ADB:Strackerjan, Christian Friedrich
[487] J. 1806 den Grafen W. G. F. Bentinck auf einer Reise nach Berlin und Petersburg begleitet hatte, trat er als erster Assessor bei dem Amtsgerichte zu Varel mit dem Titel eines gräflich Bentinck’schen Hofraths ein und rückte 1809 in die Stelle des Vorstandes des Amtsgerichts vor. Während der französischen Gewaltherrschaft war St. kurze Zeit Friedensrichter in Burhave. Nachdem er Neujahr 1813 die Stelle eines Secretärs bei dem Grafen Bentinck übernommen hatte, wurde er infolge der bald darauf im Herzogthum Oldenburg ausgebrochenen Unruhen nebst seinem Bruder arretirt, nach Bremen gebracht, von dem dortigen Kriegsgericht freigesprochen, dann aber auf Vandamme’s Befehl nach Wesel und weiter nach Mastricht abgeführt, wo der Bruder in der Gefangenschaft starb, er selbst aber im April 1814 entlassen wurde. Er trat dann in den oldenburgischen Staatsdienst zurück und war von 1814–1818 als Amtmann in Varel, von 1818 an als Amtmann und Oberamtmann in Jever thätig, wurde aber 1833 nach Oldenburg berufen, um den Bibliothekar v. Halem zu unterstützen. Nach dem Tode desselben (1839) wurde er zum Bibliothekar ernannt und übernahm 1847 die Geschäfte des Oberbibliothekars und eines Mitgliedes der Bibliothekcommission. – St. ist vielseitig litterarisch thätig gewesen, namentlich auf dem Gebiete der oldenburgischen Specialgeschichte. Nachdem er in jüngeren Jahren Beiträge zu den oldenburgischen Blättern vermischten Inhalts und andern Zeitschriften geliefert, unter dem Namen „Friedrich Stillleben“ Novellen mit dem Titel „Gemälde“ verfaßt, und „Das jetzt geltende oldenburgische Particularrecht im systematischen Auszuge“ (3 Thle., 1804) dargestellt hatte, übernahm er nach seiner Uebersiedelung nach Oldenburg die Redaction des Staatskalenders (1836–1846), der „Oldenburgischen Blätter“ (1834–1848), der „Mittheilungen“ (1835–1848) und der „Lesefrüchte“ (1836–1842), die Abfassung eines „Repertorium der Oldenburgischen Gesetzgebung“ (2 Bde., 1837) und die Herausgabe des Volkskalenders „Der Gesellschafter“ (1841–1845). Daneben lieferte er „Beiträge zur Geschichte der Stadt Jever“ (1836), „Beiträge zur Geschichte des Großherzogthums Oldenburg“ (4 Hefte, 1837 fg.), „Oldenburgs Fest- und Jubelbuch“ (1839), „Geschichte der Buchdruckerei im Herzogthum Oldenburg und der Herrschaft Jever“ (1840), und gab „Gerhard Anton von Halem’s Selbstbiographie“ (1840) heraus. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigten ihn die Münzgeschichte Oldenburgs und die Vorbereitungen zu einem oldenburgischen Gelehrtenlexikon; zu einem Abschluß sind diese Arbeiten nicht gelangt.
Strackerjan: Christian Friedrich St., geboren am 23. December 1777 zu Stollhamm im Herzogthum Oldenburg, † am 20. Januar 1848 zu Oldenburg, war der Sohn des Amtsvogts und Kammerraths Christian Friedrich St. zu Schwei, erhielt seinen ersten Unterricht durch Hauslehrer, besuchte dann das Gymnasium zu Oldenburg und bezog im Herbst 1795 die Universität Jena, um die Rechte zu studiren. Im J. 1798 zurückgekehrt, war er zunächst als Untergerichtsanwalt in Oldenburg thätig, fungirte seit 1800 als Secretär bei verschiedenen Behörden und als Auditeur bei dem oldenb. Infanterieregimente und wurde 1803 zum Landgerichtsassessor in Neuenburg ernannt. Nachdem er im