ADB:Scharenhorst, Gustav Karl von
Mävius. Um die Zeit, als S. auf der Universität Jena studirte, veröffentlichte Professor Zaunschliffer in Marburg 1688 eine polemische Schrift gegen jene Decisionen: letztere Schrift veranlaßte eine von S. verfaßte, unter Lyncker’s Vorsitz in Jena vertheidigte Dissertation („Experimentum conciliationis ἐναντιοϕανῶν in Decisionibus Mevianis.“ Jenae 1694, 4°), worin eine Widerlegung Zaunschliffer’s versucht wird. Letzterer entgegnete hierauf und S., welcher auf Grund gedachter Dissertation 1694 Doctor beider Rechte geworden war, antwortete mit einer „Conciliatio Decisionum Mevianarum apparenter contrariarum etc.“ Hamb. 1699, 4°, worin das gesammte Streitmaterial in ruhiger, streng sachlicher Behandlung zusammengefaßt ist. Christ. Leonhard Leucht hat diese Antwort Scharenhorsts unter dem Titel: „Disquisitiones circa Decisionum Mevianarum pugnare visarum conciliationem, opera Zaunschlifferi et Scharenhorstii“ als drittes Stück seinem Supplementum Codicis Meviani einverleibt, welches Supplement den selbständigen dritten Band der 1703 mit dem Titel: „Codex Mev. tribus tomis comprehensus“ (Aug. Vind. Dil. & Francof.) veranstalteten 5. Auflage der Mävius-Decisionen bildet. Außerdem wissen wir von S. nur, daß er um die Zeit, als seine „Conciliatio“ erschien (Hamburg 1699), Syndicus der Stadt Werden a. d. Ruhr war, daß er sodann königl. großbritannischer und kurbraunschweigischer Kanzleidirector und Justizrath in Stade wurde, und daß er am 4. October 1737 im 66. Lebensjahre mit Tod abging.
Scharenhorst: Gustav Karl v. S. (auch Scharnhorst), Rechtsgelehrter; geboren 1672 zu Bremen, † am 4. October 1737, ist bekannt durch seine Arbeiten zu den seiner Zeit hochgeschätzten Decisionen des