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ADB:Schilcher, Franz Sales

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Artikel „Schilcher, Franz Sales“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 200–201, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schilcher,_Franz_Sales&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 07:27 Uhr UTC)
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Schilcher: Franz Sales S., ursprünglich Forstmann, später Finanzmann, geboren 1766 in Pflugdorf (Oberbaiern), † am 20. Juli 1843 zu München. Er war Sohn eines Forstmeisters (Oberförsters), welcher Umstand ihn dem Forstfache zugeführt haben mag. Seine erste fachliche Verwendung fand er von 1790 ab auf der in München neu gegründeten Forstschuie als Repetitor und zwar vorzugsweise beim praktischen Unterrichte. Nach Ablegung einer öffentlichen Prüfung gehörte er eine Zeit lang einer in Forstgeschäften niedergesetzten Commission an, vermaß aber nebenbei selbständig verschiedene Waldungen. 1792 bewilligte ihm der Kurfürst Max Joseph einen dreijährigen Reisekostenzuschuß von jährlich 600 Gulden „zum Studium der Organisation der Forsteinrichtungen und der Forstdirectionen“, mit dessen Hilfe er bis 1794 viele Waldgebiete bereiste. Er besuchte Baden, die Rheinpfalz, Hessen, die Herzogthümer Eisenach und Weimar, den übrigen Thüringer Wald, die Grafschaften Hohenstein und Wernigerode, die Fürstenthümer Blankenburg, Halberstadt und Magdeburg, einen Theil von Braunschweig, Anhalt, die Kurmark (wo er in Berlin zugleich zwei Monate lang die Forstcollegien des Geheimraths Fr. A. L. v. Burgsdorf hörte) und endlich das Herzogthum Württemberg, wo er sich mit G. F. v. Jäger und D. Reitter befreundete. Nach seiner Zurückkunft functionirte er von 1795 ab als Forsttaxator der kurfürstl. Hofkammer zu München und wurde durch Decret vom 24. December desselben Jahres zum Forstcommissär im sog. Unterlande des Forstmeisterei-Amtes München ernannt, während in dem Oberlande dieselbe Function seinem Bruder Matthias S. übertragen wurde. Unter dem 23. April 1799 erfolgte seine Ernennung zum supernumerären Rath bei der „Forstdeputation der General-Landesdirection“ zu München. Auf besonderen Antrag der General-Landesdirection zu Neuburg wurde er noch in demselben Jahre (durch Decret vom 26. November) in gleicher Eigenschaft dorthin beordert, um die Administration der Neuburgischen Waldungen zu regeln und zugleich die Leitung des Straßenwesens zu übernehmen. In allen diesen dienstlichen Stellungen bethätigte er, durch klaren Verstand, umfangreiches und vielseitiges Wissen, zumal im Finanzwesen, sowie durch einen höchst praktischen Sinn ausgezeichnet, so hervorragende Leistungen, daß sich seine Laufbahn zu einer immer glänzenderen gestaltete. Vom 15. October 1804 ab fungirte S. als Director der „Provinzialregie-Deputation“ zu Würzburg und vom 27. April 1806 ab als Director und Etats-Mitcurator zu Bamberg. Inzwischen wiederholt zur Herstellung [201] und Berathung mehrerer Instructionen für verschiedene Verwaltungszweige, insbesondere auch im Steuer-Rectifikationswesen nach München berufen, wurde er am 1. October 1808 mit dem für die damalige Zeit sehr hohen Gehalte von 4400 fl. zum Geh. Finanzreferendär im Finanzministerium daselbst ernannt, in welcher Eigenschaft er die von ihm errichtete und sehr zweckmäßig eingerichtete Centralhauptbuchhaltung leitete. Durch Decret vom 19. März 1817 wurde er zunächst zum Vice-Präsidenten des Obersten Rechnungshofes ernannt, am 3. Mai desselben Jahres zum wirklichen Staatsrath im ordentlichen Dienste für die Section der Finanzen befördert und einen Tag später als zweiter Präsident des Obersten Rechnungshofes, unter Beibehaltung seiner seitherigen Verwendung im Finanzministerium, bestätigt. Ein königl. Decret vom 25. Jan. 1823 beförderte ihn schließlich zum ersten und einzigen Präsidenten des Obersten Rechnungshofes. Nach vielfachen früheren Ordens-Auszeichnungen erhielt er zu Neujahr 1838 das Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael und wurde auf sein Ansuchen am 9. April desselben Jahres der Stelle eines Staatsrathes im ordentlichen Dienste enthoben, dagegen zum Staatsrathe im außerordentlichen Dienste ernannt.

Obschon Schilcher’s Thätigkeit als Verwaltungsbeamter mehr dem Finanzwesen, welches er meisterhaft beherrschte, zugewendet war, als dem Forstfache, ist er doch auch dem letzteren durch eine 1796 verfaßte Schrift „Ueber die zweckmäßigste Methode, den Ertrag der Waldungen zu bestimmen“ (mit 8 Tabellen) näher getreten. In diesem Werke vertrat er auf ganz neuer Grundlage und in ganz neuer Auffassung die damals zum Theil schon verlassene Methode der reinen Schlageintheilung. Das Charakteristische seines Verfahrens liegt darin, daß er durch eine geschickte Combination der Standorts- und Bestandesbonität die Nachtheile der reinen Schlageintheilung zu vermindern suchte. Seine Periodenflächen (Abtheilungen) sollen im Walde fest gelegt, nach Standortsgüten eingeschätzt und nach normalen Beständen auf ihre Ertragsfähigkeit berechnet werden. Die so gefundenen Massen werden aber nach der concreten Bestandesbonität reducirt, um den wirklichen Ertrag der Abtriebsfläche ausfindig zu machen. Der Quotient: Fläche eines jeden Hiebszuges durch die Anzahl der Jahre des Umtriebes ergiebt den Flächenetat, und durch dessen Multiplication mit dem mittleren Materialertrag der Classe erhält man den Hiebssatz der Masse nach. Die Erfüllung desselben soll dem Wirthschafter nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse überlassen bleiben. Zu diesem Behufe muß der Taxator das relative Ertragsverhältniß der einzelnen Abtheilungen sehr genau ermitteln. Der Betriebsplan war bei diesem Verfahren fast ganz in die Hände des Wirthschafters gelegt; in dieser großen Freiheit der Wirthschaft, bezw. den bedeutenden Anforderungen, welche die Ausführung an die Intelligenz der damals noch recht ungebildeten Forstbeamten stellte, liegt wohl der Hauptgrund, daß das Verfahren – ungeachtet seiner scharfsinnigen Grundlage – in der Praxis nirgends zur Geltung gelangt ist.

Pfeil, Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft. IV. 1. Heft, 1828, S. 130. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. II. S. 346, Bemerkg. 1, S. 347, 348, und 397. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc. 1885, S.. 315. – Privatmittheilung.