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ADB:Seitz, Johann Christian

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Artikel „Seitz, Johann Christian“ von Paul Tschackert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 662–663, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Seitz,_Johann_Christian&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 04:15 Uhr UTC)
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Seitz: Johann Christian S. (Seiz), mystisch-chiliastischer Separatist im 18. Jahrh. S. stammte aus Baireuth, hielt sich an verschiedenen Orten auf, zu Berlin, Hamburg, in Franken, in Schwaben, wo er 1720 eine Zeit lang weilte und begab sich schließlich nach Holland und England. Zwischen 1712 und 1735 erschienen zahlreiche deutsche und lateinische Schriften von ihm, in welchen er seinen mystischen Subjectivismus, mit welchem er auch socinianische Gedanken verband, auf’s eifrigste zu verbreiten trachtete. Charakteristisch orientirt über ihn ein Verhör, welches er am 14. November 1707 vor dem Consistorium in Baireuth gehabt hat. Dort erklärte er sich für christlich und evangelisch, aber weder für lutherisch noch calvinisch wie auch nicht für katholisch; der Satan habe die evangelische Kirche verdorben; einen öffentlichen Gottesdienst habe der Christ für sich nicht nöthig, denn sein Herz sei Gottes Tempel. Schon ziemlich lange habe er sich von Beichte und Abendmahl fern gehalten. Der Satan habe die Administration der Sacramente verderbt. Es könne daher Einer wohl Christ sein, ob er gleich das Abendmahl nicht gebrauche. Christliche Vollkommenheit hielt er für möglich und zwar im Sinne der Erfüllung des Gesetzes Gottes; er wisse aus Erfahrung, daß die Gnade Gottes in uns nach und nach zunehme. (Das Protokoll des Verhörs ist gedruckt bei [Löscher] Unschuldige Nachrichten, Jahrg. 1708, S. 554–561.) Der Titel seiner Schriften, von denen sich mehrere auf die neutestamentliche Offenbarung St. Johannis beziehen, stehen in Georgi, Bücherlexikon (Leipzig, 1742, Fol. 4. Theil, S. 87. 88); in Zedler’s Universal-Lexikon, 36. Band (1743), S. 1573 ff.; in Pfaff, Introductio in historiam theologiae litterariam part. II, p. 342, in Georg Walch, Einleitung in die Religionsstreitigkeiten der ev.-luth. Kirche anderer Theil, S. 779–782. Wir erwähnen folgende: „Vorstellung von der recht christlichen Obrigkeit in Religions-Dingen“ (1712), in welcher S. allgemeine Religionsfreiheit fordert, weil Religion Gewissensfreiheit verlange und keine Macht noch Zwang über sich dulde. „Christi Kirche kein Weltreich und weltlicher Herrschaft weder fähig noch unterworfen oder: Die Freiheit der christlichen Religion und aller Religionen insgesammt wie auch der [663] Gewissen, von obrigkeitl. Gesetzes Macht und Herrschaft: und hinwieder die obrigkeitl. Macht und Gewalt in Ansehung aller Religionen und Kirchen, Religions- und Kirchen-Dinge, deutlich gezeiget und gründlich dargethan“ (1718). „Kirchen-Historie des Neuen Testaments“ (1722), 25 Bogen in 8°. „Apocalypsis luce et veritate neutiquam destituta“ (Amst. 1721). „Rechtmäßigkeit, Nothwendigkeit und Nutzbarkeit der Toleranz oder Gewissens-Freiheit“ (1728), 35 Bogen in 8°. Lutherische Recensionen einzelner S.’schen Bücher finden sich in (Löscher’s) Unschuldigen Nachrichten 1712, S. 856; 1719, S. 280 ff.; 282 ff.; 1722 S. 954.