ADB:Schimony-Schimonsky, Emanuel von

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Artikel „Schimonsky-Schimoni, Christoph Emanuel von“ von Conrad Wutke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 273–274, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schimony-Schimonsky,_Emanuel_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 15:14 Uhr UTC)
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Schimonsky: Christoph Emanuel v. S.-Schimoni, katholischer Kirchenfürst, geboren am 23. Juli 1752 zu Brzeznitz in Oberschlesien, † am 27. December 1832 als erster exemter Fürstbischof von Breslau daselbst. Seine Eltern waren der königlich preußische Landrath des Ratiborer Kreises und Landschaftsdirector Karl Joseph v. Schimonsky-Schimoni und dessen Gemahlin Karoline geb. Freiin v. Gruttschreiber. Seine erste wissenschaftliche Bildung empfing er auf dem katholischen Gymnasium zu Breslau, studirte alsdann an der dortigen Universität bis 1771 und empfing am 16. März d. J. die niederen Weihen, nachdem ihm schon 1770 ein Kanonikat bei dem Collegiatstift zu Neisse verliehen worden war. Nach Empfang der Tonsur ging er nach Rom, um hier im Collegium Germanicum-Hungaricum als Alumnus seine theologische Ausbildung bis Frühjahr 1775 zu empfangen. 1773 erhielt er ein Kanonikat in Breslau und die Weihe als Subdiakon, 1774 als Diakon und am 1. April 1775 das Presbyterat. In die Heimath zurückgekehrt, wurde er Pfarrer zu Lohnau in Oberschlesien, kurz darauf Erzpriester und fürstbischöflicher Commissar des Ratiborer Kreises. 1793 zur Kapitular-Residenz am Breslauer Domstift gelangt, 1795 zum Generalvicar und 1796 zum Domscholasticus ernannt, wurde er durch eine Bulle Papst Pius’ VI. als Weihbischof von Breslau und Bischof von Leros in partibus am 15. Januar 1797 präconisirt. 1805 zur Decanatspräfectur erhoben, begab er sich im Winter 1807 im Auftrage der schlesischen Stände zum König Friedrich Wilhelm nach Finkenstein, um eine Milderung der Kriegslasten für Schlesien zu erwirken, und legte 2 Jahre später vor seinem Landesherrn zu Königsberg im Namen des schlesischen katholischen Clerus das Gelöbniß der Treue und Anhänglichkeit ab. Als 1817 durch den Tod des Fürstbischofs Hohenlohe der Breslauer Stuhl erledigt wurde, fiel auf S. die Wahl zum Bisthumsverweser und er wurde 1823 durch den Einfluß des Geheimen Raths Schmedding von der Regierung nach erfolgter Wahl zum Bischof bestätigt. Mit ihm zog der neue römische Geist in die Breslauer Diöcese ein, denn entsprechend seiner im Collegium Germanicum genossenen Erziehung konnte er nicht anders, als den von seinem Vorgänger begünstigten Reformbestrebungen eines Theils des schlesischen Clerus behufs Umgestaltung des Cultus im deutsch-nationalen Sinne eine entschiedene Abneigung entgegenbringen. Deshalb ließ er das Diöcesanblatt, in welchem diese Ideen und Pläne ihren Ausdruck fanden, eingehen und beschränkte sich in seinen nach seiner Wahl erlassenen Hirtenbriefen auf ganz allgemein gehaltene Aeußerungen. Als nun elf Pfarrer ihrem Bischofe eine directe Bittschrift einzureichen sich erkühnten, in welcher sie baten, dem deutschen Volke in deutscher Sprache lehren zu dürfen, ging S. mit der größten Strenge gegen sie vor, indem er deren Wünsche als demagogische Umtriebe hinstellte, und schärfte in einem Circularerlaß seinem Clerus ein, sich nicht zu ähnlichen Schritten verleiten zu lassen. Zugleich wandte er sich mit Uebergehung des Oberpräsidenten für [274] Schlesien, Merckel, an das Cultusministerium mit einer Beschwerde, und dieses schloß sich nicht nur seinen Ansichten an und billigte seine Strenge, sondern befahl auch Merckel, auf die Unterzeichner jenes Bittgesuches und auf den Professor der katholischen Theologie zu Breslau, Anton Theiner, welcher (mit Recht) in dem Verdachte stand, das dem Bischof und seiner Partei höchst mißliebige Buch über „die katholische Kirche Schlesiens von einem katholischen Geistlichen“ geschrieben zu haben, strenge Obacht zu geben. Versuche der Bittsteller sich zu rechtfertigen, wies S. rund zurück und forderte unbedingte Unterwerfung unter seine Autorität. Als eine Anzahl adeliger Kirchenpatrone und anderer Notabeln sich mit den gemaßregelten Geistlichen für deren Sache bei dem Könige selbst verwandte, lehnte letzterer zwar eine Einmischung in das innere Leben der katholischen Kirche ab, forderte aber dessenungeachtet vom schlesischen Oberpräsidenten ein Gutachten ein. Derselbe stellte sich in seinem höchst bedeutsamen Bericht vom 26. Mai 1827 (abgedruckt von Roepell i. d. Zeitschr. f. Preuß. Geschichte, Jahrg. 1872) auf die Seite der Bittsteller, besprach dann die neue Richtung, in welche S. die katholische Kirche in Schlesien zu drängen sich bemühte, und entwickelte dem König in echt fridericianischem Geist seine Ansichten, auf welche Weise die preußische Regierung ihre Rechte und ihre Pflichten gegen ihre katholischen Unterthemen und gegen die katholische Hierarchie zu wahren habe. Seine von tiefster Sachkenntniß und scharf blickendem Geiste zeugenden Erwägungen in Sachen der Politik gegenüber Rom fanden bei dem von der restaurativen Romantik berathenen Hofe kein Gehör, seine Befürwortung aber inbetreff der petitionirenden Geistlichen hatte den Erfolg, daß der König die vom Bischof S. verhängten Strafen, wie Amtsentsetzung u. s. w. aufhob. S. starb am 27. December 1832 in seinem 81sten Lebensjahr zu Breslau und fand hier im Dome seine Ruhestätte. Die Regierung widmete ihm im damaligen Staatsanzeiger auf Grund des Nekrologs der Schlesischen Zeitung vom 31. December 1832 einen warmen Nachruf, in welchem seine Tugenden, besonders seine Mildthätigkeit hervorgehoben wurden. Die Wahl des mild und deutschnational denkenden Sedlnitzky zu seinem Nachfolger aber beweist, daß die von S. vertretenen starren Anschauungen nur getheilten Anklang bei der Regierung, wie auch in seinem Clerus gefunden hatten.

Dan. Krüger, Emanuel v. Schimonsky-Schimoni, Fürstbischof von Breslau, biogr. Skizze, Breslau 1826. – Pfotenhauer, Geschichte der Weihbischöfe des Bisthums Breslau in der Zeitschrift für schles. Geschichte Bd. 3. – Nippold. Handbuch der neuesten Kirchengeschichte, 3. Auflage, Berlin 1889, II, 604 ff.