ADB:Sonnius, Franciscus
Viglius und Granvella sehr befreundet, als er um 1550 von Karl V. neben Ruard Tapper zum Sub-Inquisitor ernannt wurde. Geboren 1516 im Dorfe Son in Nordbrabant, weshalb er seinen Namen van der Velde mit Sonnius vertauschte, studirte er Theologie zu Löwen. Dort erhielt er 1539 den Doctorgrad und trat als Hochlehrer an der Universität auf, indem er auch als Geistlicher der St. Jacob-Parochie und Kanoniker der Hauptkirche fungirte. Um 1550 finden wir ihn als Kanoniker der Domkirche zu Utrecht; kurz nachher fing er seine Inquisitionsarbeit an. Besonders war er an den Processen wider Johann Anastasius Veluanus und Angelus Merula (s. A. D. B. XXI, 474 f.) († 1557) betheiligt, war auch um 1554 nicht ohne Gefahr für sich selbst in Friesland mit der Ketzervertilgung beschäftigt. Im September 1557 wohnte er dem Religionsgespräch zu Worms bei, wo der Ausgleich zwischen den Katholischen und Philippisten durch die Flacianer verhindert wurde. Im folgenden Jahre reiste er im Auftrag Philipp’s II. nach Rom, um vom Papste Paul IV. die Errichtung der neuen niederländischen Bisthümer zu erlangen. Schon 1559 hatte diese Unterhandlung den gewünschten Erfolg und S. erhielt das Bisthum zu Herzogenbusch. Auch er hatte den Widerwillen zu kosten, welchem die neue bischöfliche Eintheilung bei Volk und Regierung begegnete; oft war er der Gegenstand der Spottlieder. Es mußte ihm daher willkommen sein, daß er nach vier Jahren in die Stelle des verstorbenen Bischofs von Antwerpen, Philippus de Zwart, eintreten konnte. Dort starb er am 30. Juni 1576; sein marmornes Grabmal findet sich noch da. Seine vielfache Thätigkeit in kirchlichen Angelegenheiten erlaubte ihm nicht, als Schriftsteller besonders hervorzutreten. Doch sind einige Schriften von ihm zu nennen: „Demonstrationes religionis christianae ex verbo Dei“; „De septem sacramentis“, 1576; „Instructie voor die pastoren om ’t onderwysen haar ondersaaten van de zeven sacramenten“, 1571; „Confutationes Calvinianae sectae per Belgiam sparsae, latine et belgice“; „Totius Belgiae divisiones ad opprimendum per novos episcopos evangelium, Romae sub Paulo IV. pontifice anno 1558 definitae“[1]; „Catechismus seu institutio vitae Christianae“ und „Statuta Synodalia“.
Sonnius: Franciscus S. hat sich als Glaubensrichter zur Zeit der niederländischen Reformation in mancher Hinsicht einen übeln Namen erworben, mag es auch sein, daß er mehr durch sein gehässiges Amt, als durch seine eigenen Leidenschaften zu manchen Greuelthaten geführt sei. Die katholische Kirche schätzte jedenfalls seine Verdienste hoch. Ohne Zweifel war er ein gelehrter und geachteter Mann, mit- Miräus, Hist. Belg. – Valerius Andreas, Bibl. Belg. – Moreri, Grand dict. hist. und Batav. Sacra I, Bl. 655 v. v.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 639. Z. 19 v. u.: Die Schrift Totius Belgicae urbium abbatiarum, collegiorum divisio ad opprimendum per novos episcopos evangelium Romae a 1558 definita, auctore Franc. Sonnio Theol. Lov. 1570, – so lautet der Titel – ist nicht von Sonnius, sondern eine Streitschrift gegen die Errichtung der neuen niederländischen Bisthümer, worüber Sonnius im Auftrage Philipp’s II. 1558 in Rom verhandelt hatte. [Bd. 36, S. 792]