Zum Inhalt springen

ADB:Schacher

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schacher“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 480–482, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schacher&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 18:51 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 30 (1890), S. 480–482 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
OFF in der Wikipedia
Schacher in Wikidata
GND-Nummer 138113610
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|30|480|482|Schacher|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Schacher}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138113610}}    

Schacher: Quirin S., sächsischer Rechtsgelehrter und juristischer Schriftsteller; geboren am 28. October 1597 in Leipzig, † am 14. Juni 1670 dortselbst. S. hat als Theoretiker und Praktiker wie als Fachschriftsteller Gediegenes geleistet und zählt zu den namhafteren sächsischen Juristen jener Zeit. Seine Studien begann und vollendete er in Leipzig, und wußte bereits in jungen Jahren während des 30jährigen Krieges der Hochschule seiner Vaterstadt als Commissär oder Deputirter an kaiserliche und schwedische Generale ersprießliche Dienste zu leisten … 1636 finden wir ihn als Assessor der Leipziger Juristenfacultät, 1639 als advocatum ordinarium in consistorio, 1640 als Assessor dieses Collegiums. Fünf Jahre später (1645) erfolgte seine Ernennung zum professor substitutus Codicis an erwähnter Hochschule, 1648 zum Beisitzer am kursächsischen Landgerichte Lübben in der Niederlausitz, 1652 zum Appellationsgerichtsrath und 1654 zum professor Pandect. in Leipzig. Nachdem er 1660 Decemvir der Hochschule und nebenbei Canonicus zu Naumburg geworden, rückte er 1669 zum Professor Codicis vor, welche Stelle er jedoch sehr kurze Zeit bekleidete, da er schon im Juni des folgenden Jahres (1670) mit Tod abging.

S. schrieb als akademischer Lehrer viele Dissertationen, deren Stoff meist dem Gebiete des Obligationen- und Familienrechtes angehört; und zwei größere Werke: a. „Indicem Treutlerianum ad usum locorum communium“ (Lips. 1670), zu Treutler’s einst vielbenützten disputationes selectae (Marp. 1592) ein gründlich gearbeitetes Hilfsbuch, welches zugleich den Nachweis liefert, daß die Disputationen Treutler’s (eines 1565 in Schweidnitz geborenen, 1607 in Bautzen verstorbenen Systematikers) noch gegen Ende des 17. Jahrhunderts, mithin nach nahezu hundert Jahren Geltung und Ansehen genoßen. b. „collegium theoretico-practicum“, welches Schacher’s Sohn, Christoph Hartmann, der sich der praktischen Jurisprudenz zuwandte – nach des Vaters Tode 1678 mit einer Vorrede herausgab und das 1685 und 1694 neue Auflagen erlebte. S., streng kirchlicher Richtung zugethan, ließ sich an jedem Morgen das neunte Capitel aus dem [481] Buche der Weisheit vorlesen, und pflegte über jede seiner Arbeiten das Motto: „Quaesita divina sapientia“ zu setzen.

Dessen vorgenannter Sohn Christoph Hartmann (praktischer Jurist, geboren zu Leipzig am 3. September 1633, † daselbst am 29. August 1690) studirte zu Merseburg. besuchte sodann als Candidat der Rechte die Universitäten Leipzig, Jena, Altorf, und gelegentlich einer Reise durch Mitteldeutschland ein paar weitere Hochschulen. Heimgekehrt, wurde er 1663 in Leipzig Doctor utr. juris, 1664 advocatus ordinarius in consistorio dortselbst. 1668 Assessor der Juristen-Facultät, 1670 Oberhofgerichtsadvocat, 1683 Mitglied des Rathscollegiums, endlich 1684 Stadtrichter, in welcher Eigenschaft er vom Schlage getroffen, 1690 das Zeitliche segnete. Er verfaßte einige civilistische Abhandlungen, und hinterließ drei Söhne, von denen die beiden älteren die Rechte studirten, während der jüngste, Polycarp Gottlob S. (geboren zu Leipzig am 6. Januar 1674) sich der Arzneiwissenschaft widmete, und mit Hinterlassung einiger Fachschriften als Decan der medicinischen Facultät in Leipzig am 11. März 1737 starb.

Der älteste, Quirin Hartmann S. (geboren zu Leipzig am 21. November 1659, † daselbst am 23. Januar 1719), hörte in Leipzig und Frankfurt a. O. juristische Vorträge, bereiste dann Mitteldeutschland, Holland, Frankreich und England, wurde 1682 Baccalaureus, 1684 Dr. beider Rechte, nachdem er „de laude intempestiva“ disputirt hatte. Die erste Anstellung erhielt er 1692 als königlich polnischer und kursächsischer Rath, vier Jahre später erfolgte dessen Ernennung zum Oberhofgerichtsadvocaten und comes Palatinus. 1698 finden wir Ouirin H. als Stadtrichter, zugleich als Beisitzer der Leipziger Juristenfacultät und des Schöppenstuhles, 1712 als Oberhofgerichtsassessor, 1713 wurde er zum Bürgermeister seiner Vaterstadt erwählt und bekleidete zugleich die Stelle eines Assessors am Stifte Meißen und eines Vorstehers der neuen Kirche bis zu seinem, 1719 eingetretenen Tode.

Christ. Hartmann’s zweiter Sohn und Bruder des vorigen, Johann Christoph, betrat als Docent die Fußtapfen seines Großvaters. Am 31. März 1667 in Leipzig geboren, machte er seine juristischen Studien dort und in Frankfurt a. O., bereiste hierauf Italien, erwarb 1691 die Würde eines Magisters, 1693 eines Doctor utr. juris und trat 1697 in die Reihe der Oberhofgerichtsabvocaten, 1701 begann er in Leipzig die akademische Laufbahn als professor de verborum significatione, wurde 1708 Professor der Institutionen, 1709 der Pandecten, 1710 Canonicus in Naumburg, Decemvir und Assessor der Juristenfacultät, 1714 rückte er schließlich zum Oberhofgerichtsassessor und Professor Codicis vor. Er starb 1720 nach einer nahezu 20jährigen ebenso geschätzten, als erfolgreichen Lehrthätigkeit. Seine und seines Bruders schriftstellerische Arbeiten beschränkten sich auf mehrere Dissertationen, vorwiegend civilrechtlichen Inhalts. Joh. Christoph verfaßte auch „Annotationes“ zu dem großväterlichen „collegium practicum“, konnte sie jedoch vor seinem Tode nicht mehr druckfertig machen, weshalb sie Manuscript blieben. Ein ziemlich erschöpfendes Verzeichniß von den Schriften der verschiedenen Schacher findet sich bei Jöcher, Bd. IV, 202–4. – Porträts: (Quirin S.) Halbfigur in Fol. Kupferstich von J. Dürr 1660. (Christ. Hartm.) Halbfigur in gr. Folio, gestochen von C. Romstet nach einem Gemälde C. Spetner’s. (Joh. Christ.) Halbfigur in gr. Folio, Stich von M. Bernigroth. (Polyc. Gottl.) Halbfigur in gr. Folio von M. Bernigroth nach einem Oelgemälde E. G. Hausmann’s in Kupfer gestochen. Ein zweites 1717 von dem nämlichen Stecher ausgeführtes Porträt ist in 8°.

[482] Jöcher IV, s. v. Schacher. – Stintzing, Gesch. d. dtsch. Rechtswissensch. I, 467. – Drugulin, allgem. Porträtcatalog, S. 264 und 65.