nur von der lautersten patriotischen Gesinnung, sondern auch von einer Einsicht und Sachkenntniß geführt, welche unbedenklich als staatsmännisch bezeichnet werden können. Zu den wichtigeren Arbeiten, welche so unter seiner wesentlichen Mitwirkung in Wort und Schrift zu Stande kamen, gehören vor allem die Regulirung der provinziellen Grundsteuer und die Neuordnung und Einfügung der sog. Landesobliegenheiten (Militär-, Einquartirungs-, Gefängniß- und Etappenwesen u. a.) in das System der allgemeinen Reichsprästanden.

Soviel von Riesemann’s Wirken und Bedeutung in rebus publicis. Ein davon abliegendes Feld des Schaffens boten ihm Kunst und Wissenschaft dar. Von der geradezu ein Stück seines inneren Menschen bildenden Liebe zur Musik ist schon oben gesprochen worden. Hatte er sich auch von ihr als Lebensberuf [580] trennen müssen, so blieb sie ihm eine treue Lebensgefährtin. Der Umgang mit ihr war ihm aber mehr als Erholung, war ihm Weihe und wesentlichste Vermittlung mit der Welt des Idealen. Und was sie ihm wurde und eintrug, brachte er unter die Leute. Er kargte nicht mit seinen entzückenden Gesangsvorträgen, sei es nun in kleineren Kreisen seiner musikalischen Freunde oder bei größeren Musikaufführungen. Auch hier war sein Streben darauf gerichtet, die Einzelnen und Zerstreuten zu sammeln und mit vereinten Kräften höhere Ziele zu erreichen. Dazu gründete er einen musikalischen Verein, der sich die Aufführung größerer Tonschöpfungen für gemischten Chor und Orchester zur Aufgabe stellte. Bis zu seinem Lebensende war er die Seele dieses Vereins. Musik- und Gesangsfeste nach Art der deutschen waren in Riesemann’s Heimathlande nur wenige gewesen. Er sorgte für ihre regelmäßige Wiederkehr, und als auch hier wie draußen die Freude an der Kunst von der Lust an Geselligkeit und Amüsement verdrängt zu werden drohte, da suchte er sie durch Schrift und Wort vor den Abwegen der Verflachung und Veräußerlichung zu bewahren.

Ist bisher in der Würdigung des amtlichen und öffentlichen Wirkens Riesemann’s seiner judiciären Thätigkeit kaum Erwähnung geschehen, weil sie, so tüchtiges er auch auf diesem Gebiete leistete, nur wenig über die Schranken eines Provinzialgerichtshofes und über den Interessenkreis der von ihm Recht suchenden Parteien hinausreichte, so ist doch nicht mit Stillschweigen zu übergehen, was R. als Jünger der Rechtswissenschaft für ihre Förderung gethan hat. Die nächste Veranlassung dazu bot ihm seine Zugehörigkeit zur esthländischen literarischen Gesellschaft, die ihren Sitz in Reval hat. Wiederholt hat er in ihr Vorträge über juristische Themata gehalten. Die besten derselben sind durch den Druck veröffentlicht worden und seien von diesen genannt: „Die Ermordung des Typographen Lackner“ (Neuer Pitaval, Bd. IX, Heft 1, Leipzig 1874); „Ueber die Schwurgerichte und Schöffengerichte mit Rücksicht auf die neue Justizorganisation“ (Baltische Monatsschrift, Bd. XXII; „Die Strafrechtspflege in Reval zu Beginn des 17. Jahrhunderts“ (Baltische Monatsschrift, Bd. XXII, Heft 3); „Hexen und Zauberer in Reval, 1615–1618“ (Beiträge zur Kunde Liv-, Ehst- und Curlands. Jahrgang 1877, Heft 3). – Schließlich mag hier noch erwähnt werden, daß R. eine Selbstbiographie der Sängerin Mara in Nr. 26–36 der Allg. musikalischen Zeitung von Chrysander (Jahrgang 1875) nebst sachgemäßen Erläuterungen und in den Ergänzungen in Nr. 37 ff. derselben Zeitschrift ihr Testament veröffentlicht hat. Spitta erklärt (in dem genannten Nachrufe), daß damit der Musikgeschichte des 18. Jahrhunderts eine werthvolle Quelle erschlossen worden sei.

Einer so bedeutenden Persönlichkeit, wie der eben in knappen Zügen gezeichneten, wäre sicherlich noch ein anderes und zwar das Feld des Kampfes in heißem Ringen für Nationalität und Glauben nicht erspart geblieben, wenn ihr Lebensabend mit dem bald darauf folgenden Heimgange in das Reich des Friedens nicht so unerwartet früh hereingebrochen wäre. Schon wenig Jahre nach seinem Eintritte ins Syndicat zeigte sich bei R. ein Nervenleiden so bedenklicher Natur, daß er damals und später wiederholt Linderung und Genesung im Gebirge und in wärmeren Himmelsstrichen suchen mußte. Im J. 1875 griff ihn dies Leiden so heftig an, daß er sein Amt aufgeben mußte. Er vertauschte es nun mit der Advocatur, die er mit einer Unterbrechung von wenig Monaten, in fast gänzlicher Zurückgezogenheit von den öffentlichen Dingen bis zu seinem Lebensende betrieb. Doch noch einmal, an einem entscheidenden Wendepunkte in den Geschicken seiner Vaterstadt, erging der Ruf an R., an die Spitze der öffentlichen Angelegenheiten zu treten. Es war das zu Ende des Jahres 1877. Nach vieljährigen Verhandlungen mit der [581] Staatsregierung wegen Einführung einer neuen Communalverwaltung in den Städten der Ostseeprovinzen und nachdem diese ohne nennenswerthen Erfolg abgebrochen worden waren, wurde ihnen in genanntem Jahre die neue russische Städteordnung vom 10. Juni 1870 mit nur wenigen Modificationen aufoctroyirt. Nun galt es, dieser Ordnung auch in Reval die Wege zu bahnen, ihr von altgermanischem Verfassungsboden aus einen möglichst günstigen Anschluß zu bereiten. Dazu berief eine aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene städtische Vertretung den altbewährten Führer an ihre Spitze. Diesem Rufe glaubte der einstimmig Erwählte sein Ohr nicht verschließen zu dürfen. Bei Eröffnung der ersten, in gewissem Sinne constituirenden Versammlung führte das neue „Stadthaupt“ (eine aus Katharina’s Zeit und ihrer Statthalterschaftsverfassung wieder aufgenommene Benennung des Repräsentanten der Stadt) in einer auch oratorisch glänzenden Ansprache aus, wie zwar das neuinaugurirte Princip freiester Selbstverwaltung zu freudigem Schaffen ermuthige, wie aber doch auch jeder hoffnungsvolle Blick in die Zukunft getrübt werde vom Wehegefühle über eine zu Grabe getragene, bis in die Zeiten der Hansa und des livländischen Ordensstaats reichende, zum Theil ruhmreiche Vergangenheit Revals. Diese Rede wurde ein Schwanengesang in doppeltem Sinne. Wieder war es das alte körperliche Leiden, das kaum ein halbes Jahr nach Uebernahme des neuen Amtes R. dazu zwang, demselben zu entsagen. Die von ihm mit großem Geschicke geleitete Organisation des neuen städtischen Verwaltungskörpers mußte er als unvollendete Arbeit anderen Händen überlassen. Innerlich gebrochen trat er zum zweiten Male von der höchsten Stufe städtischen Dienstes in den bescheidenen Wirkungskreis eines Advocaten zurück. Die Arbeit, welche er in ihm reichlich fand, brachte ihn über viel Schweres hinweg. Aber auch ihr war nur ein kurzes Ziel gesteckt. Noch im besten Mannesalter stehend, erst 46 Jahre alt, wurde er nach plötzlicher Erkrankung am 15. Juli 1880 von jähem Tode dahingerafft! Soll zum Schluß noch ein einziges Wort den schweren Verlust, den Reval und mit dieser Stadt das ganze baltische Land an Riesemann’s Grab betrauerte, bezeichnen, so mag es das bei seiner Bestattung auf dem Friedhofe aus Freundes Munde vernommene sein: „Er war unser politisches Gewissen“.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Wiederabdruck in: Philipp Spitta, Zur Musik – Sechzehn Aufsätze, Berlin 1892, unter dem Titel Oskar von Riesemann. (Ein Gedenkblatt.), S. 447–471 Internet Archive