ADB:Schubart, Georg
Johann Schilter, dessen Hausgenosse er wurde, – Bosius war inzwischen 1674 gestorben – wurde er mehr und mehr für die Rechtsgelehrsamkeit gewonnen, ohne jedoch seiner Neigung für geschichtliche und antiquarische Studien zu entsagen. 1676 wurde er auf Grund einer Dissertation „De Gothorum ortu“ Magister; in den nächstfolgenden Jahren nahm ihn besonders die Herausgabe einer Anzahl von Bosius hinterlassener Schriften in Anspruch; der von ihm [600] 1679 herausgegebenen Schrift des Thomas Reinesius (s. A. D. B. XXVIII, 29) „De palatio Lateranensi“ fügte er eine eigene Abhandlung „Exercitatio historica de comitibus palatinis caesareis“ bei. In Anerkennung seiner Leistungen schlug die philosophische Facultät ihn den Nutritoren für die Professur der praktischen Philosophie vor, mit welcher der Lehrstuhl der Poesie und Eloquenz verbunden war; die Uebernahme dieses Amtes wurde jedoch dadurch verzögert, daß S. die Begleitung eines jungen Adligen, Johann v. Stetten, auf einer längeren Reise übernahm. Erst 1681 trat er sein Lehramt an. Seine Lehrthätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf Moralphilosophie und Politik; außer zahlreichen Schriften anderer Gelehrter, welche er damals erscheinen ließ (u. a. „Conradi Peutingeri sermones convivales“ 1683), veröffentlichte er eine Reihe eigener Arbeiten, von denen einige, wie „De ludis equestribus“ und „De moribus gentium circa foedera“ (beide 1689) in weiten Kreisen Anerkennung fanden und wiederholt aufgelegt wurden. Um auch juristische Vorlesungen halten zu können, erwarb er im J. 1685 die Würde eines Doctors der Rechte mit einer Disputatio „De fatis jurisprudentiae Romanae“, die er 1686 als Buch erscheinen ließ. Er las von jetzt an auch Institutionen und andere juristische Collegien, übernahm bald nachher auch noch die durch den Tod von Kaspar Sagittarius erledigten Vorlesungen über Universalgeschichte, während er nur die Vorlesungen über Poesie aufgab, im übrigen aber seine frühere Thätigkeit beibehielt. Schriftstellerisch war er seit 1690 fast ausschließlich auf juristischem und staatsrechtlichem Gebiete thätig: „De contractu simulato“ 1692; „De statu liberorum dubio et illegitimo“ 1693; „De administratione rerum ad civitates pertinentium“ 1694 u. a. Ein Theil seiner Schriften ist erst nach seinem Tode von B. G. Struvius, J. G. Graevius u. a. herausgegeben worden. – Trotz mehrfacher an ihn ergangener Berufungen, selbst nach Schweden und den Niederlanden, blieb S. Jena treu; er starb hier am 18. August 1701.
Schubart: Georg S., Polyhistor des 17. Jahrhunderts. Er wurde als der Sohn eines Weinhändlers am 21. Februar 1650 in Heldburg in Franken geboren und erhielt hier seine erste Schulbildung. Ungefähr 1662 kam er in das Haus eines Verwandten in Nürnberg und besuchte daselbst die Sebaldusschule, dann das Aegidiengymnasium, fand auch, als er durch den Tod seiner Eltern in pecuniäre Bedrängniß gerathen war, freundliche Gönner, die ihm den Abschluß seiner Schulstudien und den Besuch der Universität ermöglichten. Um 1668 ging er nach Jena, um Theologie zu studiren; sein Interesse wandte sich aber bald den verschiedensten Gegenständen zu: Sprachstudien, Geschichte und Alterthümer, Philosophie und Eloquenz beschäftigten ihn. Bestimmend wurde namentlich der Einfluß des bekannten Polyhistors Joh. Andr. Bosius, der ihm die Benutzung seiner reichen Bibliothek gestattete und ihn zu mancherlei Hilfsarbeit heranzog, besonders für eine geplante Ausgabe des Flavius Josephus. Durch Bosius’ Verwendung kam S. als Erzieher in das Haus des herzoglich sachsen-gothaischen Consistorialpräsidenten Heidenreich und gewann hier vielfache Bekanntschaften und reiche Anregung, vornehmlich auch für juristische Fragen. Nach zweijähriger Lehrthätigkeit kehrte er nach Jena zurück, um sich für eine ihm in Aussicht gestellte Professur weiter vorzubereiten. Durch den Juristen