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ADB:Rotermund, Heinrich Wilhelm

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Artikel „Rotermund, Heinrich Wilhelm“ von Johann Friedrich Iken in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 301–303, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rotermund,_Heinrich_Wilhelm&oldid=- (Version vom 9. Dezember 2024, 18:46 Uhr UTC)
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Band 29 (1889), S. 301–303 (Quelle).
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Rotermund: Heinrich Wilhelm R., Doctor der Theologie und Philosophie, Prediger und Schriftsteller zu Bremen. Er wurde geboren am 1. März 1761 zu Schleiz im Reußischen, wo sein Vater verschiedene Verwaltungsämter bekleidete. Nachdem er das Lyceum seiner Vaterstadt besucht, bezog er 1779 [302] die Universität Jena, um Theologie, Philosophie, Geschichte und Alterthümer zu studiren. 1782 wurden seine Studien durch den Tod seines Vaters unterbrochen und er zur Annahme einer Hofmeisterstelle genöthigt. Doch konnte er nach Jahresfrist in Leipzig weiter studiren und sich dann 1784–86 in Begleitung einer Familie auf Reisen ausbilden. Im November 1786 übernahm er das ihm angebotene Rectorat an der Schule zu Buxtehude in dem hannoverschen Herzogthume Bremen und 1792 das zweite Pastorat zu Horneburg in derselben Gegend. Von da aus versetzte ihn 1798 das Stader Consistotium als vierten Pastor an den Dom zu Bremen. Diese Kirche, obwohl mitten im Freistaate gelegen, gehörte ja damals noch mit einer höheren Schule (Athenäum), Volksschule, Waisenhaus, 154 Wohnungen und einer Reihe von Beamten, als Erbe des ehemaligen Erzstiftes, zu Hannover (s. Bd. XXIII, 593 v. Joh. David Nicolai); sie repräsentirte das Lutherthum in der reformirten Stadt und hatte in ihr eine Gemeinde von etwa 18 000 Seelen. 1802 wurde dies unnatürliche Verhältniß aufgehoben, der Dom kam mit allem Zugehörigen an die städtische Republik. Bei den daran sich knüpfenden Streitigkeiten zwischen der neuen Obrigkeit und den Vertretern der Domgemeinde, stand R. getreulich und thätig auf Seiten seines Collegen Nicolai, der sie mit besonderem Eifer führte, doch mußte der schließliche Ausgleich (1810) seinem milderen Sinne erfreulich sein. In seiner Stellung am Dom rückte er beim Tode seiner Collegen weiter, so daß er 1805 dritter, 1810 zweiter und 1827 (nach Nicolai’s Tode) erster Prediger (Pastor primarius) wurde. Das Amt erforderte von ihm eine große Thätigkeit, da fast während seiner ganzen Lebenszeit noch die Mittwochsgottesdienste am Dom gehalten wurden und neben dem Waisenhause auch eine Reihe von lutherischen Volksschulen in der Stadt von den Dompredigern zu beaufsichtigen war. R., der einem gemilderten Rationalismus anhing und als Prediger von Vielen hochgeschätzt wurde, verwaltete sein Amt mit Hingebung und Treue. Trotzdem fand er (bei der Gewohnheit, Morgens 4 Uhr aufzustehen) noch Zeit, eine vielseitige schriftstellerische Thätigkeit zu entfalten. 1819 trat er der Missionshülfsanstalt zu Bremen bei und wirkte darin drei Jahre als Secretär und Protocollführer. 1820 wurde er, in Anerkennung seiner schriftstellerischen Leistungen, zum Doctor der Philosophie und Magister der freien Künste, 1823 zum Doctor der Theologie von Göttingen aus ernannt. 1836 erwählte ihn der historische Verein für Niedersachsen zu seinem Ehrenmitgliede. Besondere Ehren wurden ihm am 16. November des letztgenannten Jahres bei Gelegenheit seines 50jährigen Predigerjubiläums nicht nur durch seine Gemeinde und den städtischen Senat, sondern auch durch ein anerkennendes Glückwunschschreiben der Göttinger theologischen Facultät zu Theil. 1845 legte er sein Amt nieder und starb am 25. April 1848 im Alter von 87 Jahren. Er hatte während seines langen Wirkens mehrere Berufungen nach anderen Stellen (sogar zum Bibliothekar und Docenten der Geschichte in Tübingen) ausgeschlagen und war seiner Domgemeinde treu geblieben, die ihm dafür auch mit Liebe und Anerkennung lohnte.

Die schriftstellerische Thätigkeit Rotermund’s war eine sehr umfassende. Schon 1818 in seinem Bremer Gelehrtenlexicon zählt er 71 von sich in Druck gegebene Sachen auf und in den noch folgenden dreißig Lebensjahren hat er darin nicht nachgelassen. Doch sind es nicht bloß Bücher, die er dazu zählt, sondern auch Abhandlungen im hannoverschen Magazin u. s. w. Dem Inhalte nach sind seine Leistungen außer mehreren, bei besonderen Gelegenheiten oder auf Wunsch herausgegebenen, Predigten zunächst kirchengeschichtlicher Art. So schrieb er ein Leben von Heinrich von Zütphen (1790), ein Leben Paul Gerhardt’s (1814), eine Reformationsgeschichte für die Jugend und Ungelehrte (1817), ein Leben Zwingli’s (1818), ein Andenken der Männer aus der Reformationszeit [303] (1813), ein Lexikon aller Gelehrten in Bremen (1818), „Das Gelehrte Hannover“ (1823), ein Andenken Johann Sleidan’s (1823), den „Anfang der Reformation im Erzstifte Bremen und Stifte Verden“ (1825), eine Geschichte der Domkirche zu Bremen (1829), über die Augsburgische Confession (1830), ein Andenken an die gelehrten Männer in den Herzogthümern Bremen und Verden (1831), eine neue Ausgabe der Epistolae obscurorum virorum (1837) u. s. w. Ch. G. Jöcher’s allg. Gelehrten-Lexikon setzte er vom Buchstaben K bis R (Rinov) fort. – Doch beschränkte er sich keineswegs hierauf, sondern bearbeitete auch andere Gegenstände aus der Geschichte, dem Schulgebiete und der Naturgeschichte, z. B. Bonaparte und Gustav Adolf (1814), Erdbeschreibung von Frankreich (1792), Nutzbarkeit der Frösche (1787), Geschichte des Tabakrauchens (1790), Naturgeschichte des Krebses (1793), Etwas über die Unähnlichkeit der Menschen (1814), mehrere Schulbücher und viel Andres. Im ganzen fanden seine Schriften vielfache Anerkennung. Fleiß und Sorgfalt sind ihnen auch nicht abzusprechen, aber einen weitergehenden Werth als für die ersten Jahre ihres Entstehens dürfen sie nicht beanspruchen. Nur die „Geschichte der Bremer Domkirche“ ist bis auf neuere, gründlichere Forschungen vielfach benutzt worden und die Lexika über Bremens und Hannovers Gelehrte werden wohl noch länger von Historikern dann und wann zum Nachschlagen benutzt werden.

Rotermund, Lexikon aller Gelehrten in Bremen (1818). – Desselben Gelehrtes Hannover (1823) und Erneuertes Andenken an die gelehrten Männer in den Herzogthümern Bremen und Verden (1831). – Gedruckte Brochüre über Rotermund bei Gelegenheit seiner 50jährigen Jubelfeier (1836) und schriftliche Notizen.