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ADB:Schmidt, Johann Christoph

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Artikel „Schmidt, Johann Christoph“ von Robert Eitner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 736–737, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schmidt,_Johann_Christoph&oldid=- (Version vom 9. Dezember 2024, 13:35 Uhr UTC)
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Schmidt: Johann Christoph S. (nicht Christian, wie in manchen Lexikons steht), ein verdienter sächsischer Capellmeister, geboren um 1664 zu Hohenstein, † am 13. April 1728 zu Dresden, diente schon seit 1676 in der Hofcapelle daselbst als Sänger und dann als Instrumentist. Wurde vom Kurfürsten wegen seiner guten Anlagen zur Musik dem Capellmeister Christoph Bernhard, der seit 1674 wieder in Dresden lebte, als Schüler anvertraut, ohne dabei von seinen Diensten in der Capelle entbunden zu sein. Im J. 1687 stellte ihn der Kurfürst als Lehrer der Capellknaben an und 1692 als zweiten Hoforganisten. Auf Bitten Schmidt’s ertheilte er ihm ferner 1694 die Erlaubniß, nach Italien gehen zu dürfen, um seine Studien dort zu vollenden und ließ ihm 100 Thaler Reisekosten anweisen. Als Italien seit der Ausbildung der Oper sich an die Spitze des Musikwesens in Europa geschwungen hatte, war es für jeden Jünger der Kunst unbedingt nothwendig, wenn er nach einer höheren Stellung strebte, Italien besucht zu haben und das Zeugniß irgend eines der zahlreichen italienischen Meister als Beleg aufweisen zu können. Die Folgen dieses Bestrebens zeigten sich auch wenige Jahre darauf, denn als der Vicecapellmeisterposten kurze Zeit nachher zu vergeben war, wurde S. am 31. März 1696 dazu vorgeschlagen und vom Kurfürst bestätigt. Den Organistenposten behielt er bei und empfing einen Jahresgehalt von 600 Thlr., eine Summe, die damals schon zu den höheren Gehalten zählte. Bekam doch Naumann als Hofcomponist 100 Jahre später nicht mehr wie 490 Thlr. Wie brauchbar und tüchtig sich S. in seiner neuen Stellung zeigte, beweist seine Ernennung zum ersten Capellmeister, als Strungk pensionirt wurde. Er trat die Stelle am 19. Juli 1698 an; zugleich übergab ihm der Kurfürst die ganze Verwaltung der Capelle und setzte eine Summe von 12 000 Thlr. zur Bestreitung aller Unkosten aus. Im J. 1717 erhielt er noch den Titel Obercapellmeister und hatte somit die höchste Stufe erreicht, die einem Musiker und Componisten offen steht. 1720 zeigte sich bereits eine Abnahme seiner Kräfte und es wurde ihm Louis André als Hofcomponist zur Unterstützung beigegeben. Nur acht Lebensjahre waren ihm noch vergönnt, die er in treuer Erfüllung seiner Amtspflichten zubrachte und die bei dem aus Deutschen und Italienern gemischten Capellpersonal oft recht schwierig und ärgerlich waren. – Ueber seine Leistungen als Componist hat J. A. Hiller ein scharfes Wort gelegentlich fallen lassen, was begierig von den Späteren weiter fortgepflanzt worden ist. Er sagt in der Biographie Heinichen’s: S. war zwar ein gründlicher Componist, der seinen Contrapunkt vollkommen verstand, dabei aber ein trockener und unfruchtbarer Kopf. Es sind auf der königl. Bibliothek zu Berlin so viele von Schmidt’s Compositionen aufbewahrt, daß man sich wol ein Urtheil über ihn bilden kann. Daß er kein so unbedeutender Mann war, dafür spricht schon, daß Sebastian Bach die Motette: „Auf Gott hoffe ich“, zu 4 St., 4 Trompeten, Pauken, 2 Flöten, 2 Violinen, 2 Violen, Violoncello, Fagott und 4 Ripieninstrumenten (Ms. 187) selbst copirte. Zu welchem Zwecke, ist freilich unerkennbar, jedenfalls aber war sie ihm so viel werth, daß er die Zeit nicht für verloren hielt, die er ihr opferte. [737] Schmidt’s Themen, oder richtiger Motive, sind allerdings unbedeutend, jedoch die Arbeit ist contrapunktisch gewandt und kunstgerecht aufgebaut. Der im Ms. 1620 aufbewahrte Theil einer Messe, das Kyrie, nur für Singstimmen geschrieben, giebt den besten Beweis von Schmidt’s ernsten Bestrebungen. Auch in den Streit über die Solmisation, von Mattheson angeregt, mischt er sich und nimmt hier gleichsam eine vermittelnde Stellung ein, indem er für den Gesang dieselbe beizubehalten vorschlägt; wenn man jedoch im „stylo moderno“ schreiben will, wie er sagt, so ist es wol besser, wenn man die beiden „modos, major und minor der Franzosen“ anwendet. Mattheson veröffentlichte diesen Aufsatz in seiner Critica musica, pars 7, S. 266 und fügt seine eigene Meinung hinzu, die sich entschieden auf die Seite der neueren Anschauung stellt und die Solmisation verwirft. Es scheint, als wenn Mattheson S. selbst angeregt habe, seine Meinung darüber auszusprechen. Ein Beweis, welches Ansehen er damals genossen hat.