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ADB:Schilcher, Max August von

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Artikel „Schilcher, Max August von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 201–202, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schilcher,_Max_August_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 05:29 Uhr UTC)
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Schilcher: Max August v. S., baierischer Staatsmann, geboren am 18. Mai 1794 zu Mindelheim, Sohn des pfalzbairischen Landesdirectionsraths Josef S., wandte sich der juristischen Laufbahn zu und trat nach beendigtem akademischem Studium in bairischen Staatsdienst. 1819 wurde er zum Kanzleiaccessisten bei der k. Regierung des Isarkreises ernannt, noch im nämlichen Jahre zum Actuar [202] und bald darauf zum Assessor bei dem Landgerichte Mühldorf befördert. Als Landrichter zu Berchtesgaden (1829) und Altötting (1831) erwarb er sich den Ruf eines tüchtigen Beamten durch gewissenhafte Rechtspflege sowie durch rührige Thätigkeit für Hebung des Schul- und Armenwesens und anderer Verwaltungszweige. In wichtigeren Wirkungskreis trat er durch seine Berufung zum Cabinetssecretär König Ludwig I. (1. December 1838). Wenn auch von maßgebender Einwirkung auf den selbstbewußten und selbstthätigen Monarchen nicht wohl die Rede sein kann, so fand doch S. in seiner Stellung vielfach Gelegenheit, bei allzu strengem Vorgehen seines königlichen Herren mildernden Einfluß geltend zu machen. Alle dienstlichen Anträge der Staatsministerien waren durch S. dem Könige zu unterbreiten, ebenso die Vorschläge der obersten Hofchargen, die Rechnungen der Hofstäbe u. a.; außerdem war über Zeitungs- und Theaterwesen etc. zu referiren. S. genoß das Vertrauen des Königs in hohem Maße; dies trat insbesondere bei der Thronentsagung Ludwig’s zu Tage. Durch S. wurden am 8. März 1848 die ersten Unterhandlungen mit Kronprinz Maximilian eingeleitet; der Brief Ludwig’s an seinen Sohn enthielt die Worte: „Ich empfehle Dir S., er ist ein treuer Diener, ihm darfst Du unbedingt vertrauen!“ Der neue Monarch trug dieser Empfehlung bereitwillig Rechnung, indem er S. aufforderte, den wichtigen Vertrauensposten beizubehalten. S. übernahm damit in kritischer Zeit eine sehr schwierige Aufgabe. In liberalen Kreisen wurde verlangt, daß mit den volksfreundlichen Verheißungen des Königs Ernst gemacht werde; die sog. altbairische conservative Partei aber hielt jedes weitere Zugeständniß an den Liberalismus für unvereinbar mit Wesen und Pflichten der Monarchie. Hier wie dort war man geneigt, mißliebige Entschließungen des Regenten auf Einflüsse des Cabinetssecretariats zurückzuführen; die liberale Presse verurtheilte die ganze Einrichtung dieser zwischen dem Monarchen und den verantwortlichen Ministern stehenden unabhängigen Macht. Auf Vorschlag Schilcher’s wurde mit Rücksicht auf die Erregtheit der öffentlichen Meinung die Auflösung des Cabinetssecretariats ausgesprochen (15. November 1848), dagegen verblieb S. als Ministerialrath und Chef der Cabinetskanzlei in unmittelbarem Dienst des Königs, sodaß das an den Constitutionalismus gemachte Zugeständniß factisch keine Veränderung zur Folge hatte. 1852 wurde S. zum Dank für „seine seit einer Reihe von Jahren und in den stürmischsten Zeiten dem Königshaus und dem Vaterland geleisteten, ersprießlichen Dienste“ zum Staatsrath in ordentlichem Dienste ernannt. Die Führung der Geschäfte der Cabinetskanzlei behielt er bis 1856 bei, sein Rath bestimmte den König zu den wichtigsten Entscheidungen, und die ihm aus allen Volkskreisen entgegengebrachte Hochachtung war der beste Beweis dafür, daß jenes Vorurtheil nicht mehr bestand, war der Dank für die Milde und Humanität, die S. sich in seinem umfassenden Wirkungskreise zur Pflicht machte. Der um Baiern hochverdiente Beamte starb zu München am 17. Februar 1872. –

Nekrolog in d. Beilage z. Allgem. Zeitung, Jhgg. 1872, No. 117. – Personalacten im Kreisarchiv München.