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ADB:Schäffer, Martin

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Artikel „Schäffer, Martin“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 536–537, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%A4ffer,_Martin&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 16:33 Uhr UTC)
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Schäffer: Martin S., Oberappellationsrath und juristischer Schriftsteller, geboren zu Gießen am 9. April 1803, † zu Darmstadt am 27. Juli 1861. S., der Sohn eines von Baiern nach Hessen gezogenen Militärchirurgen, kam im Alter von 171/2 Jahren (1820) auf die Landesuniversität Gießen, und hörte bei den Professoren v. Arens, v. Löhr, Marezoll, Stickel und v. Lindelof juristische Vorlesungen, um sich für seinen künftigen Beruf auszubilden. Im Herbste 1823 trat er als Hofgerichtssecretariatsaccessist in die Praxis und wurde 1828 zum Landgerichtsassessor in Alsfeld ernannt. Dort verheirathete er sich mit Marianne Beck, der Tochter eines Fabrikanten, und gingen aus diese Ehe sechs Töchter hervor, von denen drei die Eltern überlebten. Im December 1835 wurde er als Rath an das Hofgericht in Gießen berufen, wo er gegen 25 Jahre – bis zu seiner im August 1860 erfolgten Beförderung zum Mitglied des Obertribunals in Darmstadt – thätig war. In der Zwischenzeit – um Weihnachten 1855 – erhielt er von der Juristenfacultät der Gießener Hochschule in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen das Diplom eines Doctor utriusque juris honoris causa, nachdem er drei Jahre früher (1852) im Verein mit Dr. E. Seitz und Dr. E. Hoffmann, zweien Mitgliedern des Darmstädter Hofgerichtes, das „Archiv für praktische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprozesses und des Criminalrechts etc. etc.“ gegründet hatte, dessen Redacteur und eifriger Mitarbeiter S. wurde, und bis an sein Lebensende blieb. Leider war ihm als Rath des obersten Tribunals eine nur kurze Thätigkeit gegönnt; gegen Ostern 1861 stellte sich bereits ein unheilbares Blasenübel ein, das ihn Mitte Mai ans Krankenlager fesselte, und ihn am 27. Juli d. J. – schon 11 Monate nach seiner Beförderung – hinwegraffte. – S., dessen Verlässigkeit im Privatleben mit den Grundzügen seines öffentlichen Lebens im vollsten Einklange stand, war nicht bloß ein ausgezeichneter Praktiker, sondern auch ein gediegener juristischer Schriftsteller; doch begann er seine litterarische Thätigkeit erst spät, nachdem er sich zuerst durch reichhaltige Erfahrungen eine sichere praktische Grundlage erworben hatte … Abgesehen von einer Darstellung der politischen Untersuchungen im Großherzogthum Hessen aus dem Anfange der dreißiger Jahre, in denen S. bei dem Hofgerichte Gießen mit dem Referate betraut war, trat er zuerst im 5. Bande der Linde’schen Zeitschrift für Civilrecht (Neue Folge, 1848) als Schriftsteller auf; und lieferte seitdem namentlich in dieser Fachschrift, dann in dem Archive für die civilistische Praxis, dem Gerichtssaale [537] und anderen Zeitschriften verschiedene Aufsätze und Abhandlungen. – Schäffer’s litterarische Wirksamkeit erfuhr eine sachgemäße Steigerung, als er im März 1852, wie schon erwähnt, das „Archiv für praktische Rechtswissenschaft“ gründete, als dessen hauptsächlichste Aufgabe er in der Vorerinnerung (Band I, S. I–VIII, Darmstadt im März 1852) die Mittheilung bezeichnete von Abhandlungen über Rechtsmaterien des Civilprozeß- und Strafrechts auf Grundlage wirklicher verhandelter Rechtsfälle nebst theoretischen Excursen gemeinrechtlichen Inhaltes. Das Archiv brachte daher neben Aufsätzen letzterer Kategorie hauptsächlich die Rechtsübung des Darmstädter Obertribunales zur Anschauung; galt indeß nicht allein im Großherzogthume, sondern auch in weiteren juristischen Kreisen als eine geschätzte Zeitschrift; denn S. war als Redacteur unablässig bemüht, durch gediegene Mittheilungen seinem Journale eine geachtete Stellung zu verschaffen und zu erhalten.

Nekrolog im Archiv für praktische Rechtswissenschaft IX, 497 u. 498. – Beilage zur Allg. Zeitung vom 29. Juli 1861 (Nr. 240. S. 3429).