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ADB:Rumann, Ernst August

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Artikel „Rumann, Ernst August“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 637–638, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rumann,_Ernst_August&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 13:03 Uhr UTC)
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Rumann: Ernst August R., hannoverscher Jurist, geboren am 3. Juli 1745 zu Polle, † am 17. Juli 1827 zu Hannover. Sohn des Amtmanns zu Polle (an der Weser), studirte R. seit Herbst 1763 in Göttingen die Rechte und trat 1767 als Auditor bei der Justizkanzlei zu Hannover in den öffentlichen Dienst. Dem genannten Gerichtshofe gehörte er, zuletzt mit dem Titel eines Hofraths, an, bis ihn der König 1783 zum Mitgliede des Oberappellationsgerichts in Celle ernannte. 1798 wurde er Vicedirector der Justizkanzlei in Hannover; die westfälische Regierung beförderte ihn, den ersten Bürgerlichen, zum Präsidenten des Celler Tribunals. Seiner Thätigkeit wird nachgerühmt, die gänzliche Umgestaltung aller Rechtsverhältnisse verhindert und das vater1ändische Recht in Ansehen und Ehren erhalten zu haben. Nach Auflösung des Königreichs Westfalen stand er an der Spitze der Justizkanzlei in Hannover und erwarb sich besonderes Verdienst um den Rechtszustand des Landes durch die unter seiner Leitung entworfenen transitorischen Gesetze von 1814 und 1815, [638] welche das Verhältniß des wiederhergestellten Rechts zu den während der Zwischenherrschaft begründeten Rechtsverhältnissen ordneten. Als durch Verordnung vom 26. August 1816 innerhalb des Ministeriums ein eigenes Justizdepartement errichtet und ein Geheimer Rath an seine Spitze gestellt wurde, berief man R. in dies Amt, den ersten bürgerlichen Minister in Hannover seit langer Zeit. Er wußte sich ausgezeichnete Kräfte zu seinen Mitarbeitern zu wählen: die beiden Oberjustizrathsstellen in seinem Ministerium erhielten Seidensticker, früher Syndicus der Stadt Göttingen, dann Professor zu Jena, und der Geh. Kanzleisecretär Roscher, der Vater des Leipziger Nationalökonomen; nach dem Tode Seidensticker’s im J. 1817 gewann R. Arnold Heise, den berühmten Göttinger Pandektisten und Handelsrechtslehrer (s. A. D. B. XI, 668), als Ersatz. Das Justizministerium entwickelte während Rumann’s Leitung, und er trat erst wenige Tage vor seinem Tode in den Ruhestand, eine große legislatorische Thätigkeit. Eine Reihe von Gesetzen, namentlich zur Reform des Strafprocesses, die Wechselordnung von 1822 und der erste Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1825 sind in dieser Zeit geschaffen.

Gans im Vaterländ. Archiv 1827, II, (wiederholt im N. Nekrolog der Deutschen 1827, II, 704). – Rehberg, Zur Gesch. des Königr. Hannover S. 71.