ADB:Schöpf, Karl Friedrich

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Artikel „Schöpf, Karl Friedrich“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 354, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%B6pf,_Karl_Friedrich&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 03:19 Uhr UTC)
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Schöpf: Karl Friedrich S., Rechtsgelehrter. Geboren am 9. März 1710 zu Schweinfurt, besuchte er nach Absolvirung des Gymnasiums seiner Vaterstadt die Universitäten von Tübingen und Gießen, an welch’ letzterer er zugleich die juristische Doctorwürde erlangte. Darauf machte er eine gelehrte Reise nach Wien und Wetzlar und kehrte im J. 1739 nach Schweinfurt zurück. Hier wurde er bereits das Jahr nachher zum Professor der Rechte am Gymnasium Gustavianum, das in höherem Style gehalten war, ernannt und erhielt weiterhin die Würde eines Mitgliedes des innern Rathes. Am 28. Mai 1777 ist er gestorben. S. war ein sehr fleißiger Schriftsteller auf dem Gebiete vor allem der deutschen Rechtsgeschichte und der ostfränkischen Geschichte. Am umfassendsten ist seine „Nordgau-Ostfränkische Geschichte“, 2 Thle., die freilich den Ansprüchen der heutigen Geschichtsforschung nicht mehr entspricht.

S. Weidlich, Geschichte der jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland, 2. Thl. S. 498. – Meusel, gel. Teutschland, 4. Ausgabe S. 448. – Hirsching, historisch-litt. Handbuch u. s. w., XI. Bd., 2. Abth., S. 45.