ADB:Strauch, Aegidius

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Artikel „Strauch, Aegidius“ von Adolf Schimmelpfennig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 525–527, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strauch,_Aegidius&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:09 Uhr UTC)
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Strauch: D. Aegidius St., lutherischer Theologe, geboren 1632 am 21. Februar alten Stils, † am 13.December 1682 in Danzig, war der Sohn des Professors der Rechte und kurfürstlichen Raths D. Johann St. in Wittenberg, verlor aber schon 1639 seinen Vater. Durch Privatlehrer unterrichtet, war er bei seinen eminenten Anlagen schon im 14. Lebensjahre befähigt, die öffentlichen Vorlesungen der Universität mit Erfolg zu besuchen. Nach dreijährigen Studien, die sich vorzugsweise auf Geschichte, Mathematik und orientalische Sprachen richteten, ging er 1649 nach Leipzig, wo er, seine Sprachstudien fortsetzend, sich nunmehr der Theologie widmete, kehrte aber auf Bitten seiner Mutter 1650 wieder nach Wittenberg zurück, habilitirte sich 1651 als Magister, hielt täglich 6–8 Stunden Privatcollegien, disputirte häufig, wurde 1653 wegen seines Fleißes als Mitglied der philosophischen Facultät recipirt und 1656 zum außerordentlichen Professor der Geschichte befördert. Die ihm 1659 obendrein übertragene Professur der Mathematik legte er 1664 nach Uebernahme der durch Frankenberger’s Tod erledigten Geschichtsprofessur wieder nieder. Die theologische Facultät, welcher alles daran liegen mußte, den ebenso tüchtigen als fleißigen Docenten für sich nutzbar zu machen, hatte ihn 1655 unter die Candidaten der Theologie aufgenommen und ihm die Erlaubniß ertheilt, theologische Collegien öffentlich anzuschlagen. Sie hatte keinen Undankbaren verpflichtet; St. erwarb sich 1657 die licentia und empfing mit noch sechs andern Licentiaten 1662 die höchste theologische Würde. Durch die Herausgabe des [526] consensus repetitus fidei vere Lutheranae 1665, gegen welche Friedrich Ulrich Calixtus zu Rettung der Ehre seines Vaters öffentlich aufgetreten war, war der synkretistische Streit aufs neue entbrannt. St., 1666 von der theologischen Facultät zu ihrem Assessor ernannt, wurde mit der Vertheidigung des consensus betraut; die Facultät hatte den rechten Mann getroffen; sein 1668 erschienener „Consensus repetitus fidei vere Lutheranae in 88 punctis, quae contra puram et invariatam Aug. Conf. aliosque libros symbolicos scriptis publicis ita impugnarunt Georgius Calixtus ejusdemque complices, ut Lutheranorum titulo indignos se reddiderint, a calumniis, mendaciis et iniquis censuris D. Frid. Ulrici Calixti vindicatus“ war so heftig und anzüglich, daß die infolge desselben zwischen ihm und Ulrich Calixt gewechselten Streitschriften schwerlich ihres Gleichen finden. Eine 1660 an ihn ergangene Berufung zum Rector des Gymnasiums in Stettin, sowie eine zweite 1666 nach Eperies in Ungarn hatte St. auf Befehl des Kurfürsten, der ihm persönlich sehr wohl wollte, ablehnen müssen; erst auf die dritte Vocation zum Pastor an die Trinitatiskirche und Rector des Athenäums in Danzig wurde er 1669 und diesmal um des lieben Friedens willen vielleicht nicht ungern entlassen, offenbar zum Schaden der Danziger, welche bald inne werden sollten, wie theuer der Vorzug, den berühmten St. den ihren zu nennen, erkauft war. Strauch’s Anzug machte dem Frieden in Danzig ein Ende; der von ihm als Doctor der Theologie vor dem senior ministerii beanspruchte Vortritt entzweite ihn mit der Geistlichkeit; sein zügelloses Polemisiren gegen Calvinisten, Synkretisten und Papisten von der Kanzel und in Druckschriften bereitete dem Rath ernstliche Verlegenheiten. St. kannte kein Ansehn der Person. Dem 1673 gestorbenen König von Polen versagt er das Prädicat selig; „den außerhalb der wahren Kirche Seienden, von deren Bekehrung man nichts wisse, dürfe man diesen Titel nicht geben.“ Vergebens suchte ihn der Rath zur Mäßigung zu bewegen; St. wollte nicht einmal von Milderung seiner harten Rede hören; er berief sich auf das Strafamt des heil. Geistes. Nach Erschöpfung aller Mittel zu gütlicher Beilegung der Sache erklärte ihn der Rath am 28. December 1673 für entlassen; er hatte seine Macht überschätzt; St. war der Abgott des gemeinen Mannes; ein Aufstand der Gewerke zwang den Rath, Strauch’s Dimission zurückzunehmen und ihn am 4. Januar wieder in sein Amt einzusetzen. Einmüthig erhob sich jetzt das ganze Ministerium wider St.; von allen Kanzeln wurde gegen ihn gepredigt, er sei, weil eingezwungen, kein rechter Diener Christi mehr und könne mit gutem Gewissen sein Amt nicht länger führen. Pasquille, in denen St. als Dornstrauch figurirt, wurden ausgestreut, Gutachten von Universitäten eingeholt; der Rath rechtfertigte sein Verfahren in öffentlichen Schriften, die Gewerke antworten mit einer heftigen Retorsion und bewachen auf die Nachricht, daß der Rath mit dem Gedanken umgehe, St. durch die bewaffnete Macht aufheben und nach Weichselmünde bringen zu lassen, Tag und Nacht das Pfarrhaus; die Spannung war aufs höchste gestiegen, das äußerste schien bevorzustehn, da erhielt St. 1675 eine Vocation zum Professor der Theologie und Assessor primarius des Consistoriums in Greifswald und zu gleicher Zeit eine zweite nach Hamburg als Pastor an die Jacobikirche. Er entschied sich für letztere, mußte sich aber seiner Gemeinde in Danzig, die ihn nicht entlassen wollte, verpflichten, „wenn ihm Gott aus dieser Unruhe hülfe“, wieder zu ihr zurückzukehren. In Berlin war St. wegen seines unablässigen Hetzens wider die Calvinisten ohnehin übel berufen, wegen häufigen Verkehrs mit dem schwedischen Gesandten obendrein in den Verdacht gerathen, gegen den Kurfürsten zu conspiriren; der Landweg nach Hamburg führte durch brandenburgisches Gebiet; St. fürchtete sich böser Liebe und beschloß, zur See nach Greifswald zu gehen und von dort aus die Reise an seinen Bestimmungsort zu Lande fortzusetzen. Mit Pässen von [527] Schweden, Dänemark, Holland und Brandenburg versehen segelte er 1675 im October auf eigenem, zu dieser Reise gekauften Schiffe von Danzig ab, wurde aber bei Colberg in offener See angehalten, trotz seiner Pässe nach Colberg gebracht und dort in der Hoffnung, das Diarium der mit dem schwedischen Gesandten gepflogenen Deliberationen bei ihm zu finden, mit seinen Effecten der strengsten Visitation unterworfen. Die Nachsuchung blieb erfolglos und St. wurde, nachdem er den verlangten, anfangs von ihm verweigerten Diffessionseid schließlich geleistet, mit neuen Pässen versehen und entlassen. Sie halfen ihm nicht weit. Auf neue Befehle von Berlin wurde er zum zweiten Male arretirt und nach Küstrin in strenge Haft gebracht. Alle Bitten und Bemühungen des Hamburger Raths und der Danziger Bürgerschaft um die Freilassung des zu Unrecht Inhaftirten blieben fruchtlos, fruchtlos sogar die Verwendungen des Kurfürsten von Sachsen und des Königs von Polen; die Erbitterung gegen St. war in Berlin so groß, daß das schlimmste befürchtet werden durfte. „Eher henken als schenken,“ lautete ein geflügeltes Wort seiner Feinde. Die Untersuchung wurde mit neuem Eifer aufgenommen; sie ergab nichts; nach drei Jahren vergeblichen Inquirirens entschloß man sich endlich, den von allen Seiten einlaufenden Intercessionen Rechnung zu tragen und den hart geprüften Mann seiner Haft zu entlassen, nachdem er am 9. Juli 1678 einen Revers, „diese Haft nullo modo zu rächen“, hatte unterzeichnen müssen. In Danzig war des Jubels kein Ende; die Bürgerschaft verlangte St. zurück und holte ihn am 20. Juli mit königlichen Ehren in die Stadt. St. erhielt vom Rath eine neue Vocation und wurde in seine unbesetzt gebliebenen Aemter feierlich aufs neue eingeführt; am 8. September, dem seinetwegen besonders angesetzten Buß- und Bettage, hielt er seine Anzugspredigt. Eine ihm zu Ehren geprägte Medaille bildet ihn ab, wie er 1675 bei seinem Abzuge von Danzig und wie er 1678 bei seiner Rückkehr nach Danzig ausgesehn; den langen, ihm im Gefängniß gewachsenen Bart hat er bis zu seinem Tode fortgetragen. Seine Zerwürfnisse mit der Danziger Geistlichkeit wurden durch einen Vertrag ausgeglichen, in welchem beide Theile sich verpflichteten, Alles zu vergessen und des Geschehenen nicht mehr zu gedenken.

Für das Reich Gottes hat St. wenig Frucht geschafft; zum Theologen fehlte es ihm nicht an Gelehrsamkeit, wol aber an Milde und Liebe; er hätte bleiben sollen, was er war, Historiker, Mathematiker, Astronom. Sein „Breviarium chronologiae“ (Viteb. 1657), seine „Continuatio Joannis Sleidani“ (1668), seine „Astrognosia synoptice et methodice adornata“ (Viteb. 1659), seine „Aphorismi de numerorum doctrina“ haben wiederholte Auflagen erlebt, seine theologischen Streitschriften aber zu seinem Ruhme nichts beigetragen. Die Zahl seiner Disputationen und Gelegenheitsschriften ist Legion. Von seinen theologischen Werken verdient seine „Postille oder starke und Milchspeise in 176 Sonn- und Festtagspredigten über die Evangelien“ (1683, 1702, fol.) Erwähnung.

Autobiographie Strauch’s, mitgetheilt in Th. Crusius, Vergnügung müßiger St. III, 11–52. – Von des sel. D. Strauch’s fatalen Begebenheiten. Manuscript, mitgetheilt in Th. Crusius, Vergnügung VI, 5–31. – Ueber seinen Streit mit Ulrich Calixt: Walch, Streitigkeiten der luth. K. I, 339–351. – Arnold, Kirchen- u. Ketzerhist. Th. II, Buch XVII. c. 7, 19. c. 11, 11.