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ADB:Sigibert III.

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Artikel „Sigbert III.“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 244–246, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sigibert_III.&oldid=- (Version vom 12. Oktober 2024, 06:24 Uhr UTC)
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Sigbert (Sigibert) III., merowing. Frankenkönig (632–656) Sohn Dagobert I. (s. d. Art.) von Ragnetrud. Schon lange hatten die austrasischen geistlichen und weltlichen Großen der freilich von ihnen selbst 613 herbeigeführten Beherrschung [245] ihres Landes durch einen Gesammtkönig aller drei Theilreiche widerstrebt, der seinen Sitz nach Paris oder Orleans verlegen und dem Einfluß der neustrischen oder burgundischen Vornehmen folgen mochte. Der Gegensatz des Ostlandes zu dem viel stärker romanisirten Neustrien und Burgund macht sich gegen Ende des 6. Jahrhunderts immer lebhafter fühlbar und drängt schon unter Chlothachar II. zur Lösung des soeben erst mit Blut gekitteten Verbandes: wie Chlothachar von Bischof Arnulf von Metz und seinem major domus, dem ältesten Pippin, als Führern des austrasischen Adels dahin gedrängt wurde, seinen jungen Sohn Dagobert 622 zum Sonderkönig von Austrasien zu bestellen und nach Metz zu senden, wo jene in Wirklichkeit an des Knaben Statt herrschten, ganz ebenso drangen nun Bischof Kunibert von Köln und Pippin’s Eidam, der major domus Adalgisel, Dagobert die Einsetzung seines erst dreijährigen (geboren 629) Knäbleins S. zum Sonderkönig von Austrasien ab mit dem Sitze zu Metz: dort führten jene beiden die Regentschaft: ein neuer Beweggrund für Errichtung eines austrasischen Königthums war das Bedürfniß gewesen, die Wenden kräftiger von Thüringen abzuwehren, als dies von Paris aus geschehen konnte. Im folgenden Jahre (533) ward zwischen Dagobert und den Regenten Austrasiens eine Vereinbarung getroffen, wonach diese die ausschließende Thronfolge des eben geborenen Sohnes Dagobert’s Chlodovech II. in Neustrien und Burgund anerkannten, wogegen Austrasien die früher zu diesem Reiche gehörigen Landschaften in Aquitanien und in der Provence zurück erhielt. Diesem Vertrage gemäß ward bei Dagobert’s Tod (638) verfahren. Pippin der Aelteste, welcher seit 629 in Burgund in einer Art Einbannung war festgehalten worden, kehrte nun nach Austrasien zurück und nahm – vielleicht als major domus – wieder Theil an der Leitung des Reiches, starb aber schon im folgenden Jahre (639). Sein Sohn Grimoald versuchte vergeblich, den Majordomat zu erringen: Otto, der Sohn des Erziehers des jungen Königs, machte ihn denselben streitig. Im folgenden Jahre (640) empörte sich offen gegen S. der Herzog der Thüringe Radulf, durch seine Erfolge gegen die Wenden mächtig erhöht. S. (11 Jahre) zog wider ihn mit starken Streitkräften, welche aber durch Schuld der uneinigen Heerführer und des Verrathes der Mainzer (vielleicht die geschichtliche Grundlage der Kerlingischen Sage von Ganelon von Mainz) bei einem Ausfall der in einer Burg an der Unstrut (Steinklebe bei Kloster Memleben) belagerten Thüringe so schwer geschlagen wurden, daß der Rückzug an den Rhein nur durch Vertrag erkauft werden konnte: Radulf erkannte fortab nur dem Namen nach die Oberhoheit Sigibert’s an, in Wahrheit aber waltete er, gekräftigt durch Bündnisse mit den Wenden und andern Nachbarn (den Sachsen?), in Thüringen wie ein König. Bald darnach (642) erwarb Grimoald den Majordomat, da Otto durch den jenem befreundeten Alamannenherzog Leuthari erschlagen ward, und beherrschte nun thatsächlich Austrasien und den König S. bis an dessen Tod (655). Er war es gewiß auch, der 644 in einem Schreiben an Bischof Desiderius von Cahors so kraftvoll die Kirchenhoheit der Krone wahrte, daß er auf das schärfste den Bischöfen verbot, in Austrasien Synoden zu halten oder außerhalb Austrasiens Synoden zu besuchen ohne Erlaubniß des Königs. S. beschäftigte sich eifrig mit frommen Werken: er stiftete die beiden Klöster Stavelot (Stabulense) und Malmedy (Malmudariense), in der Folge wichtige Pflege- und Verbreitungsanstalten kirchlicher Bildung. Außer den beiden auf diese Stiftungen bezüglichen (von 648 und 651) sind uns noch zwei Urkunden Sigibert’s erhalten von 644 und 653 (falsch ist die ihm zugeschriebene vom 15. Mai 653 für Trier). Papst Martinus machte den Versuch, durch Sanct Amand, Bischof von Mastricht, S. und die fränkischen Bischöfe in den Kampf gegen die byzantinische Irrlehre des Monotheletismus (nur Ein Wille in Christus) auf seine Seite zu [246] ziehen, jedoch ohne Erfolg. S. hatte die Sorge für seinen Sohn Dagobert II. Grimoald besonders empfohlen, der aber dieses Vertrauen täuschte (s. Dagobert II. und Grimoald).

Quellen und Litteratur: Außer den unter Sigibert II. angeführten siehe noch: Monumenta Germaniae historica, Diplomatum Imperii I. ed. Karl Pertz (Hannoverae 1872) Nr. 21–24, spuria Nr. 54, aber dazu und dagegen Sickel, Monum. Germ. hist. etc. besprochen (Berlin 1873), Stumpf, in v. Sybels histor. Zeitschrift 1873. S. 380 f. – Indiculus Sigiberti in Pardessus, Diplom. II, 81. – Vita St. Boniti, Bischofs von Clermont-Ferrand, † 709 (von einem nicht viel jüngeren Zeitgenossen). Acta Sanctorum ed. Bolland. 15. Januar I. 1070. – Vita St. Amandi, Bischofs von Mastricht, † 679. – v. Baudemund, † 685 l. c. 6. Febr. I, 848. – Briefe Papst Martins, Jaffé, regesta pontificum, 2. Ausg. durch Wattenbach I. Lipsiae 1885, Nr. 2058–2061. – Digot, histoire du royaume d’Austrasie I–III. Paris 1852. – Wilhelm, über das Castell Radulf’s des Thüringerherzogs, Mittheilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen. Naumburg 1823 (III, 66). – Rettberg, Kirchengeschichte Deutschlands I, 155. Göttingen 1846.