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ADB:Stein, Franz Joseph Freiherr von

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Artikel „Stein, Franz Joseph Freiherr von“ von Georg Winter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 607–608, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stein,_Franz_Joseph_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 15:00 Uhr UTC)
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Stein: Franz Joseph Freiherr v. St., hessen-darmstädtischer Geheimer Rath zu Zeiten des Napoleonischen Rheinbundes, entstammte dem reichsunmittelbaren Geschlechte Stein v. Lausnitz in Schwaben und war in Neudonau bei Heilbronn am 25. Februar 1772 geboren. Er studirte im Seminar vom heiligen Kilian in Würzburg Philosophie und wurde 1794 zum Magister promovirt. Noch in demselben Jahre ernannte ihn der Fürstbischof Franz Ludwig von Würzburg zum Hofedelknaben. In dieser Stellung nahm er seine akademischen Studien noch einmal auf und widmete sich jetzt der Rechtsgelehrsamkeit. 1797 erhielt er den Grad eines Licentiaten beider Rechte, wurde alsdann vom Fürstbischof Georg Karl zum Hof- und Regierungsrath ernannt und mit verschiedenen diplomatischen und juristischen Missionen betraut. So nahm er u. a. eine Zeit lang an den Verhandlungen des Rastatter Congresses theil. Zu gleicher Zeit war er auch litterarisch auf politischem Gebiete thätig und ergriff namentlich in der Frage der Entschädigung weltlicher Fürsten durch säcularisirte geistliche Gebiete öffentlich das Wort. Dann war er mehrere Jahre Beisitzer beim Reichskammergericht für den burgundischen Kreis und hat sich in dieser Stellung mannichfache Verdienste um seine Auftraggeber erworben und zugleich bei seinen [608] Collegen große Beliebtheit errungen. 1808 wurde er von dem Großherzog von Hessen-Darmstadt zum Geheimen Rath und Hofgerichtsdirector in Gießen ernannt. In dieser Stellung hat er in Wahrnehmung der Interessen seines Landesherrn in den trüben Zeiten des Rheinbundes eine rege publicistische Thätigkeit entfaltet und war namentlich eifriger Mitarbeiter der Winkopp’schen Zeitschrift „Der rheinische Bund“, in der er eine Reihe schwieriger Verfassungsfragen dieser Napoleonischen Schöpfung in scharfsinniger, alle Gefahren und Klippen geschickt umgehender Weise erörterte, so daß er sich nicht nur die Anerkennung seines Landesherrn, sondern auch die der französischen Machthaber zu erwerben verstand. Von ersterem wurde er 1811 zum Regierungspräsidenten ernannt, von König Jérôme von Westfalen aber erhielt er 1812 das Ritterkreuz erster Classe vom Orden der westfälischen Krone. 1819 wurde er großherzoglich hessischer Wirklicher Geheimer Rath. Auch in dieser Stellung hat er seine publicistische Thätigkeit fortgesetzt und u. a. eine Abhandlung über die Oeffentlichkeit der Debatten auf dem Landtage veröffentlicht (1820). Er starb am 8. Januar 1834.

Vgl. Winkopp, Der Rheinische Bund XXIII, Heft 69, wo sich eine Biographie Stein’s findet, ferner Vahlkampf’s reichskammergerichtliche Miscellen II, Heft 5. 1806, endlich Justi’s Fortsetzung zu Strieder’s hessischer Gelehrtengeschichte S. 642–44, aus der die Biographie im Neuen Nekrolog der Deutschen, 12. Jahrg. 1834, S. 1124–26, entnommen ist.