ADB:Rudolf II. (Bischof von Verden)
[1], geboren als Sohn des ehrsamen Bürgers Johann Rühl zu Friedeberg in der Wetterau, trat als R. v. Friedeberg in die Kanzlei Kaiser Karl IV. ein, begleitete den Kaiser auf dessen Römerzug 1355 und war auf dem Reichstage zu Nürnberg 1355, auf welchem der größte Theil der goldenen Bulle verfaßt wurde, als kaiserlicher Geheimschreiber anwesend. Er erhielt vor 1360 eine Propstei zu Wetzlar, wie ihm denn zahlreiche Gnadengaben von Seiten seines Kaisers auch sonst zu Theil wurden. Im J. 1366 wurde er Bischof von Verdun[1], schied als solcher aus der Kanzlei aus, starb jedoch schon 1367, nachdem er am 29. Juni 1367 sein Testament zu Prag gemacht hatte, welches ihn im Besitze nicht unbedeutender Capitalien und Güter, von welch letzteren die meisten in seiner Heimathstadt gelegen und erst von ihm käuflich erworben sind, zeigt. Er wird von mehreren Geschichtsschreibern für den Verfasser der goldenen Bulle gehalten, ohne daß dafür weitere als die in dem Vorhergesagten liegenden schwachen Gründe sprächen.
Rudolf II., Bischof von Verdun- Gudenus, Cod. Dipl. Mog. III, 480 ff. (unter Mittheilung des Testamentes) und 387. – Böhmer-Huber, Regesten Karl IV., Nr. 3088 u. 3393. – Friedjung, Kaiser Karl IV. und sein Antheil am geistigen Leben seiner Zeit, S. 104–105. – Emil Nerger, die goldene Bulle nach ihrem Ursprung und reichsrechtlichen Inhalt (Göttinger Inaug.-Dissertation, Prenzlau 1877) S. 35.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ a b S. 566. Z. 13 u. 20 v. o. l.: Verden (st. Verdün). Rudolf II. Rühl war Bischof von Verden 1366–77. Er vermachte ecclesie et capelle Verdensi ac ministris ibidem 300 flor. – S. Pfannkuche. Aeltere Gesch. des vormal. Bisthums Verden (1830), S. 186–188. [Bd. 33, S. 798]