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ADB:Strunz, Friedrich

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Artikel „Strunz, Friedrich“ von Friedrich Koldewey in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 669–670, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strunz,_Friedrich&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 14:54 Uhr UTC)
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Strunz: Friedrich St. wurde am 5. März 1680 zu Marienberg im damaligen Kurfürstenthum Sachsen geboren. Im J. 1699 bezog er die Universität Wittenberg und wurde dort 1709 Adjunct der philosophischen Facultät. Assessor derselben und Candidat der Theologie nennt er sich 1713, im folgenden Jahre „ordinis philosophorum assessor atque hoc tempore decanus ac imperiali auctoritate comes palatinus“. Als solcher vollzog er am 17. October 1714 auf einmal nicht weniger als 28 Magisterpromotionen. Im J. 1715 wurde er dann Professor der Poesie, bekleidete im Sommer 1722 das Rectorat und starb als Decan der philosophischen Facultät am 23. April 1725, nachdem er kurz zuvor erst sein 45. Lebensjahr vollendet hatte.

Ueber die Wirksamkeit, die St. als akademischer Lehrer entfaltet hat, läßt sich bei der Kärglichkeit der vorhandenen Quellen ein sicheres Urtheil nicht gewinnen. Jedenfalls wird man sagen dürfen, daß zu seiner Zeit in Wittenberg die Luft den classischen Studien nicht günstig war. Die dortige Universität war noch immer eine Hochburg des unverfälschten Lutherthums, dessen Vertreter auf die Humaniora mit Geringschätzung herabsahen und theilweise durch die zweifelhafte Latinität ihrer Schriften nur allzu oft den Spott ihrer Gegner herausforderten. Abraham Calov freilich, der streitbarste Vertreter dieser Richtung, war bereits 1686 gestorben, aber immer noch hielten die beiden theologischen Professoren Johannes Deutschmann († 1706) und Caspar Löscher († 1718) das Banner der Rechtgläubigkeit hoch empor, und neben ihnen stand von 1707 bis 1709 des Letztgenannten Sohn, Valentin Ernst Löscher, der bekannte Gegner des Pietismus, der 1747 als Superindentent zu Dresden gestorben ist. Im Laufe der Zeit hatte allerdings die juristische Facultät die theologische an Ansehen überflügelt, aber damit war für die Sache der Humanisten wenig gewonnen. Man fühlt die geringwerthige Stellung, die sie einnehmen, heraus, wenn man St. in der Vorrede zu seinem „Glossarium Rutgersii“ (s. w. u.) über die „imperiosa litterarum elegantiorum contemptio et despicientia“, unter der er zu leiden habe, klagen hört. Trotzdem fehlt es nicht an Anzeichen dafür, daß seine gründliche Gelehrsamkeit Anerkennung gefunden hat. Seine Ausgabe des „Glossarium Rutgersii“ wurde lobend beurtheilt; eine seiner Abhandlungen („De ululatu in sacris Minervae“, zuerst Vitembergae 1719) fand noch 42 Jahre nach seinem Tode Aufnahme in J. Chr. Martini’s Thesaurus dissertationum (tom. III. pars I, Norimbergae 1767, 8°, pag. 105–120). Auch seinen Vorlesungen blieb der Beifall der akademischen Jugend nicht versagt. Als Professor der Poesie hatte er seine Zuhöhrer mit der antiken Verskunst bekannt zu machen und sie in das Verständniß der griechischen und römischen Dichter einzuführen. Wie er dieser letzten Aufgabe gerecht zu werden suchte, geben andeutungsweise die Lectionskataloge zu erkennen. So kündigte er für das Winterhalbjahr 1722/23 als Publicum an: „de dramaticae poeseos natura exponet, atque ab initio quidem comoediae, eiusque virtutes demonstrabit et vitia exemplisque veterum Graecorum et Latinorum illustrabit“; für den Sommer 1723: „explicata ex dramatica poesi comoediae natura, tragoediae indolem virtutesque ac vitia expositurus est“; endlich für das Winterhalbjahr 1723/24: „partem quae restat ex dramatica poesi, nempe satyricam, Aristophane, Juvenali, Persio ducibus enarrat“. Inwieweit hierin, wie J. Chr. A. Grohmann im dritten Theile seiner Annalen der Universität Wittenberg (Meißen 1802), S. 95 gemeint hat, schon wirklich fruchtbare „Vorübungen der wissenschaftlichen Aesthetik“ erblickt werden können, dürfte aus diesen kurzen Inhaltsangaben schwer zu entscheiden sein. In [670] seinen Privatcollegien erklärte St. in den eben erwähnten Jahren griechische Dichter unter Berücksichtigung der Scholien und erbot sich außerdem noch, „varias sapientiae doctrinas“ vorzutragen. Seine Vorlesungen beliefen sich täglich auf fünf, eine Anzahl, die wohl weniger auf eine unersättliche Begierde zu lehren, als auf ungünstige Vermögensverhältnisse schließen läßt. Hierzu würde stimmen, daß sein Name in dem Verzeichnisse der Wittenberger Hausbesitzer nicht mit aufgeführt wird, während die meisten seiner Amtsgenossen, wenn sie länger in Elbathen – so nannte man früher Wittenberg – verblieben, sich in den Besitz eigener Häuser zu setzen pflegten.

Die Schriften, die St. veröffentlicht hat, sind weder zahlreich, noch von erheblichem Umfange. Abgesehen von lateinischen Gedichten und Festreden, sind es meist kürzere Abhandlungen, theils theologischen, theils geschichtlichen, ihrer Mehrzahl nach aber philologischen Inhalts. Die der ersten und zweiten Art können an dieser Stelle ohne Schaden für die Sache mit Stillschweigen übergangen werden. Von den philologischen Werken bewegen sich einige, wie die Abhandlungen: „Utrum immolatio Phrixi eadem sit ac Isaaci necne“ (1719), „De Iride philosophiae ac poeseos symbolo“ (1719), „De Niso Samsonis symbolo“ (1724), wie auch die bereits erwähnte „De ululatu in sacris Minervae“ (1719) auf dem Gebiete der Mythologie; von dauernder Bedeutung aber ist nur die Bearbeitung eines kurzen griechischen Glossars, das zuerst der scharfsinnige Jurist und Diplomat Jan Rutgers (s. A. D. B. XXX, 42) im 6. Bande seiner Variae Lectiones (Lugd. Bat. 1618, 4°), ohne den eigentlichen Zweck desselben zu kennen, veröffentlicht hatte. St. erkannte darin das Fragment eines Scholions zu dem aus der Zeit der Antonine stammenden Gedichte des Oppian über den Fischfang (Ἁλιευτιϰά) und bewies die Richtigkeit seiner Ansicht in der von ihm veranstalteten neuen Ausgabe: „Iani Rutgersii Glossarium Graecum nunc penitus restitutum origini suae vindicatum atque annotationibus illustratum“. Vitembergae 1719. kl. 8°. Seine letzte Schrift: „De vero usu verborum mediorum“, worin er sich gegen Ludolf Küster’s (s. A. D. B. XVII, 438) Abhandlung über den richtigen Gebrauch der medialen Verben im Griechischen („De vero usu verborum mediorum apud Graecos eorumque differentia a verbis activis et passivis“, Paris 1714, 2. Ausg. Leyden 1717, u. ö.) zu wenden beabsichtigte, blieb infolge seines Todes ungedruckt.

Vgl. Georgii Annales Acad. Vitemberg. contin. a Schroedero (Vitemb. 1775). – Acta Acad. Vitemb. A. C. 1722 et 1723, A. C. 1723, A. C. 1723 et 1724 (Vitemb. 1724–1725). – Jöcher’s Gel.-Lex. IV, Sp. 891 f. – Zedler’s Univers.-Lex. XXXX, Sp. 1089 f. Die Schriftenverzeichnisse bei Jöcher sowohl wie bei Zedler bedürfen in mehreren Punkten der Berichtigung und Vervollständigung.