ADB:Sterner, Ludwig
Peter Falk (s. A. D. B. VI, 551), verschaffte ihm eine neue Heimath und Anstellung in Biel. Schon am 9. Juli 1510 Stadtschreiber daselbst, wirkte er fortan in den wichtigsten Angelegenheiten der Stadt, auch als Bevollmächtigter in mannigfachen Missionen, that sich in der beginnenden Reformationszeit als ein Haupt der Altgesinnten neben dem bischöflich Basel’schen Meyer, v. Römerstall, und Rathsherr Oberlin hervor, entfloh, von den Gegnern bedroht, am 29. October 1524 heimlich aus der Stadt an den bischöflichen Hof in Pruntrut, erhielt aber durch des Bischofs Vermittlung wieder Zutritt und Einsetzung in sein Amt in Biel und scheint sich nach der endgültigen Befestigung der Reformation daselbst im J. 1529 den neuen Verhältnissen gefügt zu haben. Denn noch am 3. September 1534 war er als Stadtschreiber einer der Vertreter von Biel vor den Räthen von Bern und Basel und dem Bischof – gegenüber dem Capitel der Geistlichen [120] in St. Imer im Erguel, das über die Einführung der Reformation daselbst durch Biel klagte. Nach Sterner’s Hinschied, unbekannten Datums, folgte ihm sein Sohn im Amte.
Sterner: Ludwig St., Stadtschreiber in Biel, Kanton Bern; † nach 1534. St., vermuthlich in Freiburg im Uechtlande geboren, nahm 1487 am Feldzuge einer freiburgischen Hülfstruppe für Herzog Karl von Savoyen gegen den Markgrafen von Saluzzo Theil, erscheint 1498 auf Klage des Reisläufers Urs Stäger von Solothurn in Biel vor Gericht und wegen wortbrüchigen Entweichens von da in Freiburg bestraft, steht 1499 unter den schweizerischen Streifscharen im Hegau, erhielt 1505 das Bürgerrecht in Freiburg und wurde 1506 geschworner Notar daselbst. Indessen zog er sich 1510 den Verlust des Bürgerrechtes und des Notariates, Gefängniß- und Geldstrafe wegen gesetzwidrigen Reislaufens zu. Die Fürsprache angesehener Freunde, wie Hans Techtermann und wahrscheinlich auchZur Zeit seines Aufenthaltes in Freiburg, in den Jahren 1501–1509, scheint St. eine anfangs 1501 von ihm vollendete Ueberarbeitung der Geschichte des Burgunderkriegs von Diebold Schilling, dem Berner, einige unmittelbar nachher aufgezeichnete schweizerische historische Lieder und eine Abschrift der Reimchronik des Johannes Lenz (s. A. D. B. XVIII, 276) über den Schwabenkrieg, mit persönlichen und sachlichen Zusätzen in einer Handschrift zusammengestellt zu haben, die nicht mehr vorhanden ist, von der aber ein Unbekannter, vermuthlich im J. 1524, eine jetzt im Besitze der Familie v. Dießbach in Freiburg liegende Copie anfertigte. Ob eine darin vorangestellte kurze Freiburger Chronik eines Johannes Früio von 1487 auch schon in Sterner’s Manuscripte stand, oder erst von dem Copisten seiner Arbeit vorangesetzt wurde, bleibt ungewiß. Aus dieser Handschrift allein kennt man Lenzens Reimchronik. In seinen Zusätzen zu derselben nennt sich St.: „Ludwig Sterner zu Raconix“ und am Schlusse seiner Ueberarbeitung Schilling’s: „Ludwig Sterner gewäsen zu Raconys“. Es bezieht sich dieß auf seine Theilnahme am Feldzuge von 1487 in Piemont, wobei in der Markgrafschaft Saluzzo u. a. die Stadt Raconigi (Besitz eines Hauptgegners Herzog Karl’s, des Marschalls v. Raconigi-Raconitz) von des Herzogs Hülfstruppen besetzt wurde. Dieser Zusatz und die Aufnahme einiger Lieder in der Handschrift veranlaßten den Herausgeber von Lenzens Chronik und nach ihm andere, St. als aus Raconigi gebürtig und als ältesten Veranstalter einer „Sammlung“ schweizerischer historischer Lieder zu betrachten. A. Daguet und F. Vetter wiesen nach, daß beides irrig ist.
- H. v. Dießbach, Der Schwabenkrieg, besungen von einem Zeitgenossen, Joh. Lenz, Bürger von Freiburg. Zürich 1849. – G. Fr. Ochsenbein, Die Urkunden der Belagerung und Schlacht von Murten S. 507. Freiburg 1876. – A. Daguet, Ludovic Sterner, greffier à Fribourg et secr. de la ville de Bienne, im Anzeiger für schweiz. Geschichte III (Jahrg. 1878–1881), 221. 248. 289. 294. – F. Vetter, Die Reimchronik des Johannes Lenz in: Quellen zur Geschichte der Schlacht an der Calven. Ebendas. IV (Jahrg. 1882–1885), 266 u. ff. – L. Tobler, Schweizerische Volkslieder I (1882), Einl. S. VII; II (1884), Einl. S. XII.