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ADB:Rode, Johannes

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Artikel „Rode, Johannes (v.)“ von Friedrich Uhlhorn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 5–6, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rode,_Johannes&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:13 Uhr UTC)
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Rode: Johannes (v.) R., nach dem Testamente seiner Mutter (im Staatsarchiv zu Coblenz) wahrscheinlich der zweite Sohn des Trierer Bürgers Johannes Rode, genannt „Frau Nesen Sohn“, und seiner Frau Katharina, wurde um 1375 geboren. Wann er sich in Heidelberg die Würden eines Baccalaureus der Theologie und eines Licentiaten des kanonischen Rechtes erworben hat, ist nicht mehr festzustellen. Als Metzer Kanonikus und Official von St. Simeon in Trier trat er an letzterem Orte in den Karthäuserorden ein, woselbst er nach einigen Jahren Prior wurde. 1419 berief ihn der Trierer Erzbischof Otto von Ziegenhain mit Erlaubniß des Papstes Martin V. aus dem Karthäuserkloster zum Abte des Benedictinerklosters St. Matthiae bei Trier, um ihn zur Reform der Klöster seiner Diöcese zu benutzen. Zunächst stellte R. in dem erwähnten Kloster die Benedictinerregel in ihrer alten Strenge wieder her, nicht ohne persönliche Lebensgefahr, da, wie Trithemius berichtet (Annales Hirsaugienses II.; S. Gallen 1690 p. 375), die zuchtlosen Mönche ihm nach dem Leben trachteten. Die verfallenen Klostergebäude wurden wiederhergestellt, die nicht unbeträchtlichen Schulden abgetragen und die ökonomische Lage des Klosters gebessert. Darauf betheiligte er sich auch an der Reform der anderen Benedictinerklöster der Trierer und Kölner Diöcese, welche auf Anregung des Constanzer Concils begonnen wurde. Diese im ganzen fruchtlosen Versuche erneuerte das Baseler Concil, indem es am 4. Juli 1434 unsern Abt Johannes zum Generalvisitator der beiden genannten Diöcesen berief und ihm große Rechtsbefugnisse zum Zwecke der Reform der Benedictiner Mönchs- und Nonnenklöster ertheilte. In der carta visitationis des Mönchsklosters beatae Mariae ad martyres in Trier vom 22. Februar 1436 (Coblenzer Staatsarchiv) nennt er sich Generalvisitator und -reformator der genannten und der Mainzer, Straßburger und Wormser Diöcesen. Nach Nicolaus von Siegen (Chronicon ecclesiasticum ed. Wegele, Jena 1855, p. 409), dessen Worte Trithemius wiedergibt (De viris illustribus ordinis Sti Benedicti II cap. 140 in desselben Opera pia et spiritualia ed. Busaeus, Mainz 1604 p. 59), soll er „constituciones pro reformacione sacri ordinis Benedicti“ verfaßt haben. Dieses scheint auf einem Irrthume zu beruhen. Es findet sich [6] nur im Coblenzer Staatsarchiv eine Handschrift des 18. Jahrhunderts: „Rmi D. Johannis de Rode, Abbatis S. Matthiae apostoli prope Treviros – Statuta pro monialibus“, welche aus dem Originale im Nonnenkloster Marienberg bei Boppard abgeschrieben sind und eine niederdeutsche Fassung (Uebersetzung?) dieser Statuten: „Statuta idiomate germanico antiquo pro monialibus Montis Mariani prope Boppardiam ordinis S. Patris Benedicti Congregationis Cassino-Bursfeldensis composita et data a Rmo. dno Joanne a Rhode Sto Matthiae apostoli prope Treviros Ejusdem S. Ordinis abbate constituto commissario generali Reformatore in concilio Oecumenico Basileensi anno Domini 1437“. Wahrscheinlich sind diese oder derartige für andere Klöster verfaßte Statuten für die von Nic. von Siegen erwähnten Constitutionen zu halten. Die oben erwähnte Carta visitationis enthält im ganzen dieselben Bestimmungen. Die Statuten sind eine Art Auslegung der Benedictinerregel, welche durch manche neue Bestimmungen über den Gottesdienst, Arbeit, klösterliches Leben, Visitationen, ökonomische Verwaltung u. dgl., theils enger umgrenzt, theils gemildert wird. Durch solche genauere Bestimmungen sollte die Regel vor Verletzung bewahrt und in ihrer Reinheit erhalten werden. Sie bilden, so zu sagen, einen Zaun um das Gesetz. Das Ziel der Reform ist die Herstellung der „regulären Observanz“. So wurden von Trier aus einzelne Benedictinerklöster am Rheine reformirt (vgl. Gieseler: Symbolae ad historiam monasterii Lacensis ex codd. Bonnensibus depromptae, Bonnae 1826 p. 8 ss.), aber im ganzen hat die von R. versuchte Klosterreform keine großen Erfolge erzielt, zumal da ihr Urheber selbst nicht lange nach ihrem Beginne, am 1. December 1439 an der Pest verstarb. Seine Grabschrift (mitgetheilt in dem Katalog der Aebte vom Kloster St. Matthias aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Coblenzer Staatsarchiv, S. 28) lautete: Hic jacet in tumba vas ordinis, alta columna – Abbas Donatus Joannes Rode vocitatus – Collectis membris prima succumbit Decembris – Trigesimo nono C quater M quoque solo. Seine Bestrebungen sind Vorbild für die Bursfelder Reform geworden. Um das Jahr 1434 kam Johannes von Minden (s. A. D. B. XIV, 467). der Urheber dieser Reformbewegung, nach Trier zu R., um dessen Thätigkeit kennen zu lernen und legte dann die Statuten desselben seiner Reform zu Grunde. Im J. 1451 hat der Legat Nicolaus von Cusa die Benedictiner zu Trier mit der Bursfelder Congregation vereinigt.

Vgl. Hontheim, Prodromus historiae Trevirensis I, Aug. Vindel. 1757, p. 575.