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ADB:Schenkl, Maurus von

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Artikel „Schenkl, Maurus v.“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 92–93, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schenkl,_Maurus_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 10:00 Uhr UTC)
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Schenkl: Maurus v. S., Theolog und Kanonist, geboren am 4. Januar 1749 in Auerbach (bair. Oberpfalz) als Sohn des Stadtphysicus und getauft auf die Namen Georg Jakob, † zu Amberg (bair. Oberpfalz) am 14. Juni 1816. Er legte am Jesuitengymnasium zu Amberg vom Jahre 1760–1765 die Gymnasialstudien zurück, trat in das Stift der Benedictiner zu Priefling bei Regensburg, wo ein naher Verwandter bereits Mönch war, ein und legte nach dem Noviziate im gemeinsamen Novizenhause der bairischen Benedictiner in Scheyern am 2. October 1768 das feierliche Ordensgelübde ab, unter Annahme des Klosternamens Maurus. Nachdem er die Theologie im Ordenshause studirt und 1772 die Priesterweihe erhalten hatte, versah er mehrere Aemter im Orden, namentlich die des Bibliothekars und Aufsehers der Alumnen, und wurde 1777 Oekonom in Puch, bald in der Seelsorge zu Gelgenbach. Im November 1778 wurde er zum Professor im Benedictinerstifte Weltenburg an der Donau ernannt, wo er Dogmatik, Moral, Pastoral- und Kirchenrecht vortrug. Im J. 1783 wurde er nach Priefling zurückgerufen und zum Bibliothekar und Professor des Kirchenrechts, 1785 der Moral, 1788 von neuem des Kirchenrechts und der Dogmatik ernannt. Nach zwei Jahren übernahm er mit Zustimmung des Abts die Professur des Kirchenrechts, der Moral und Pastoral am Lyceum in Amberg, bald auch das des Seminarregens und 1794 des Schulrectors. Im J. 1796 lehnte er den Antrag, als Nachfolger Aschenbrenner’s Professor des Kirchenrechts in Ingolstadt zu werden, 1804 einen Ruf für Aschaffenburg als Lehrer des Kirchenrechts und Kanonikus gleichfalls ab. Des Rectorats war er auf vieles Bitten im J. 1798 enthoben worden. Als Entlohnung für den letzten ausgeschlagenen Ruf erhielt er eine Gehaltszulage und den Titel eines kurfürstlichen (königlichen) wirklichen geistlichen Raths. Im J. 1804 legte er auch die Seminarinspection nieder, übernahm aber die Leitung der Provinzialbibliothek in Amberg. Seit dem Jahre 1813 überstand er drei schwere Krankheiten, infolge deren seine Gesundheit dergestalt litt, daß er im Februar 1816 gezwungen war, seine Vorlesungen zu schließen. Er wird als ein in jeder Hinsicht ausgezeichneter Mann geschildert, insbesondere seine Mildthätigkeit, welche er ohne jedes Aufheben übte, gerühmt; was er erworben, hinterließ er zu wohlthätigen Zwecken. – Schriften: Verschiedene Positiones, 4 ex theologia, 2 ex jure ecclesiastico, welche für den Gebrauch bei Disputationen und dergleichen bestimmt, kein wissenschaftliches Interesse bieten; „Juris ecclesiastici statui Germaniae maxime et Bavariae adcommodati syntagma“, Ratisb. (1785), Salisb. 1786. Infolge von Nachdrucken der Regensburger (Köln und Bonn sumptibus Herm. Haas 1787) und Salzburger (Köln 1789) Ausgabe, welche Entstellungen und Auslassungen enthielten, gab er das Werk neu heraus unter dem Titel: „Institutiones iuris ecclesiastici Germaniae imprimis et Bavariae accomodatae, editio secunda“, Ingolst. 1790, 1791. 2 voll. Sogleich wurde auch dieses vom selben Kölner Buchhändler nachgedruckt. S. selbst besorgte noch zwei Ausgaben [93] Ingolstadt 1793 (nachgedruckt Köln 1795) und 1797; letztere bezeichnet er „editio computatis alienis octava“. Die 9. und 10. besorgte Scheill, die 11. Ratisb. 1853 Engelmann. Selbstredend kommt für S. nur sein Werk in Betracht. Dieses, dem das Institutionensystem in eigenthümlicher Ordnung zu Grunde liegt, gehört zu den besten systematischen seiner Zeit; die Darstellung ist klar, gedrungen und durchweg gut, der Standpunkt ein gemäßigt curialer. – „Synopsis prolegomenorum ac periodi I. historiae ecclesiasticae“, Ratisb. 1787; „Ethica christiana“, 3 voll. Ingolst. 1800, 1801, 2. Aufl. 1802 fg.; „Compendium sive institutiones ethicae christianae“, Ingolst. 1805; „Systema theologiae pastoralis“, ib. 1815; (anonym) „Litaneyen und Wechselgebete zur Beförderung der christl. Andacht“, 1809.

Jäck, Pantheon, Sp. 989. – Felder, Gel.-Lex. II, 227 ff. – J. N. Heldmann, Progr., in quo recolitur memoria Mauri de Schenkl, Ratisb. 1832. – Engelmann in der praefatio zur 11. Ausg. Reg. 1853. Dieser und meine Geschichte III, 1 S. 285 ff. über das Hauptwerk, Nachdrucke u. A.