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ADB:Serenaurus, Adam

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Artikel „Serenaurus, Adam“ von Rudolf Jung in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 37–38, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Serenaurus,_Adam&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 15:15 Uhr UTC)
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Serenaurus: Adam Schönwetter v. Heimbach war der Sohn des Juristen Nikolaus v. Heimbach gen. Schönwetter (Serenaurus), der aus Oberheimbach [38] zwischen Bingen und Bacharach nach Frankfurt a. M. einwanderte und 1478 hier Syndicus wurde. Adam wurde etwa 1465 in Oberheimbach geboren, studirte Jura, trat 1489 durch Heirath in die Frankfurter Patriciergesellschaft Alt-Limpurg ein, wurde 1491 Bürger und 1493 Stadtadvocat, d. h. juristischer Berather des Frankfurter Rathes in allen von diesem behandelten Gegenständen der Justiz und Verwaltung; diese Stellung bekleidete er bis zu seinem Tode. Als am 30. September 1495 das Reichskammergericht in Frankfurt eröffnet wurde, war er auch kurze Zeit an demselben als Advocat thätig. Die Eröffnung des obersten Reichsgerichtes in Frankfurt gab dem Rathe der Stadt Veranlassung, das dort geltende Recht, welches aus einzelnen Verordnungen und Statuten bestand und noch niemals als Ganzes veröffentlicht worden war, in einem einzigen Gesetzbuche sammeln und durch den Druck bekannt geben zu lassen. Mit der Leitung der dazu bestimmten Commission, deren Protokolle und Gesetzesentwürfe im Frankfurter Archive noch vorhanden sind, wurde im J. 1500 Dr. Adam Schönwetter beauftragt. Die Thätigkeit des Ausschusses war nicht etwa nur eine sammelnde und zusammenstellende: es galt das bisherige Statutarrecht mit dem in der Reichskammergerichtsordnung von 1495 zur allgemeinen Geltung im Reiche erhobenen Römischen Rechte zu durchdringen, dessen Grundsätze als die maßgebenden aufzustellen. Das Resultat dieser Arbeit war die 1509 bei Johann Schöffer in Mainz gedruckte „Reformacion der Stat Franckenfort am Meine des heiligen Romischen Richs Cammer anno 1509“. Schönwetter starb am 25. December 1519; kurz nach ihm starb die Familie aus. Der Fortsetzer und Verbesserer des Frankfurter Gesetzwerkes von 1509, Dr. Johann Fichard (s. A. D. B. VI, 657 ff.), selbst einer der ausgezeichnetsten Juristen des 16. Jahrhunderts, spendete der Leistung Schönwetter’s das höchste Lob; sie nimmt unter den Gesetzgebungen zur Zeit des ersten Aufkommens des Römischen Rechtes eine bedeutende Stellung ein und sichert darum ihrem Urheber einen hervorragenden Platz unter den deutschen Juristen seiner Zeit.

Vgl. J. K. v. Fichard’s handschriftliche Frankfurter Geschlechtergeschichte, Fasc. Schönwetter, im Frankfurter Stadtarchiv. – Thomas, Der Oberhof zu Frankfurt a. M. (Frankfurt 1841), S. 96 ff., woselbst die Litteratur über die Reformation von 1509 verzeichnet ist. – Euler, Rechtsgeschichte der Stadt Frankfurt a. M., in der Festschrift für den X. deutschen Juristentag (Frankfurt 1872), S. 48 ff. – Quellen zur Frankfurter Geschichte II, 237.